Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Politische Partizipation | bpb.de

Politische Partizipation

Wichard Woyke

Zum Begriff

In der Politikwissenschaft hat der Forschungszweig Partizipationsforschung die politische Beteiligung (Partizipation) zum Gegenstand. Unter politische Partizipation fallen jene Verhaltensweisen von Bürger/innen, die als Gruppe oder allein freiwillig Einfluss auf politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen des politischen Systems (Kommune, Land, Bund und Europa) ausüben wollen. Man unterscheidet konventionelle (verfasste, gesetzlich garantierte und geregelte) von unkonventionellen (nichtverfassten) Formen der politischen Partizipation. Durch eine inzwischen jahrzehntealte Partizipationsforschung wurden Kriterien entwickelt, die unterschiedliche Beteiligungsformen ausweisen. Niedermayer unterteilt die Gesamtheit partizipativer Aktivitäten der Bürger in folgende sechs Formen: a) Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen; b) parteibezogene Aktivitäten; c) auf Gemeinde, Wahlkampf und Politiker bezogene Aktivitäten; d) legaler Protest; e) ziviler Protest und f) politische Gewalt.

Zu a) Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen ist nicht nur eine leicht zu messende konventionelle Partizipationsform, sondern Studien zum Wählerverhalten sind politikwissenschaftlicher Ursprung der Partizipationsforschung. Die Mitwirkung bei Wahlen – und damit auch die Auswahl des politischen Führungspersonals – auf den unterschiedlichen Ebenen bildet das Kernelement der Staatsbürgerrolle und ist die einfachste und egalitärste Partizipationsform im repräsentativen System Ds.

Zu b) Hierunter werden vor allem Mitgliedschaft und Mitarbeit in Parteien verstanden. Sie sind über das Wählen hinausgehende Aktivitäten, die bei knapp 2 % der Erwachsenen anzutreffen sind.

Zu c) Unter auf Gemeinde, Wahlkampf und Politiker bezogene Aktivitäten werden nur z. T. institutionalisierte, jedoch zeitlich begrenzte Formen politischer Beteiligung verstanden wie z. B. die zeitweilige Mitwirkung an lokalen Problemlösungen, aber auch die Teilnahme am Wahlkampf.

Zu d) Legaler Protest umfasst legale, nichtinstitutionalisierte Beteiligungsarten wie z. B. genehmigte Demonstrationen. Die Legitimität solcher Partizipationsformen wurde in der ersten Phase ihres Aufkommens mit der Außerparlamentarischen Opposition (APO) in der zweiten Hälfte der 60er-Jahre in Frage gestellt, doch haben sie im Laufe der Zeit auch ihre Legitimitätsbasis erhalten.

Zu e) Ziviler Ungehorsam beinhaltet nichtgewaltsame partizipative Aktivitäten, „die gegen geltendes Recht verstoßen und von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung nicht als legitime Art der Beteiligung am politischen Prozess verstanden wird“ (Niedermayer 2005, S. 194).

Zu f) Politische Gewalt bedeutet die extremste Form politischer Beteiligung und schlägt sich in Gewalt gegen Sachen und Personen nieder.

Neben der politischen Partizipation findet sich auch der Begriff der sozialen Partizipation, der vor allem das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement umfasst. Diese auf soziale Integration gerichteten Aktivitäten können zwar durchaus politischen Charakter erreichen, sind aber in der Regel im ehrenamtlichen Bereich zu verorten.

Wahlbeteiligung

Bei den Bundestagswahlen ist – im internationalen Vergleich – eine recht hohe Beteiligungsrate zu vermerken. So gab es in den 50er- und 60er-Jahren Beteiligungsraten zwischen 85 und 90 %, wobei bei der Bundestagswahl 1972 sogar ein Höchstwert von 91,1 % erreicht wurde. Ab Mitte der 70er-Jahre ging die Wahlbeteiligung jedoch deutlich zurück und erreichte bei der ersten gesamtdt. Wahl 1990 mit 77,8 % ihren absoluten Tiefpunkt. Danach stieg die Beteiligungsrate leicht an und erreichte bei den folgenden Bundestagswahlen durchschnittlich 80 %. Mit dieser Partizipationsrate liegt D im europäischen Mittelfeld. Deutlich geringer sind die Beteiligungsraten jedoch bei den Landtagswahlen, den Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament. So gab es zwischen 1971 und 1975, also jener Zeit als auch die höchsten Beteiligungen bei Bundestagswahlen gemessen wurden, mit knapp 83 % die größte Wahlbeteiligungsrate, die jedoch seit dieser Zeit deutlich heruntergegangen ist. So betrug sie in der Wahlperiode 2001–2005 in ganz D nur noch 62,6 %. Bei der Wahl zum Landtag in ST 2006 wurde gar nur eine Wahlbeteiligung von 44,4 % erreicht. Noch deutlich niedriger sind die Wahlbeteiligungsraten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, da diese Wahlen als Nebenwahlen angesehen werden. Auch steht bei den Europawahlen keine Regierung zur Abwahl, sodass für die Wähler die Bedeutung dieser Wahlen oft nur schwer zu durchschauen ist. In den östlichen Bundesländern sind die Beteiligungsraten bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen immer deutlich geringer als in den westlichen Ländern. Lediglich bei der ersten freien Wahl in der DDR, der Wahl zur Volkskammer am 18.03.1990, erreichte die Beteiligungsrate mit 93,4 % einen absoluten Höchststand.

Seit vier Jahrzehnten ist ein deutlicher Rückgang der Wahlbeteiligung erkennbar. Einerseits wird damit ein Anpassungsprozess vollzogen, wie er sich auch in anderen westlichen Demokratien zeigt. Andererseits kann in dem Rückgang der Wahlbeteiligung auch ein Krisenzeichen des politischen Systems gesehen werden. Wie auch immer das Phänomen des Nichtwählens interpretiert wird, es gibt unterschiedliche Arten von Nichtwählern. Der unechte Nichtwähler – er ist der Wahlberechtigte, der aus organisatorischen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen kann – unterscheidet sich vom echten Nichtwähler. Da ist zunächst der politikferne Nichtwähler, der der Politik allgemein einen geringen Stellenwert zuweist. Der protestierende Nichtwähler will mit seinem Verhalten Einfluss ausüben; er ist zwar am politischen Geschehen interessiert, ist jedoch mit dem Funktionieren des politischen Systems unzufrieden oder von dem politischen Personal und den Parteien enttäuscht. Wahlenthaltung ist in solchen Fällen eine bewusst vollzogene politische Entscheidung. Schließlich gibt es noch den rational-abwägenden Nichtwähler, der mit seiner Entscheidung einen bestimmten Nutzen für sich erwartet.

Parteibezogene Aktivitäten

Zum 31.12.2017 waren ca. 1,25 Mio. Menschen Mitglieder in politischen Parteien, d. h. ca. 2 % der über 16jährigen Bürger/innen, die in Parteien eintreten können. 1991 waren es noch 3,3 % gewesen. Von diesen Mitgliedern können etwa ein Fünftel bis ein Viertel als aktiv angesehen werden, wobei unter „aktiv“ bereits ein zeitlich limitiertes Engagement von unter fünf Stunden pro Monat genommen wird. Bis gegen Ende der 70er-Jahre/Anfang der 80er-Jahre stieg die Zahl der Mitglieder der Bundestagsparteien, um dann aber deutlich zurückzugehen. Die dt. Wiedervereinigung führte auf der Parteienebene zu einer kurzzeitigen Steigerung der Mitgliedszahlen, die jedoch bald wieder nahezu auf die alten Zahlen zurückgingen. So erreichte die SPD ihre höchste Mitgliederzahl 1976 mit 1.022.000 Mitgliedern, während sie 2017 mit 443.000 Mitgliedern ihren niedrigsten Stand aufweist. Die geringste Anzahl an Parteimitgliedern hatte die CDU Anfang der 1950er-Jahre, sie lag unter 250.000. Bis 1983 stieg die Zahl der Mitglieder beständig bis auf 735.000 an. Seitdem hat auch die CDU einen Rückgang zu verzeichnen und kommt im Jahr 2017 auf 427.000 Mitglieder. Dagegen konnte die CSU ihren Mitgliederstand zunächst nahezu aufrechterhalten. Ihre höchste Mitgliederzahl erreichte die Partei in den Jahren der Wende, 1989/90, mit 186.000 Mitgliedern. Seitdem sind die Mitgliederzahlen auf 141.000 im Jahr 2017 zurückgegangen. Wie auch die CSU konnte die FDP vom Fall der Mauer profitieren und verzeichnete 1990 einen Zuwachs auf 179.000 Mitglieder. Doch auch die FDP musste einen Rückgang hinnehmen, so dass 2017 noch 54.000 FDP-Mitglieder gezählt wurden. Bündnis 90/Die Grünen, 1993 aus westdt. Grünen und ostdt. Bündnis 90 zur gemeinsamen Partei zusammengeschlossen, verzeichnete 1998 die höchsten Mitgliederzahlen mit über 50.000. Doch auch diese Partei musste Einbußen hinnehmen, konnte inzwischen aber Mitglieder hinzugewinnen und zählte 2017 ca. 62.000 Mitglieder. Die Linkspartei/PDS hatte ebenfalls 1990 ihre höchste Mitgliederzahl mit 281.000; in diesem Jahr bestanden allerdings noch keine westdt. Landesverbände. Bei der Linkspartei/PDS machte sich der Rückgang der Mitgliedszahlen am stärksten bemerkbar: 2005 waren noch 61.000 Bundesbürger eingetragene Parteimitglieder. Durch das Zusammengehen mit der Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit (WASG) in „Die Linke“ 2007 kamen noch weitere 8000 Parteimitglieder hinzu. 2017 zählte die Partei 59.000 Mitglieder. Die 2013 gegründete AfD hatte Ende 2017 ca. 29.000 Mitglieder.

Sonstige Partizipationsformen

1998 gaben nur zwei Prozent der Bürger/innen an, sich wöchentlich oder öfter politisch zu beteiligen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass kein politisches Interesse in der Bevölkerung vorhanden wäre. Über fast drei Dekaden hinweg gaben gut 16 % der Befragten an, oft oder manchmal eine politische Versammlung besucht bzw. sich bei der Lösung von Gemeindeproblemen beteiligt zu haben. Dagegen sind Politikerkontakte bzw. Wahlkampfaktivitäten weniger verbreitet. Etwa 10 Prozent der Befragten gaben hier eine Beteiligung an. In der zweiten Hälfte der 60er-Jahre begann „die partizipatorische Revolution“ (Kaase) in D, die zu einer Entinstitutionalisierung politischer Beteiligung und zur Erweiterung des politischen Beteiligungsrepertoires führte. Die ‚konventionelle‘ Partizipation wurde durch Formen ‚unkonventioneller‘ Partizipation ergänzt. „Sofern diese Protestaktivitäten legale Beteiligungsformen umfassten, wurden sie im Zeitverlauf von einer wachsenden Mehrheit der Bevölkerung als legitim anerkannt, illegale Proteste in Gestalt des zivilen Ungehorsams werden jedoch von der breiten Mehrheit der Deutschen nicht als legitime Mittel zur Interessendurchsetzung angesehen“ (Niedermayer 2005, S. 253). Eine Form unkonventioneller Beteiligung sind Unterschriftenaktionen, die in den ersten Jahren nach der Vereinigung in Westdeutschland auf hohem Niveau waren, 2003 erstmals aber von den Ostdeutschen übertroffen wurden. Legale Demonstrationen, die in der alten BRD erstmals in den 60er-Jahren in größere Zahl nicht zuletzt durch die APO aufkamen, waren in den neuen Bundesländern immer etwas stärker verbreitet als in den westdt. Ländern. Aktivitäten des zivilen Ungehorsams – besonders Boykotte und Sit-ins – werden nur von einer kleinen Minderheit der Bürger/innen praktiziert. Gewalt gegen Sachen oder Personen aus politischen Gründen wird von der ganz überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft sowohl in Ost als auch in West abgelehnt. Allerdings schnellten nach der Wiedervereinigung die rechtextremistisch motivierten Gewalttaten 1991 bis 1993 in die Höhe, um dann wieder zurückzugehen. In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre lagen rechtsextremistisch und linksextremistisch motivierte Gewalttaten gleichauf. Im Jahr 2017 gab es fast doppelt so viel rechtsextremistische (904) wie linksextremistische (499) Straftaten.

Internet und Partizipation

Erste Experimente zur Beteiligung der Öffentlichkeit mithilfe neuer Medien wurden in D schon in den 1970er-Jahren gemacht. Damals firmierten erste Versuche mithilfe des Fernsehens und Telefons unter dem Begriff „Teledemokratie“ oder „Computerdemokratie“. Inzwischen ermöglicht das Internet in Form von elektronischer Partizipation auch die Einbeziehung weiter Bevölkerungsschichten in weder zeitlich noch örtlich gebundene Beteiligungsprozesse. Als E-Partizipation werden alle elektronischen bzw. internetgestützten Verfahren bezeichnet, die eine Beteiligung von Bürger/innen an gesellschaftlich relevanten Prozessen und politischen Entscheidungen ermöglichen. Die gängigsten Formen der E-Partizipation sind Elektronische Konsultationen (E-Konsultationen). Aufgrund frühzeitiger Einbindung und Partizipation von Bürger/innen lassen sich dort vorhandene Ideen in Planungen einbeziehen, eventuelle Vorbehalte oder Widerstände abbauen und eine größere Akzeptanz von politischen Entscheidungen erzeugen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Städte eine informelle elektronische partizipative Haushaltsplanung vorgenommen, bei der Bürger/innen nach ihrer Meinung gefragt wurden, wie der städtische Haushalt im nächsten Jahr sich zusammensetzen sollte. Idealerweise dient E-Partizipation der beiderseitigen Information, Kommunikation und Vernetzung, um Politik transparent und zugänglich zu machen. Die verschiedenen Kommunikationswege zwischen Regierung und Bürger/innen werden unterschieden nach G2C (government to citizen), C2G (citizen to government) und C2C (citizen to citizen).

Fazit

Leicht messbare konventionelle Partizipationsformen sind Wahlbeteiligung, Partizipation in Parteien und die Übernahme von politischen Ämtern in Parlamenten und Regierungen. Dagegen sind weniger institutionalisierte oder auch illegale Formen der Partizipation schwerer zu überprüfen. Hierbei ist zu denken an Bürgerinitiativen, an das Mitwirken in Interessengruppen, Vereinen und in den Neuen Sozialen Bewegungen, an Petitionen, Demonstrationen, Streiks, Sit-ins und Besetzungen. Besonders E-Partizipation könnte als ein mögliches Konzept gegen Politikverdrossenheit wirken. Das Aufkommen nichtinstitutionalisierter Formen politischer Partizipation, zunächst von einigen Beobachtern als Bedrohung des repräsentativen Systems gesehen, ergänzt die konventionellen Formen politischer Partizipation und kann eventuell sogar als Frühwarnsystem für Fehlsteuerungen des politischen Systems bewertet werden. Politik kann zwar genauso wenig wie Protest nur im Internet stattfinden, aber E-Partizipation kann die Einstiegsschwelle für viele Bürger/innen erheblich senken.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Wichard Woyke

Fussnoten