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Rechtsprechung
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Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Rechtsprechung gewährleistet den inneren Frieden und die Freiheit der Bürger, auch gegenüber dem Staat.
Bei Streitigkeiten zwischen Bürgern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder im Geschäftsverkehr ist die Grundlage für die Rechtsprechung das so genannte
Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik baut auf mehreren im Grundgesetz verankerten Prinzipien auf. Ein zentraler Grundsatz ist die Unabhängigkeit der Richter. Diese sind nach Artikel 92 Grundgesetz (GG) nur dem Gesetz unterworfen und unterliegen keinerlei Weisung. Um das zu gewährleisten, können sie auch nicht abgesetzt oder versetzt werden. Ausnahmen bilden schwere Dienstvergehen. Das in Artikel 101 GG garantierte Recht auf einen
Artikel 103 GG garantiert, dass jeder die Gelegenheit bekommt, sich zum Sachverhalt zu äußern. Mit dieser Rechtsgarantie ist die Pflicht des Gerichtes verbunden, nur Dinge und Sachverhalte zu berücksichtigen, zu denen alle Beteiligten Stellung nehmen konnten. Ferner garantiert das Grundgesetz an dieser Stelle zwei elementare Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Keiner darf für eine Tat
In Artikel 104 GG werden
Man unterscheidet in der Bundesrepublik zwischen ordentlicher und besonderer
Bei den meisten Streitfällen sind in der deutschen Rechtsprechung für den jeweils zuständigen Gerichtszweig mehrere Instanzen vorgesehen. Die ersten beiden Stufen eines gerichtlichen Verfahrens sind in der Regel an Gerichten der Bundesländer angesiedelt, die oberste Instanz ist ein
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