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Öffentliches Recht | bpb.de

Öffentliches Recht

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Das Strafrecht ist ein wichtiger Teil des öffentlichen Rechts. (© picture-alliance / ZB)

Beziehung der Bürger und Bürgerinnen zum Staat

Alles, was mit den Gesetzen und unserer Rechtsordnung zu tun hat, nennt man oft einfach nur „das Recht“. Ein wichtiger Teil dieses Rechts ist das öffentliche Recht. Es regelt das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat und alles, was die staatliche Verwaltung betrifft. Das sind zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung oder das Steuerrecht. Dazu gehört auch das Strafrecht mit seinen Strafgesetzen. Diese legen fest, für welche Vergehen ein/e Täter/in bestraft wird und wie hoch die Strafe sein kann.

Beziehungen zwischen staatlichen Einrichtungen

Zum öffentlichen Recht zählen auch die Vorschriften, die das Verhältnis der Staaten untereinander regeln. Dazu gehören das Europarecht und das Völkerrecht. Auch die Beziehungen zwischen den verschiedenen Einrichtungen in einem Staat werden durch das öffentliche Recht geregelt. Ein Beispiel: Das Umweltministerium ordnet an, dass ein Waldweg gesperrt werden muss, weil Steinschlag droht. Die Stadt, in der der Waldweg liegt, muss dann dafür sorgen, dass diese Anordnung nach den geltenden Regelungen durchgeführt wird.

Zivilrecht, Privatrecht

Neben dem öffentlichen Recht gibt es noch weitere Bereiche des Rechts. Das Zivilrecht, man sagt auch „Privatrecht“, regelt alles, was zwischen den Bürgerinnen und Büergern untereinander geregelt werden muss. Das sind zum Beispiel Vorschriften, wie Kaufverträge abgeschlossen werden müssen, oder Regeln, die Nachbarn beachten müssen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten