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Subventionen | bpb.de

Subventionen (Finanzhilfen), (Steuervergünstigungen, Steuersubventionen), Subventionsbericht

Subventionen. Gesamtvolumen der Subventionen in Deutschland

Zuwendungen, z. B. direkte Geldleistungen (Finanzhilfen) oder steuerliche Nachlässe (Steuervergünstigungen, Steuersubventionen), die der Staat bestimmten Unternehmen oder Wirtschaftsbereichen (Bergbau, Landwirtschaft) ohne direkte marktwirtschaftliche Gegenleistung gewährt. Subventionen an private Haushalte (z. B. Sozialhilfe, Wohngeld) bezeichnet man auch als Interner Link: Transferzahlungen (siehe dort) oder Sozialleistungen. Der alle zwei Jahre von der Bundesregierung zu erstellende Subventionsbericht bezieht auch solche Leistungen an private Haushalte mit ein, durch die bestimmte Güter verbilligt werden, etwa bei der Wohnungsbauförderung.

Mit Subventionen an Unternehmen soll ein wirtschaftliches Verhalten gefördert (z. B. Hilfen zur Existenzgründung oder für Umweltschutzinvestitionen), die Anpassung an eine veränderte Wirtschaftslage erleichtert (z. B. Hilfen für den Kapazitätsabbau in der Stahlindustrie) oder auch bestimmte Wirtschaftsbereiche erhalten werden (z. B. Hilfen für Landwirtschaft und Bergbau). Subventionen werden in einer Marktwirtschaft kritisch betrachtet, da sie das Marktgeschehen verfälschen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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