Wahlen
Von der Kommunalwahl bis zur Wahl des Europaparlaments: Wahlen erfolgen in Deutschland nach fünf im Grundgesetz fest verankerten Wahlgrundsätzen.
Wahlen sind ein Kernelement der Demokratie. Sie sind die direkte Möglichkeit politischer Beteiligung und Einflussnahme. Zudem sind Wahlen ein entscheidendes Kontrollmittel in der Demokratie: Sie geben den Wählern die Möglichkeit, eine Regierung abzuwählen, mit deren Leistung sie unzufrieden sind. Für eine Mehrheit der Bürger ist die Teilnahme an Wahlen auch die einzige regelmäßige Beteiligung am politischen Prozess.
Allgemein, direkt, frei, gleich und geheim sollen Wahlen in der Bundesrepublik sein. Dies legen die Artikel 28 und 38 des Grundgesetzes (GG) für alle Ebenen der Volksvertretungen fest.
Allerdings ist nicht jeder in Deutschland lebende Mensch auch wahlberechtigt. Bei vielen Wahlen in Deutschland dürfen nur deutsche Staatsbürger ihre Stimme abgeben, die mindestens 18 Jahre alt sind. Diese können in der Regel an vier Wahlen teilnehmen: Der Bundestagswahl, der Landtagswahl, der Kommunalwahl und der Europawahl.
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden in der Regel alle vier Jahre statt, für die Wahlen zu den Landes- oder Kommunalvertretungen existieren in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich der Dauer einer Legislaturperiode. In einigen Ländern umfasst die Legislaturperiode vier Jahre, in anderen fünf. Auch gelten in manchen Bundesländern deutsche Staatsangehörige bereits nach der Vollendung des 16. Lebensjahres als wahlberechtigt für die Kommunalvertretungen. Alle Bundesbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen für den Deutschen Bundestag kandidieren (passives Wahlrecht). Für bestimmte Ämter, zum Beispiel das des Bundespräsidenten und für einige Landtags- und Kommunalwahlen, gelten abweichende Regeln.
Staatsbürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen an jedem Ort innerhalb der EU über aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen. Sie sind in dieser Hinsicht den Staatsangehörigen des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, gleichgestellt.
externe Links
- Wahl-ABC des Bundeswahlleiters: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar.html