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Öffentlicher Dienst/ Staatsdienst | bpb.de

Öffentlicher Dienst/ Staatsdienst

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Polizeibeamte bei der Spurensicherung. Auch sie gehören zum öffentlichen Dienst. (© picture-alliance / dpa)

Beim Staat beschäftigt

Wer in Deutschland beim Staat arbeitet, der ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das kann beim Bund sein, beispielsweise als Soldatin oder als Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Auch in den Bundesländern gibt es den öffentlichen Dienst, dazu gehören beispielsweise Lehrer oder Richterinnen. Und auch Menschen, die bei einer Gemeinde beschäftigt sind, zum Beispiel in der Stadtverwaltung, sind im öffentlichen Dienst tätig.

Wichtige Aufgaben

Alle diese Menschen arbeiten für den Staat. Deswegen nannte man sie früher auch oft „Staatsdiener“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeiten im Auftrag des Staates und haben deshalb besondere Verantwortung.

Beamte

Ein Teil der Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind Beamte. Sie haben besondere Pflichten zu erfüllen. Dafür kümmert sich der Staat auch besonders um sie.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten