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Kapitallebensversicherung | bpb.de

Kapitallebensversicherung kapitalbildende Lebensversicherung

die verbreitetste Form der Interner Link: Lebensversicherung (siehe dort). Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall wie die Risikolebensversicherung, zum anderen sammelt sie für den Erlebensfall Versorgungskapital an. Sie wird deshalb auch als gemischte Lebensversicherung oder Todes- und Erlebensfallversicherung bezeichnet. Die Versicherung verbindet also den Risikoschutz mit der Ansammlung von Kapital. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt, sonst zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin (Ablaufleistung). Die Versicherungsnehmer werden gemäß dem vereinbarten Interner Link: Garantiezins (siehe dort) sowie am Überschuss des Versicherungsunternehmens beteiligt, sofern der Versicherungsvertrag dies vorsieht. Die Höhe dieser Überschussbeteiligung hängt vom künftigen Überschuss des Versicherers ab. Der Versicherer kann hier nichts garantieren.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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