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Land Hessen | bpb.de

Land Hessen

Wolfgang Schroeder

Hessen (HE) ist mit seinen rund sechs Mio. Einwohnern (E.) das fünftgrößte dt. Bundesland. Durch seine Zentrallage ist HE das Bindeglied zwischen den süd- und norddt. Bundesländern und eines der wirtschaftlich erfolgreichsten dt. Länder. Neben dem dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet mit dem europäischen Verkehrsknotenpunkt und Finanzmarktzentrum Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden als politisches Zentrum prägen ebenso die ländlichen, teilweise verstädterten Zonen Mittel- und Nordhessens mit einer Vielzahl kleiner und mittelgroßer Kommunen das Land.

Historischer Hintergrund

Nach dem Zweiten Weltkrieg ordneten die Alliierten die hessische Landkarte neu. Mit der Bildung (Groß-)HE am 19. September 1945 entstand weder ein reines Kunstgebilde (wie NRW) noch ein Land mit historisch gewachsener Identität (wie BY). Die Gründung des Bundeslandes HE aus dem Volksstaat HE-Darmstadt (1918–45) und der ehemaligen preußischen Provinz HE-Nassau (1868–1944) überwand die fast 400 Jahre währende Teilung HE. Gleichwohl gingen vier Kreise und das linksrheinische Rheinhessen verlustig. Trotz starker regionaler Identitäten boten eine gemeinsame politische Geschichte und kulturelle Traditionen nach 1945 Anknüpfungspunkte für eine landesspezifische Identitätsbildung, zu der auch die Integration von 1,3 Mio. Neubürgern im Zuge der Kriegsfolgenbewältigung gehört.

Das heutige HE war im Laufe der Jahrhunderte keltischer, dann germanischer und römischer, später fränkischer Siedlungsraum. Der Namen HE wird in der Literatur meist auf den germanischen Stamm der Chatten zurückgeführt, der 738 erstmals als ‚Hessi‘ bezeichnet wurde. Als ‚terra Hassia‘ wurde HE erstmals durch ludowingische Landgrafen (von TH) regiert, bevor die Landgrafschaft HE in Folge von Erbstreitigkeiten im 13. Jh. selbstständig werden konnte. Unter Philipp dem Großmütigen, einem Anhänger der Reformation, erreichte die Landgrafschaft (mit Residenz in Kassel) ihre größte Ausdehnung. Die territorialen Veränderungen im 19. Jh. waren durch das Kurfürstentum HE-Kassel, das Großherzogtum HE-Darmstadt und das Herzogtum Nassau geprägt. Nach den politischen Wirren durch napoleonische Besatzung, Verfassungsstreit und Restauration annektierte 1866 Preußen die Territorien der Landgrafschaft HE-Kassel (Kurhessen), des Herzogtums Nassau und der Freien Reichsstadt Frankfurt a. M. als preußische Provinz HE-Nassau. HE-Darmstadt blieb selbstständig und wurde nach der Revolution von 1918 demokratische Republik (= Volksstaat), bis der Nationalsozialismus auch diese politische Eigenständigkeit beendete. Die Eigenstaatlichkeit des Freistaates Waldeck (1918–1929) endete am 1. April 1929 mit der Integration in die preußische Provinz HE-Nassau.

Bevölkerung und Wirtschaft

Das westdt. Flächenland HE umfasst sowohl das dichtbesiedelte und wirtschaftlich starke Rhein-Main-Gebiet als auch ländlichere Regionen in Mittel-, Nord-, Osthessen sowie dem Odenwald. In 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten (Frankfurt a. M., Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach a. M.) leben 6,2 Mio. Menschen. Zu den 422 Städten und Gemeinden gehören sieben Sonderstatusstädte (Bad Homburg v. d. H, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim a. M. und Wetzlar) mit über 50.000 E. Nach der Bevölkerungszahl ist HE das fünftgrößte, nach der Fläche mit 21.115 km2 das siebtgrößte Bundesland. Mit dem Anstieg der Bevölkerungszahl von 5,4 Mio. (1970) auf über 6 Mio. Menschen erhielt HE eine fünfte Stimme im Bundesrat. Sollte mit der demografischen Entwicklung die Zahl der E. dauerhaft unter 6 Mio. sinken, droht der Verlust dieser Stimme. Rund 16,3 % der E. sind Ausländerinnen und Ausländer. Offenbach a. M. hat deutschlandweit mit 32,8 % den größten Ausländeranteil, Frankfurt a. M. liegt mit 27,7 % auf dem zweiten Platz. Das Durchschnittsalter liegt in HE mit 43,7 Jahren unter dem Bundesdurchschnitt. Die evangelischen Kirchen erfassen 36 % der hessischen Bevölkerung, gefolgt von der Katholischen Kirche mit 24 % und 3 % Muslimen.

Im europäischen Vergleich ist die hessische Wirtschaft größer als jene von 16 EU-Mitgliedsstaaten und fast so groß wie die Dänemarks oder Irlands. Nach geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen entfallen in Hessen 75,6 % auf den Dienstleistungsbereich, 23,2 % auf das produzierende Gewerbe, 15,7 % auf das verarbeitende Gewerbe und 0,8 % auf die Land- und Forstwirtschaft. HE besticht durch seine Mittellage in D und Europa, die durch die Wiedervereinigung gestärkt wurde. Seit vielen Jahrzehnten ist es eines der wirtschaftlich erfolgreichsten und dynamischsten Bundesländer und zählt seit der Gründung der BRD gemeinsam mit BW durchgängig zu den Geberländern im Länderfinanzausgleich. Die Konzentration der bundesdt. Finanzwirtschaft, die Wahl Frankfurts als Standort der Europäischen Zentralbank, die Bedeutung des internationalen Messeplatzes, die verkehrspolitisch zentrale Rolle des Frankfurter Flughafens sowie wichtige industrielle Ansiedlungen im Fahrzeugbau (Opel, VW), der chemischen Industrie, im Maschinenbau wie auch in der Elektrotechnik erklären die Wirtschaftskraft. Mit der Wiedervereinigung hat sich HE zudem beim Aufbau von Verwaltungs-, Partei- und Verbandsstrukturen in TH verdient gemacht. Länderübergreifend sind in HE-TH einige Banken, Verbände und Kirchen tätig.

Auch wenn HE bereits über viele Jahrzehnte hinweg eines der ökonomisch erfolgreichsten Flächenländer in D ist, so kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass in diesem Bundesland erhebliche regionale Disparitäten bestehen, die seit seiner Gründung eine der zentralen Herausforderungen für jede hessische Regierung darstellen. Schon die Hessenpläne in den 1950er- und 1960er-Jahren wurden mit dem Ziel geschaffen, diese Disparitäten abzubauen. Wichtige Eckpunkte für die wirtschaftliche Dynamisierung von NordHE waren die Ansiedlung des VW-Werkes in Baunatal (1958), die Einrichtung einer Universität in Kassel (1971) sowie die Anbindung an das ICE-System (1991) und der Aufbau eines Logistikclusters sowie wichtiger Innovatoren in der Energiewirtschaft. Allgemein betrachtet steht aber der ökonomisch starke Süden, vor allem die Rhein-Main-Region, den wirtschaftlich und infrastrukturell schwächeren Regionen in Mittel- und NordHE gegenüber. Während 65 % der gesamten hessischen Fläche zu Mittel- und NordHE zählen, leben dort nur 38 % der Bevölkerung und 34 % der Erwerbstätigen. Auf Mittel- und NordHE entfallen 30 % des hessischen BIP; dagegen gehen 70 % des BIP auf das Konto von SüdHE. Seit einiger Zeit ist jedoch eine nachholende Entwicklung in Mittel- und NordHE zu beobachten.

Politisches System

Verfassung

Die Verfassung des Landes HE vom 1. Dezember 1946 ist die älteste unter den Landesverfassungen und war damit durchaus Referenzpunkt für die Verfassungsentwicklung in Bund und Ländern. Den Verfassungsentwurf erarbeitete die 90-köpfige Verfassungsberatende Landesversammlung von Groß-HE (SPD (42), CDU (35), KPD (7) und LDP später FDP, 6). Dieser wurde nach erheblichen Konflikten von SPD, CDU und KPD getragen und durch Volksabstimmung mit 76,8 % angenommen. Besonders bemerkenswert ist Art. 41 HV, mit dem die Sozialisierung von Schlüsselindustrien ermöglicht wird. Auf Verlangen der amerikanischen Militärregierung wurde dieser Art. getrennt abgestimmt und mit 71,9 % der Stimmen angenommen. Die Todesstrafe nach Art. 21 HV war eine weitere Besonderheit dieser Verfassung.

Die HV ist eine Vollverfassung und umfasst neben der Staatsorganisation auch Grundrechte sowie Staatsziele und unterscheidet sich von den meisten anderen Landesverfassungen sowie dem GG. Der Grundrechtsteil ist umfangreicher als jener des GG und enthält neben liberalen Abwehrrechten umfassende soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten sowie das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Recht auf Arbeit (Art. 28 HV), Streik- und Koalitionsrecht (Art. 29 HV), Achtstundentag (Art. 31 HV), Equal Pay (Art. 33 HV), Urlaub (Art. 34 HV), Sozialversicherung (Art. 35 HV) und Mitbestimmung (Art. 37 HV) sind verfassungsrechtlich kodifiziert.

Da die Änderung der HV die Zustimmung des Volkes benötigt, kam es bislang zu sechs Veränderungspaketen, die in Volksabstimmungen angenommen wurden. Die Änderungen betrafen das Wahlrecht (1950, 1970, 1991), die Staatsziele (1991, 2002), eine fünfjährige Wahlperiode und das Konnexitätsprinzip (2002) sowie die Schuldenbremse (2011). 2018 wurden nach einem Verfassungskonvent 15 Änderungen angenommen: Gleichberechtigung, Bekenntnis zu Europa, Datenschutz, Garantie der Kinderrechte und diverse Staatsziele, ein unabhängiger Rechnungshof sowie die digitale Gesetzesverkündung. Besondere Bedeutung kam der Abschaffung der Todesstrafe (Art. 21 HV) und der Stärkung der direkten Demokratie zu.

Regierungssystem

„Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke“ (Art. 70 HV), welches unmittelbar durch Volksabstimmung (Wahl, Begehren und Entscheid) oder mittelbar durch die Verfassungsorgane handelt (Art. 71 HV). Der Hessische Landtag bildet mit seinen i. d. R. 110 Mitgliedern das Zentrum des hessischen Regierungssystems und wird durch personalisierte Verhältniswahl (Wahlkreis- und Landesstimmen) auf fünf Jahre gewählt. Dieser wählt den Ministerpräsidenten mit absoluter Mehrheit, welcher seine Minister ernennt (Art. 101 HV). Jede Regierungs(um)bildung bedarf der Abstimmung im Hessischen Landtag. Ohne parlamentarische Mehrheit bleibt die Regierung geschäftsführend im Amt, wie dies nach den Landtagswahlen 1982 und 2007 der Fall war.

Aufgrund der bis 2018 bestehenden hohen Hürden scheiterten alle Volksbegehren an der Zulassungsschwelle (1981: Keine Startbahn West; 1997: Wiedereinführung Buß- und Bettag) oder dem inzwischen reduzierten Quorum (1966: Einführung der Briefwahl). Volksentscheide auf der Basis von Volksbegehren gab es keine; es kam bislang lediglich zu obligatorischen Referenden, die Verfassungsänderungen bestätigten.

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Die Landesverwaltung setzt sich aus den Ministerien als obersten Landesbehörden und ggf. nachgeordneten oberen Landesbehörden zusammen. Der weitere Verwaltungsaufbau gliedert sich in die Mittelinstanz (die drei Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt). Ferner bilden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte in ihrer Rolle als staatliche Behörden die untere Verwaltungsstufe. Die kommunale Selbstverwaltung in den Gemeinden und Landkreisen wird dem Typus der „unechten Magistratsverfassung“ zugeordnet, die jedoch u. a. durch die Einführung der Direktwahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte seit 1991 durchbrochen wird. Im Bundesvergleich haben die hessischen Bürgermeister die wenigsten Amtsbefugnisse.

Parteien, Wahlen, Wählerverhalten

Die von der amerikanischen Militärregierung eingesetzte Allparteienregierung unter der Leitung des parteilosen Ministerpräsidenten K. Geiler (1945–1947) wurde von der ersten gewählten Landesregierung (SPD/CDU) unter SPD-Ministerpräsident C. Stock, SPD (1947–1950) beerbt. Nach der Wahl 1950 ging die CDU für 37 Jahre in die Opposition, die SPD inthronisierte G. A. Zinn (1950–1969) und etablierte sich als führende politische Kraft in HE. Sie war von 1946 bis 1974 durchgehend stärkste Partei und gewann dabei dreimal die absolute Mehrheit der Wählerstimmen (1950, 1962, 1966). Eine hessische Besonderheit ist eine langjährige Kooperation mit der Protestpartei Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE, später GDP 1954–1966).

Nach der Formierungsphase (1946–1950) war das hessische Parteiensystem in starkem Maße durch die SPD geprägt, die zwischen 1945 und 1999 mit fünf Ministerpräsidenten 13 unterschiedliche Kabinette anführte. Die Hegemonie der SPD (1950–1970) resultierte aus der erfolgreichen Integration städtischer und ländlicher Räume, die im nordhessischen Fall überwiegend protestantisch geprägt waren und einer sozialdemokratischen Milieutradition folgten. Sowohl der Abbau vorhandener Disparitäten wie auch die Integration der Vertriebenen wurden durch den „Hessenplan“ (1951) und den „Großen Hessenplan“ (1965) befördert. Die Dominanz der SPD im Parteienwettbewerb war auch das Ergebnis geschickter Koalitionsbildungen.

Der Verlust der sozialdemokratischen Hegemonie beginnt nach dem Ausscheiden von G.A. Zinn Anfang der 1970er-Jahre und markiert zugleich den Beginn einer neuen Konkurrenzphase (1970–1982/83) zwischen einer stark an Mitgliedern gewachsenen und neu ausgerichteten SPD sowie einer sich offensiv aufstellenden CDU. Die sozialdemokratisch geführten Regierungen A. Osswalds (1969–1976) und dessen Nachfolger H. Börner (1976–1987) basieren auf einer vergleichsweise stabilen sozial-liberalen Koalition. Den Gegenwind, den die sozialdemokratische Bildungspolitik entfachte, die gescheiterten Verwaltungs- und Gebietsreformen sowie ein Finanzskandal der Hessischen Landesbank verunsicherten die Sozialdemokratie der 1970er-Jahre. Über letzteren stürzte A. Osswald. Der Kasseler SPD-Politiker Börner, der zwischenzeitlich führende Bundesämter innehatte, suchte die SPD wieder aufzurichten und setzte gegen Widerstände den Ausbau des Frankfurter Flughafens und der Atomindustrie durch.

Der Umbau des hessischen Parteiensystems war in den 1980er-Jahren durch zwei wesentliche Veränderungen geprägt: Erstens durch die Absage der Liberalen an die Fortführung der Koalition mit der SPD und zweitens durch den kometenhaften Aufstieg der Grünen. Dies führt zu einer Lagerbildung von CDU/FDP einerseits und SPD/Grünen andererseits. Nach zwei Landtagswahlen, die keine regierungsfähigen Mehrheiten erbrachten („Hessische Verhältnisse“) tolerierten die Grünen im Juli 1984 eine SPD-Minderheitsregierung. Im Dezember 1985 traten die Grünen offiziell in die Landesregierung unter Führung von Börner ein, die erste ihrer Art in den dt. Bundesländern. Diese zerbrach im Februar 1987 am Streit um die Kernenergie. Von 1987–1991 regierte erstmals in Hessen die CDU unter Führung von W. Wallmann. Nach nur einer Legislaturperiode wurde die CDU-FDP-Regierung wieder von einer rot-grünen Regierung unter H. Eichel (1991–1999) abgelöst, die zwei Legislaturperioden regierte.

Die Landtagswahl vom 07.02.1999 brachte den politischen Umschwung vom „roten“ zum „schwarzen“ HE und läutete die christdemokratische Dominanzphase ein. Nach einer Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft wurde die CDU mit 43,4 % stärkste Partei (SPD 39,4 %) und verfügte zusammen mit der FDP (5,1 %) über eine Mehrheit von zwei Stimmen im Landesparlament (Grüne 7,2 %). CDU-Ministerpräsident R. Koch musste sich jedoch angesichts der 1999/2000 aufgedeckten CDU-Spendenaffäre gegen den Vorwurf wehren, der Landtagswahlkampf sei zu beträchtlichen Teilen aus illegalen Mitteln finanziert worden. Trotzdem erzielte die CDU bei der Landtagswahl 2003 mit 48,8 % die absolute Mehrheit und konnte danach unter Ministerpräsident Koch alleine regieren. Nach einem bundesweit viel beachteten Wahlkampf entwickelte sich 2008 aus dem Vier- ein Fünfparteiensystem. Das Wahlergebnis war durch dramatische Verluste der CDU (12 %) und das Wiedererstarken der SPD geprägt, die mit 0,1 % Rückstand auf die CDU zweitstärkste Kraft wurde. Kurz vor der Wahl zur Ministerpräsidentin im Nov. 2008 entzogen jedoch vier Abgeordnete aus der SPD-Fraktion A. Ypsilanti (SPD) die Unterstützung für eine rot-grüne Regierung unter Tolerierung der Partei Die Linke. Die anschließende Landtagswahl vom 18.01.2009 verlor SPD-Kandidat T. Schäfer-Gümbel mit (23,7 %), ebenso wie 2013 (30,7 %) und 2018 (19,8 %). R. Koch konnte mit einer wiedererstarkten FDP ein neuerliches Regierungsbündnis eingehen. Er übergab die Regierungsgeschäfte im Sommer 2010 an den vormaligen CDU-Innenminister V. Bouffier. Damit stellt die CDU seit 1999 ununterbrochen den hessischen Ministerpräsidenten. Diese neue Vormachtstellung konnte allerdings 2013 nur um den Preis eines schwarz-grünen Bündnisses erhalten werden. Vorausgegangen war die Erprobung auf der kommunalen Ebene, vor allem in Frankfurt. 2018 wurde die schwarz-grüne Landesregierung bei einer Stimme Mehrheit im Hessischen Landtag bestätigt. Bündnis’90/Die Grünen wurden zweitstärkste Kraft und die AfD zog erstmals in das 15. Landesparlament ein.

Es spricht einiges dafür, dass, seit es eine schwarz-grüne Regierung gibt, die parteipolitische Lagerbildung der 1980er-Jahre aufgelöst wurde und der Parteienwettbewerb sich in HE geöffnet hat. Die hier aufgezeigten politischen Verschiebungen auf Landesebene sind bereits zuvor auf kommunaler Ebene praktiziert worden. Dies gilt während der 1980er-Jahre für eine Vielzahl von rot-grünen Bündnissen wie für die ersten schwarz-grünen Koalitionen, die nach der Kommunalwahl 2006 geschmiedet wurden. Neben den sechs im Landtag vertreten Parteien finden wir im ländlichen Raum mit den Freien Wählern und Freien Wähler Gemeinschaften eine politische Kraft, die in vielen Regionen den dritten Platz belegt und in einigen Kommunen sogar den Bürgermeister stellt. Unter den hessischen Großstädten werden Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Offenbach heute von SPD-Oberbürgermeistern geführt. An der Spitze Darmstadts steht seit 2011 ein grüner Oberbürgermeister. Auch in den übrigen Städten, Gemeinden und Landkreisen ist das Wählerverhalten volatiler, sind die Koalitionsmuster bunter und ist der Parteienwettbewerb schärfer geworden.

Politische Rolle in Deutschland

Als mittelgroßes Land kann HEs Politik in der bundesdt. Geschichte nur in Beziehung zur Bundesebene verstanden werden. Mit dem „roten Hessen“ der SPD-geführten Landesregierungen in der Nachkriegszeit war die Idee eines Gegenentwurfes zur Adenauer-Republik verbunden, der sich mit einer vorausschauenden Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik profilieren wollte. Hierbei bediente sich die Landesregierung auch der bundesdt. Vetospieler Bundesrat (durch die Stimmführerschaft der SPD-regierten Bundesländer) und Bundesverfassungsgericht (durch eine Reihe von Organklagen gegen den Bund). Gleichwohl gab es aber auch lange Phasen gleichgerichteter Mehrheiten auf Bundes- und Landesebene während der SPD/FDP- ebenso wie in der CDU/FDP-Regierungszeit, in denen die hessische Landespolitik ‚ihre‘ Bundesregierung stützte.

Nach 1991 war HE das erste Bundesland mit einer stabilen Regierungskoalition aus SPD und Grünen. Konflikte zwischen dem mittelgroßen Bundesland, das als einziges mit fünf Stimmen in der Länderkammer vertreten wird, und der CDU/FDP-geführten Bundesregierung fanden dabei vor allem in Fragen der Umwelt-, Energie- und Atompolitik statt. Wirtschaftlich profitierte HE von der dt. Wiedervereinigung. Durch das Aktionsprogramm und die Verwaltungspatenschaft HE-TH konnte an traditionsreiche Beziehungen angeknüpft werden. HEs Rolle als Nord-Süd-Verbindungsachse wie als europäische und internationale Verkehrsdrehscheibe wird durch diese Wiederaufnahme der Brückenfunktion in Ost-West-Richtung komplettiert. Die wechselnden Landesregierungen versuchten jedoch auch regelmäßig, die bundespolitische Rolle HEs entlang parteipolitischer Präferenzen zu akzentuieren. Während sozialdemokratisch geführte Regierungen in der Vergangenheit eine reformpolitische Vorreiterrolle reklamierten, betonte die Regierung Koch, HE im Verein mit BY und seinerzeit noch BW als ein „Land des Südens“ zu profilieren. Die Regierung Bouffier II (2014–2018) ist die erste schwarz-grüne Landesregierung in Deutschland, die eine volle Legislaturperiode regierte und bei der Wahl am 28. Oktober 2018 mit knapper Mehrheit bestätigt wurde. Bündnis’90/Die Grünen wurden zweitstärkste Kraft und die AfD zog erstmals in das Landesparlament ein. Damit ist die Politik HEs in den letzten Jahrzehnten nicht nur durch ‚Hessische Verhältnisse‘ geprägt, sondern auch durch das Erproben neuer, stabiler Regierungskoalitionen.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Wolfgang Schroeder

Fussnoten