Atomwaffensperrvertrag
Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Kernwaffen). Der A. wurde 1968 von den drei Atommächten USA, GBR und UdSSR unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Weitere Staaten schlossen sich dem Vertrag an (2015 = 191, darunter DEU); nicht unterzeichnet haben bisher Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea.Siehe auch:
Atommächte
Staat
Abrüstung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.