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Verjährung | bpb.de

Verjährung

Ansprüche eines Gläubigers gegen seinen Schuldner unterliegen der Verjährung. Ist eine Forderung verjährt, bedeutet dies, dass diese gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann, wenn der Schuldner dann die Einrede der Verjährung geltend macht, d. h., er hat das Recht, die Zahlung zu verweigern. Der Anspruch des Gläubigers an sich bleibt allerdings bestehen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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