Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Pachtvertrag | bpb.de

Pachtvertrag

die Überlassung von Sachen durch den Verpächter zum Gebrauch und zur Nutzung, z. B. Ackerfläche, Gastwirtschaft. Der Pachtvertrag geht damit weiter als ein Mietvertrag. Der Pächter darf den Ertrag behalten, muss dem Verpächter den vereinbarten Pachtzins bezahlen und die gepachtete Sache nach Beendigung der Pachtlaufzeit zurückgeben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten