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Stabilitäts- und Wachstumspakt | bpb.de

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grün (© Stefan Eling)

Gute Bedingungen für Wirtschaftswachstum

Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt wollen die Mitgliedsländer der Europäischen Union gute Bedingungen für ein besseres Wirtschaftswachstum in allen Ländern der Union schaffen. Der Pakt wurde im Jahr 1997 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten in der irischen Hauptstadt Dublin geschlossen. Sie haben versprochen, dass sie gut auf ihren Staatshaushalt und ihre öffentlichen Finanzen achten wollen. Jedes Land hat sich verpflichtet, nicht mehr als 3 Prozent Schulden pro Jahr bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt zu machen.

Strafen fürs Schuldenmacher

Das hört sich kompliziert an. Nehmen wir daher ein einfaches Beispiel: Wenn eine Familie in einem Jahr 10.000 Euro verdient, dürfte sie nach dem Stabilitätspakt nicht mehr als 300 Euro Schulden im Jahr machen. Wenn sie es aber doch tut, muss sie eine Strafe zahlen. Wenn nun ein Staat mehr Schulden macht als es dieser Pakt erlaubt, also mehr als 3 Prozent von der wirtschaftlichen Gesamtleistung aller seiner Bürgerinnen und Bürger, wird er von der EU-Kommission bestraft. Er muss dann an die EU Geld bezahlen. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn etwa eine schwere Naturkatastrophe oder große wirtschaftliche Probleme ein Land zwingen, mehr als 3 Prozent Schulden zu machen, und das Land diese Notlage auch beweisen kann, kann von Strafen abgesehen werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten