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Pflegeversicherung | bpb.de

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Pflegeversicherung. Die Entwicklung der Leistungsausgaben und die Zahl der versorgten Personen

Versicherungen zur finanziellen Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Zuständig für die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ist vor allem die gesetzliche Pflegeversicherung, die seit 1995 im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist.

Versicherungspflicht besteht für jeden, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Dabei folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss gesetzlich pflegeversichert sein; privat Krankenversicherte müssen sich bei einer privaten Pflegeversicherung versichern.

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse eingerichtet. Sie sorgt für die Durchführung der Pflegeversicherung.

Die Beiträge richten sich nach den Einkommen der Mitglieder und werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Versicherten aufgebracht. Die Beiträge in Prozent vom Bruttoentgelt liegen ab 1. 1. 2017 bei 2,55 % des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung; Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 % alleine. Die Prämien zur privaten Pflegeversicherung richten sich nach Einkommen und Alter, dürfen aber den Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Seit 1. 1. 2013 fördert der Staat freiwillige private Pflege-Zusatzversicherungen mit 5 € monatlich, wenn der Versicherte mindestens 10 € selbst erbringt.

Pflegeversicherung. Die Leistungen ab 2017 im Überblick

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen für Pflegebedürftige: Leistungen bei häuslicher, teil- und vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege. Leistungen bei häuslicher Pflege sind Pflegesachleistungen, häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und Pflegemittel. Der Umfang der Sachleistungen und die Höhe des Pflegegeldes richten sich nach dem Pflegegrad der Pflegebedürftigkeit. Teilstationäre Pflege besteht aus Tages- oder Nachtpflege. Kurzzeitpflege ist die Pflege in einer vollstationären Einrichtung (sie ist nur zeitlich begrenzt möglich).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten