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Preisempfehlung | bpb.de

Preisempfehlung

die unverbindliche Empfehlung des Herstellers an seine Abnehmer, bei der Weiterveräußerung seiner Erzeugnisse die von ihm vorgeschlagenen Preise zu verlangen. Preisempfehlungen sind nach dem Kartellgesetz grundsätzlich unzulässig, jedoch in Ausnahmefällen unter bestimmten Bedingungen gestattet. Damit die Preisempfehlung zulässig ist, darf sie nicht unter wirtschaftlichem Druck ausgeübt werden, es muss sich um Interner Link: Markenartikel handeln, die mit gleichartigen Waren anderer Hersteller im Wettbewerb stehen und sie muss in der Erwartung ausgesprochen werden, dass der empfohlene Preis dem von der Mehrheit der Händler am Markt geforderten Preis entspricht. Die Preisempfehlung unterliegt der Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt. Die Kartellbehörde kann die Preisempfehlung untersagen, wenn sie missbräuchlich zur nicht gerechtfertigten Verteuerung der Waren führt oder über den tatsächlichen Marktpreis wie beim Interner Link: Mondpreis hinwegtäuschen soll.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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