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Ertrag | bpb.de

Ertrag betrieblich bedingten Ertrag, (Betriebsertrag), neutralen Erträgen, Ertragskraft

die erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens in einer Periode (z. B. aus Verkauf der erstellten Güter und Leistungen). Der Ertrag stellt die positive Seite des im Rahmen der Finanzbuchhaltung (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) ermittelten Erfolges dar; übersteigt (unterschreitet) der Ertrag den Aufwand, erzielt das Unternehmen einen Gewinn (Verlust).

Die Erträge bestehen zum einen aus dem betrieblich bedingten Ertrag (Betriebsertrag), d. h. aus der Summe der Nettobeträge, die den Kunden in Rechnung gestellt werden für Erzeugnisse und Dienstleistungen. Zum anderen gibt es Erträge, die in keinem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistung stehen oder unregelmäßig anfallen. Zu diesen neutralen Erträgen zählen betriebsfremde Erträge wie Miet- und Zinserträge, periodenfremde Erträge wie Steuerrückerstattungen und außerordentliche Erträge wie der Verkauf von Betriebsteilen über dem Buchwert. Der regelmäßige Betriebsertrag ist identisch mit dem Interner Link: Erlös (siehe dort) . Mit Ertragskraft wird die Fähigkeit eines Unternehmens bezeichnet, auf Dauer Gewinne zu erzielen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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