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Börsenmakler | bpb.de

Börsenmakler freie Makler, (Freiverkehrsmakler)

Makler, die neben den Interner Link: Skontroführern (siehe dort) an den Börsen zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde. Die freien Makler übernehmen entweder im geregelten Markt oder im Optionshandel die Kursfeststellung. Sie sind aber auch für die im Interner Link: Freiverkehr (siehe dort) gehandelten Wertpapiere (Freiverkehrsmakler) zuständig.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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