Strafgesetzbuch (StGB)
Das dt. StGB (von 1871, i. d. F. v. 1998) enthält Rechtsnormen für Straftatbestände und die entsprechenden Strafandrohungen. Im »Allgemeinen Teil« werden die Voraussetzungen und Folgen von Straftaten geregelt; im »Besonderen Teil« werden die einzelnen strafbaren Handlungen und der entsprechende Strafrahmen festgelegt.Siehe auch:
Strafrecht
Strafverfahren
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.