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Mindestlohn | bpb.de

Mindestlohn Mindestlohnkommission

im Allgemeinen in Tarifverträgen festgelegte Untergrenze für das vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt. Im engeren Sinn versteht man darunter gesetzlich bestimmte Lohnnormen, die nicht unterschritten werden dürfen. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in zahlreichen Ländern (u. a. in den USA und den meisten EU-Staaten). Am 1. 1. 2015 wurde auch in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 € pro Stunde eingeführt (ab 1. 1. 2017: 8,84 € ).

Mindestlöhne sollen den Arbeitskräften ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Kritiker befürchten, dass sie die Arbeitskosten erhöhen und damit besonders im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze vernichten. Um die Kontrolle durch die Zollverwaltung zu ermöglichen, muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiten dokumentieren. Über die Anpassung des Mindestlohns befindet eine neunköpfige Mindestlohnkommission, die sich neben dem Vorsitzenden aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammensetzt.

Darüber hinaus gibt es allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Bis Ende 2016 dürfen die Branchenmindestlöhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten