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Politische Partizipation
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Bei Wahlen können die Bürger Einfluss auf die Politik nehmen. Doch auch zwischen den Wahlen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um sich politisch zu engagieren und einzumischen.
Die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik haben in der Regel alle vier Jahre die Möglichkeit, die Abgeordneten des Bundestages neu zu wählen. Auch auf der Ebene der Länder und der Kommunen stellen Wahlen die am meisten genutzte Möglichkeit zur Beteiligung dar. Die Mehrheit der Länderparlamente werden alle fünf Jahre neu gewählt, in einigen wenigen Bundesländern dauert die Legislaturperiode nur vier Jahre.
Eng mit der Möglichkeit des Wählens ist die Mitarbeit und Mitgliedschaft in einer Partei verbunden. Zwar können auch unabhängige Kandidaten auf allen Ebenen des politischen Prozesses kandidieren, den Parteien aber wird durch das
Ein Mittel der Beteiligung aus dem Instrumentarium der direkten Demokratie ist der Bürgerentscheid. Dieser ist eine Abstimmung über einen spezifischen Politikgegenstand – zum Beispiel den Ausbau eines Flughafens oder die Sanierung eines Hallenbades. Der
Bürgerinitiativen behandeln, ähnlich wie Bürgerentscheide, konkrete politische Problemstellungen, meistens auf kommunaler Ebene. Es handelt sich in der Regel bei diesen Initiativen um parteiunabhängige Interessenvertretungen. Deren Hauptziel ist es sehr häufig, Aufmerksamkeit für ihre Position oder Forderung zu erzeugen. Oft sind
Laut Artikel 8 GG haben alle Deutschen das "Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Dieses Grundrecht soll garantieren, dass sich die Bürger treffen und über politische Fragen austauschen können. Zwar legt das Versammlungsrecht Bedingungen dafür fest, grundsätzlich können Bürger aber nach einer polizeilichen Anmeldung ihre Forderungen mittels öffentlicher Demonstrationen ausdrücken.
Ferner haben die Bürger das Recht, eine Petition, also eine Eingabe oder eine Bittschrift, an die zuständigen Stellen oder sogar den Bundestag zu richten. Im deutschen Parlament ist dazu extra ein Petitionsausschuss eingerichtet, der die Eingaben prüft und gegebenenfalls Informationen von Behörden einfordert. Er kann abschließend den Bundestag auffordern, sich der
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