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Schließfach | bpb.de

Schließfach

Schrankfach in einem Stahlschrank oder einem Tresorraum eines Kreditinstituts, das an den Kunden zur Aufbewahrung von Wertgegenständen und Dokumenten vermietet wird. Zutritt zum Schließfach haben nur der Mieter oder sein Vertreter. Sie müssen sich vor Zutritt ausweisen. Zwischen dem Kreditinstitut und dem Mieter des Schließfaches kommt ein Mietvertrag zustande.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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