Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Treuhandanstalt | bpb.de

Treuhandanstalt

Marcus Böick

Idee, Gründung und Rechtsgrundlage

Die Geschichte der hochumstrittenen Treuhandanstalt ist seit ihren Anfängen von beträchtlichen Hoffnungen, aber auch immensen Überforderungen bestimmt. Im Herbst 1989 schienen die Akteure weder in der DDR noch in der BRD auf das Szenario eines abrupten Zusammenbruchs des scheinbar stabilen SED-Regimes vorbereitet. Dies traf insbesondere auch auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen eines Übergangs von der Plan- zur Marktwirtschaft zu, zu dem die zahlreichen theoretischen Planspiele aus den 1950er- und 1960er-Jahren weitgehend in Vergessenheit geraten waren. Vor diesem Hintergrund keimten zu Beginn des Jahres 1990 gerade unter bundesdt. Beamten und Politikern Hoffnungen auf ein ohne intensivere Vorbereitungen und politische Steuerungen erreichbares wie sich selbst finanzierendes „zweites Wirtschaftswunder“ in der DDR, die in Westdeutschland aufbrechende Ängste vor möglichen Risiken und drohenden Kosten einer Vereinigung berücksichtigten und zugleich in Ostdeutschland die Hoffnung auf zügig „blühende Landschaften“ befeuerten.

Während vielstimmige Debatten um eine „Wirtschaftsreform“ in der DDR bereits ab dem November 1989 geführt und ab Januar 1990 auch zunehmend durch westdt. Ökonomen und Politiker ergänzt wurden, konkretisierten sich die Diskussionen erst im Februar. Nach einem kurzfristigen Vorschlag des ostdt. Theologen und Demokratie-Jetzt-Vertreters Wolfgang Ullmann am Zentralen Runden Tisch wurde die Treuhandanstalt am 01.03.1990 auf Beschluss des Ministerrates der DDR durch die letzte SED/PDS-Regierung gegründet. Diese neue „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ sollte das umfassende DDR-Industrievermögen – mit über vier Millionen Beschäftigten in rund 8500 Betrieben – mit Blick auf eine möglicherweise bevorstehende Vereinigung „bewahren“ und daher zügig in bundesdt. Rechtsformen (AGs und GmbHs) umwandeln. Der ursprünglich unterbreitete Vorschlag einer weitgehenden „Demokratisierung“ der staatlichen Eigentumstitel über eine umfassende Verteilung von Anteilsscheinen an die ostdt. Bevölkerung blieb zunächst offen.

Nach der ersten freien Volkskammerwahl vom 18.03.1990 und dem deutlichen Sieg der konservativ-liberalen Befürworter einer schnellen Einigung nach dem bundesdt. Modell rückte ab Mai die neu gegründete und mit lediglich knapp einhundert ehemaligen Planwirtschaftskadern besetzte Treuhandanstalt in den politischen Fokus. Im Zuge der deutsch-deutschen Verhandlungen zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion (WWSU) definierten die unter großem Handlungs- und Entscheidungsdruck stehenden Regierungen unter Lothar de Maizière und Helmut Kohl die Aufgaben der noch im Entstehen befindlichen Treuhand-Organisation komplett um. Im neuen Treuhandgesetz, das am 17.06.1990 von der Volkskammer beschlossen wurde, wurde nun die rasche Privatisierung der Treuhand-Betriebe zur zügigen Etablierung einer „Sozialen Marktwirtschaft“ in Ostdeutschland als zentrales Ziel festgelegt. Zusammen mit dem Einigungsvertrag vom 20.08.1990 bildete das Treuhand-Gesetz die wesentliche rechtliche Grundlage des kommenden Wirtschaftsumbaus.

Organisationsaufbau, Massenprivatisierung und Bilanz

Mit der neuen Aufgabe sollte nach dem Willen der beiden dt. Regierungen auch das Treuhand-Personal umfassend umgestaltet werden. Für die Spitze der Organisation wurden in der Folge zahlreiche erfahrene westdt. Manager wie der Vorstandschef des Dortmunder Hoesch-Konzerns Detlev K. Rohwedder gewonnen, der – nach kurzem Intermezzo des Bundesbahnchefs Reiner M. Gohlke – am 22.08.1990 das Amt des Präsidenten der Treuhandanstalt übernahm. Mit Unterstützung westdt. Beratungsunternehmen und Wirtschaftsverbände baute Rohwedder die Organisation ab Oktober 1990 strategisch, strukturell wie kulturell in eine unternehmerisch ausgerichtete Privatisierungsagentur um und warb mit großem Nachdruck um westdt. Führungs- und Nachwuchskräfte. Der Treuhand-Personalbestand wuchs rasant von 114 Mitarbeitern im Juni 1990 auf bereits 1140 zum Ende des Jahres und 2141 im März 1991. Der personelle Höchststand war Mitte des Jahres 1992 erreicht, als knapp 4000 Personen – mehrheitlich Ostdeutsche und Frauen – für die Treuhand tätig waren. Gerade diese expansive Frühphase 1990/91 war in den Augen vieler Mitarbeiter durch relativ chaotische Arbeits- und Lebensbedingungen im „wilden Osten“ geprägt, die zugleich auch umfassende Gestaltungsspielräume eröffneten.

Mit dem Inkrafttreten der WWSU am 01.07.1990 hatte sich indes die wirtschaftliche Situation in vielen nach Jahrzehnten einer zentralistischen Planwirtschaft ohnehin angeschlagenen Treuhand-Betrieben dramatisch verschärft, zumal nach 1991 auch die osteuropäischen Absatzmärkte massiv einbrachen. Während sich für viele Unternehmen der Dienstleistungs-, Finanz-, Medien-, Bau- oder Transportbranche rasch interessierte Abnehmer fanden, leitete die Treuhand in zahlreichen traditionellen und zugleich kostenintensiven Industriebranchen wie der Chemie-, Metall- oder Textilindustrie, den Werften, dem Maschinen- und Automobilbau sowie dem Bergbau- und Energiesektor umfassende Restrukturierungsmaßnahmen ein. Ab Anfang 1991 verkündete die Organisation zahlreiche Schließungen und umfassende Entlassungen. Auch nach dem tödlichen Attentat auf Rohwedder durch die Rote Armee Fraktion (RAF) am 01.04.1991 setzte dessen Nachfolgerin Brigit Breuel, die zuvor als Landesfinanzministerin in Niedersachsen amtierte, auf eine Beschleunigung der Privatisierungen, deren monatliche Zahl in den Jahren 1991/92 auf hohem Niveau zwischen 400 und 500 schwankte. Während Großunternehmen mit mehr als 1500 Mitarbeitern durch die Berliner Zentrale betreut wurden, fielen 60 % des Gesamtbestands an kleineren und mittleren Unternehmen in die Zuständigkeit von 15 relativ eigenständig agierenden Niederlassungen in den früheren DDR-Bezirkshauptstädten. Der intern durch Kampagnen und Zulagen forcierte Privatisierungswettstreit führte dazu, dass bereits Ende 1992 fast 80 % des ursprünglichen Treuhand-Gesamtbestandes „verwertet“ wurden.

In der – stets umstrittenen – Bilanz wurden 53 % der Betriebe privatisiert, 13 % reprivatisiert (also an in der DDR enteignete Alteigentümer rückerstattet) und 30 % stillgelegt. Die Mehrzahl der neuen Investoren stammte aus Westdeutschland (80 %), während ostdt. (5 %) oder ausländische Interessenten (15 %) seltener zum Zuge kamen. Die Treuhand setzte in den Verhandlungen nicht primär auf eine Steigerung des Verkaufspreises, sondern auf ein betriebswirtschaftlich überprüftes Unternehmenskonzept sowie Arbeitsplatz- und Investitionszusagen. Die privaten Investoren garantierten dabei in der Summe den Erhalt von einer Million Arbeitsplätze und sicherten Investitionen in Höhe von 170 Milliarden D-Mark zu. An reinen Erlösen wurden aber – bedingt durch massive Preisnachlässe und „negative Kaufpreise“ – lediglich 70 Milliarden D-Mark erzielt. Dies führte dazu, dass die Treuhand statt der ursprünglich noch im Jahr 1990 erhofften Privatisierungsüberschüsse in drei- oder gar vierstelliger Milliardenhöhe bei ihrer Auflösung am 31.12.1994 ein erhebliches Defizit von knapp 260 Milliarden D-Mark verbuchte, welches vorwiegend auf abgelöste Altkredite, Umweltsanierungsmaßnahmen und Sozialpläne zurückzuführen ist.

Kontrolle, Kritik und Erbe

Rechtlich unterstand die Treuhandanstalt zunächst dem Ministerpräsidenten der DDR, ab dem 03.10.1990 als bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts dann der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unter Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Bundesregierung in Bonn beließ der Treuhand in den Jahren 1991/92 allerdings weitreichende Handlungs- und Gestaltungsspielräume, blieb dabei jedoch in grundlegende Entscheidungen stets eingebunden. Zentrales Kontrollorgan war der Verwaltungsrat, der mit Vertretern der bundesdt. Wirtschaft, hohen Bundesbeamten, den neu gewählten Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer sowie Gewerkschaftsvertretern besetzt wurde. Der Verwaltungsrat berief den Vorstand und war in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Während die Treuhand ab 1991 auch „Treuhand-Kabinette“ zur besseren regionalen Abstimmung in den neuen Bundesländern einrichtete, war die parlamentarische Kontrolle demgegenüber nur schwach ausgeprägt – zunächst in Form eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Bundestages, erst ab 1993 dann in Form eines Vollausschusses.

Das hohe Tempo der Privatisierungen und Stilllegungen löste bereits ab Anfang 1991 erhebliche gesellschaftliche Unruhe, massive Proteste durch PDS, Belegschaften oder Gewerkschaften sowie intensive politische Kontroversen aus. Die sprunghaft steigende, durch den Sozialstaat zumindest materiell abgefederte Massenarbeitslosigkeit sowie die Schließung traditioneller Standorte führten ab Anfang 1992 zu einer scharfen Grundsatzdebatte über eine drohende „De-Industrialisierung“ Ostdeutschlands und um den Erhalt „Industrieller Kerne“ durch langfristige Sanierungsmaßnahmen. Ab 1993 befeuerten weitere Skandale und Korruptionsfälle diese Diskussionen. Auch der massive öffentliche Konflikt um die Stilllegung eines Kali-Bergwerkes im thüringischen Bischofferode schürte diese Kontroverse. Im Oktober 1993 setzte der Bundestag auf Antrag der SPD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss ein, der die massiven Gegensätze bei der Bewertung der Organisation und ihrer Arbeit abermals verdeutlichte: Während die linken Kritiker die Treuhand und ihren „Marktradikalismus“ zugunsten westdt. Industrieinteressen für die gesellschaftlichen Verwerfungen verantwortlich machten, wiesen ihre Verteidiger aus dem Regierungslager von CDU/CSU und FDP auf die „Alternativlosigkeit“ der Treuhand-Praxis im Kontext einer weitgehend „maroden“ Planwirtschaft hin.

Kurz- und mittelfristig erwies sich die Treuhand damit durchaus als eine Art „Blitzableiter“ (Wolfgang Seibel) für das politische System der jungen „Berliner Republik“, da sie den unmittelbaren Unmut der ostdt. Bevölkerung in den frühen 1990er-Jahren auf sich zog. Nach ihrer „Selbstauflösung“ am 31.12.1994 ging ein Großteil des Treuhand-Personals auf die später kaum bekannte „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS) über, die die langfristige Einhaltung der Privatisierungsverträge überwachte. Während es nach der Jahrtausendwende relativ still um die Treuhand wurde, wurden mit den Wahlerfolgen der rechtspopulistischen AfD in Ostdeutschland ab 2015 verstärkt die langfristigen sozioökonomischen wie soziokulturellen Folgen der Treuhand-Politik in Ostdeutschland erneut zur Diskussion gestellt. In der ostdt. Erinnerungskultur scheint sich die Treuhand über die Jahre als eine Art „Bad Bank“ festgesetzt zu haben, die als negatives Symbol der „Abwicklung“ des Ostens durch den Westen stellvertretend für die negativen Folgen und erfahrenen Entwertungen nach 1990 steht, während sie unter Westdeutschen und Jüngeren kaum noch bekannt ist. Neben den politischen Debatten hat die zeithistorische Erforschung und Diskussion der komplexen Langzeitwirkungen von Treuhand und Nachwendezeit auf empirischer Grundlage allerdings gerade erst begonnen.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Marcus Böick

Fussnoten