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Stadtrat / Gemeinderat | bpb.de

Stadtrat / Gemeinderat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Sitzung des Gemeinderats von Wien. (© picture alliance/APA/picturedesk.com)

Das Parlament der Gemeinde

Wenn in den Gemeinden (Kommunen) in Deutschland Entscheidungen getroffen werden, dann müssen daran auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt sein. So sieht es unsere Verfassung vor. Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger immer gefragt werden können, gibt es auch in den Kommunen Parlamente. Das sind die Gemeinde- oder Stadträte, die auch manchmal „Stadtverordnetenversammlung“ genannt werden.

Zusammensetzung und Aufgaben des Gemeinderats

Gemeinderäte werden in bestimmten Abständen in geheimer Wahl gewählt. In diesen Räten sind die Parteien der Gemeinde, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, wenn sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Stadträte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen. Sie bestimmen mit, ob zum Beispiel eine Umgehungsstraße gebaut wird oder neue Wohngebiete erschlossen werden. Wie das Mitregieren in den Stadträten genau funktioniert, ist in den sogenannten Kommunalverfassungen der Bundesländer festgelegt.

Als „Stadtrat“ oder „Gemeinderat“ werden übrigens auch die einzelnen Mitglieder der Gemeindeparlamente bezeichnet, die neben ihren normalen Berufen diese Arbeit für ihre Gemeinde oder Stadt ehrenamtlich ausüben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten