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Kurzarbeitergeld | bpb.de

Kurzarbeitergeld KuG, Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld

Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehender Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zweck dieser Kurzarbeit ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen trotz fehlender Kapazitätsauslastung infolge Auftragsmangels. Haben Arbeitgeber oder Betriebsrat bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Demnach erhalten Arbeitnehmer mit Kindern 67 % ihres letzten Nettoverdienstes, Ledige ohne Kinder 60 % für die Ausfallstunden. Die geleisteten Arbeitsstunden zahlt der Betrieb. Die Bezugsdauer beträgt seit Januar 2016 zwölf Monate.

Neben dem konjunkturellen KuG gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld mit dem Ziel, die Beschäftigung bei Arbeitsausfällen in Schlechtwetterperioden zu erhalten. Bei Betriebsänderungen kann für längstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn von Entlassung betroffene Arbeitnehmer in eine Interner Link: Transfergesellschaft (siehe dort) wechseln.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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