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Wertpapiere | bpb.de

Wertpapiere Inhaberpapiere., Orderpapieren, Rektapapieren

im weitesten Sinne alle Urkunden über Vermögensrechte, die Banknoten genauso wie ein Wechsel, eine Aktie oder sogar eine Briefmarke. Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind, Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Wertpapiere sind auch Anteilscheine, die von einer Investmentgesellschaft ausgegeben werden.

Wertpapiere, bei denen das im Papier verbriefte Recht von jedem Inhaber ohne Nachweis der Verfügungsberechtigung geltend gemacht werden kann, heißen auch Inhaberpapiere. Solche Wertpapiere sind z. B. Pfandbriefe, Obligationen, Inhaberaktien. Demgegenüber wird bei Orderpapieren und Rektapapieren der Berechtigte namentlich angeführt. Übertragbare Orderpapiere sind z. B. Namensaktien, Schecks und Wechsel, nicht übertragbare Rektapapiere z. B. Hypothekenschuldbriefe.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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