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Witwenrente | bpb.de

Witwenrente Waisenrente

Anspruch auf Witwenrente aus der Rentenversicherung haben die Witwe oder der Witwer, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und sie nach dem Tod des Verstorbenen nicht wieder geheiratet haben. Es gibt kleine und große Witwenrenten. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate begrenzt und beträgt 25 % der Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen. Die große Witwenrente in Höhe von 55 % wird gewährt, wenn entweder das 45. Lebensjahr (ab 2012 jährliche Anhebung der Altersgrenze) vollendet ist oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen oder ein solches Kind, das behindert ist, versorgt werden muss.

Für nach 2001 geschlossene Ehen sowie für Ehen, in denen beide Partner jünger als 40 Jahre sind, gilt eine veränderte Hinterbliebenenrente. Bei der großen Witwenrente werden künftig Kinder mit einem Zuschlag honoriert. Da die Rentenreform die Kindererziehung besser bewertet und bei der Eigenvorsorge Kinderzulagen gewährt werden, können künftig Mütter ihre Altersversorgung in höherem Maße eigenständig sichern; die rein vom Verdienst des Mannes abhängige Witwenrente tritt zunehmend in den Hintergrund.

Bei der Waisenrente kennt die gesetzliche Rentenversicherung Halbwaisen- und Vollwaisenrenten. Anspruch auf die Halbwaisenrente besteht, wenn die Waise noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil hat. Sie beträgt 10 % der Erwerbsunfähigkeitsrente. Anspruch auf Vollwaisenrente besteht, wenn die Waise keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat. Die Rente errechnet sich aus den Rentenansprüchen der beiden verstorbenen Elternteile. Sie beträgt 20 % der Summe der Erwerbsunfähigkeitsrenten der beiden Verstorbenen zuzüglich eines Zuschlags. Waisenrente wird uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes gezahlt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder stark behindert ist.

Ähnliche Hinterbliebenenrenten gibt es auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten