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Almosen

An Bedürftige A. zu geben, gilt Muslimen allgemein als wohltätiges Handeln. Eine bestimmte Form des A. ist darüber hinaus rechtlich vorgeschrieben, die zakāt, eine der Interner Link: Fünf Säulen (Grundpflichten) des Islams. Sie besteht in der jährlichen Abgabe eines bestimmten Teils, bei Edelmetallen z. B. eines Vierzigstels, des Vermögens. Oft wird die zakāt freiwillig geleistet, in manchen islam. Staaten aber auch als Steuer eingezogen.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten