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Einzelunternehmen | bpb.de

Einzelunternehmen Firma, (Einzelfirma)

Der einzelne Unternehmer bestimmt allein, was gemacht wird; er bringt das gesamte benötigte Kapital auf und erhält auch den Gewinn allein; er trägt dafür auch das Risiko ganz allein und haftet mit seinem gesamten Vermögen auch aus seinem Privatbesitz.

Diese für kleine Betriebe gebräuchlichste Rechtsform ist im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelt. Die Firma, also der Name, unter dem der Unternehmer seine Geschäfte betreibt und auch die Unterschrift abgibt (Einzelfirma), muss seinen Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten. Nötig ist auch ein Rechtsformzusatz, z. B. »e. K.« (eingetragener Kaufmann) bzw. »e. Kfr.« (eingetragene Kauffrau). Die Firma kann also lauten: »Alex Bitzel e. K.«.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten