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Parteien
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Parteien bündeln und vertreten die Interessen von Gruppen und Einzelpersonen. Laut Grundgesetz wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind daher ein Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft.
Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland wird den Parteien eine herausragende Stellung im politischen Meinungsbildungsprozess zugebilligt. Diese wird im Artikel 21 des
Jedem Bürger steht es frei, eine Partei zu gründen, solange diese ihren Zielen nach die freiheitliche demokratische Grundordnung respektiert. Der bereits erwähnte Artikel 21 GG verpflichtet die Parteien zur Einhaltung einer innerparteilichen Demokratie. Ihre Mitglieder müssen durch Wahlen zu den Parteigremien, durch Diskussionen und durch Wahrung der freien Meinungsäußerung an der politischen Willensbildung beteiligt werden. Wie dies im Einzelnen geregelt ist, bestimmt das
Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten, regelt das Grundgesetz auch die Möglichkeit eines Verbotes von Parteien. Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag der Bundes- bzw. Landesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates ein Verbot aussprechen. Die Möglichkeit, eine Partei verbieten zu können, ist ein Resultat aus dem Scheitern der
Seit der Gründung der Bundesrepublik ist ein Verbot nur zweimal – 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei und 1956 gegen die
Die Arbeit von Parteien erfordert Finanzmittel. Bei großen Parteien entsteht immer ein Bedarf an hauptamtlichen Arbeitskräften, um die Parteiarbeit zu koordinieren. Wichtige Finanzmittel von Parteien sind Mitgliederbeiträge und Spenden. Um eine unangemessene Einflussnahme durch Spender auf die Parteien aber auszuschließen, wird die maximale Spendenhöhe durch das Parteiengesetz reguliert und von den Parteien ein Rechenschaftsbericht verlangt. Als weiteren großen Posten erhalten Parteien Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von den erreichten Stimmen bei der jeweils vergangenen Europa- und Bundestagswahl und den jeweils vergangenen Landtagswahlen sowie der Höhe der gesammelten Spenden und Mitgliedsbeiträgen.