Unverletzlichkeit der Wohnung
Die U. d. W. ist eines der Grundrechte und Menschenrechte, das in DEU durch Art. 13 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen in Art. 12 festgelegt ist. Es dient dem Schutz der Privatsphäre und insb. als Schutzrecht gegenüber staatlichen Eingriffen.Siehe auch:
Grundrechte
Menschenrechte
Vereinte Nationen (UN)
Recht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.