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Fatwa | bpb.de

Fatwa

, arab. für Rechtsgutachten, in dem der Interner Link: Mufti ein bestimmtes Problem unter Berücksichtigung des islam. Interner Link: Rechts beantwortet. Das Gewicht eines derartigen Gutachtens beruht grundsätzlich auf der persönlichen Autorität seines Ausstellers. Die vertretene Rechtsauffassung ist deshalb im Unterschied zu einem Gerichtsurteil nur für denjenigen bindend, der diese Autorität anerkennt. Heute werden Fatwas in vielen Zusammenhängen als praktische Lebensberatung erlassen. Sie erscheinen auch in besonderen Kolumnen religiös orientierter Zeitungen oder werden in Rundfunk und Fernsehen verbreitet. Der Tötungsaufruf gegen den Schriftsteller Salman Interner Link: Rushdie wurde vom damaligen Ayatollah Interner Link: Khomeini in Form einer F. erlassen. Die große Beachtung, die dieser Aufruf fand, rührte daher, dass Khomeini zu Lebzeiten eine hohe Stellung im schiit. Islam einnahm.

Literatur:Messick, B.; Powers, D.: Islamic Legal Interpretation. Muftis and their fatwas, 1996.

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten