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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz | bpb.de

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WpÜG

am 1. 1. 2002 in Kraft getretenes Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensübernahmen und andere öffentliche Angebote zum Wertpapiererwerb. Unterschieden werden Kaufangebote für Stimmrechte bis zu 30 % (einfache Erwerbsangebote), über 30 % zur Kontrolle der Zielgesellschaft (Übernahmeangebote) und Pflichtangebote, die abgeben muss, wer die Kontrolle einer Zielgesellschaft erlangt hat. Durch das WpÜG wird auch das Interner Link: Squeeze-out (siehe dort) ermöglicht.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten