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Rat der Europäischen Union | bpb.de

Rat der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union

Im Rat der Europäischen Union treffen sich die Minister und Ministerinnen aller Externer Link: Staaten der Externer Link: Europäischen Union.

Die Abkürzung für Europäische Union ist EU. Bei diesen Treffen wird zum Beispiel über Externer Link: Gesetze der EU oder über Geld entschieden.

In der EU gibt es zwei Räte mit einem sehr ähnlichen Namen. Die beiden Räte heißen:

In den beiden Räten sind die Vertreter und Vertreterinnen der Externer Link: Regierungen der EU-Staaten.

  • Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen.

  • Im Rat der Europäischen Union treffen sich die Minister und Ministerinnen der EU-Staaten.

Er wird deshalb auch Ministerrat genannt.

Im Ministerrat treffen sich immer die Minister und Ministerinnen aus den EU-Staaten zu einem bestimmten Thema.

Zum Beispiel treffen sich die Innenminister und -ministerinnen zu dem Thema „Innere Sicherheit“. Die Innenminister und -ministerinnen sind für die öffentliche Ordnung und die Innere Sicherheit verantwortlich. Die „innere Sicherheit“ meint die Sicherheit der Externer Link: Bürger und Bürgerinnen. Sie suchen zum Beispiel Lösungen für den Kampf gegen Verbrechen.

Oder es treffen sich die Minister und Ministerinnen für Landwirtschaft aller Staaten. Oder die Minister und Ministerinnen, die für die Umwelt zuständig sind.

Der Ministerrat ist dafür zuständig:

  • Über Gesetze in der EU zu entscheiden. Die Gesetze in der EU heißen Richtlinien und Verordnungen.

  • Darüber mit zu entscheiden, wofür die EU Geld ausgibt.

Das Externer Link: Europäische Parlament entscheidet dabei auch mit.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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