Die Regulierung des Gesundheitswesens in der Schweiz
Bund und Kantone
Für die Regulierung des Gesundheitswesens ist der Staat von außerordentlich großer Bedeutung. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist insgesamt recht unübersichtlich und in manchen Fällen auch widersprüchlich.Die wichtigste Kompetenz des Bundes besteht in der Rahmengesetzgebung auf dem Gebiet der Krankenversicherung, die dem in der Verfassung vorgeschriebenen Ablauf folgt. Des Weiteren sind auf Bundesebene eine Reihe exekutiver Kompetenzen angesiedelt, die vom Bundesrat, vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) wahrgenommen werden. Der Bund verfügt über folgende wichtige Kompetenzen:
- Zulassung von Krankenversicherungsträgern und Aufsicht über die Krankenversicherung (Bundesrat, Bundesamt für Sozialversicherung)
- Aufsicht über die Kantone bei der Implementierung der eidgenössischen Gesetze
- Definition des Leistungskatalogs der Krankenversicherung (Bundesrat)
- Genehmigung der zwischen den Krankenversicherern und Leistungserbringern ausgehandelten gesamtschweizerischen Tarife
- Bestimmungen zur Finanzierung der Krankenversicherung (Selbstbehalte, wählbare Franchisestufen, Höchstrabatte) (Bundesrat)
- Ausbildung und Zulassung der akademischen Gesundheitsberufe (Bundesrat)
Wissenscheck
Die Kantone sind für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich und in dieser Eigenschaft die gesundheitspolitischen Hauptakteure. Nicht ganz zu Unrecht wird gelegentlich davon gesprochen, dass es in der Schweiz 26 unterschiedliche Gesundheitssysteme gebe (Hoffmeyer 1993, S. 17). Auch als Finanzierungsträger haben die Kantone ein beachtliches Gewicht, tragen sie doch mehr als 55 Prozent der staatlichen Gesundheitsausgaben. Sie nehmen bei der Regulierung des Gesundheitswesens unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- die Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes
- die Krankenhausplanung sowie die Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung
- die Genehmigung der für den jeweiligen Kanton abgeschlossenen Tarifverträge zwischen Leistungserbringern und Versicherern einschließlich der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten durch Schiedsinstanzen
- die Regelung von Patientenrechten
- die Ausbildung und Zulassung der nicht akademischen Gesundheitsberufe
Zentralisierungs- und Vereinheitlichungstendenzen
In den letzten Jahren hat sich eine Tendenz zur Zentralisierung von Regulierungskompetenzen und zur bundesweiten Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik bemerkbar gemacht. Wichtigster Ausdruck dieser Tendenzen ist die erwähnte Verabschiedung des Krankenversicherungsgesetzes und – darin zum Teil eingeschlossen – folgende Neuerungen:- die Einführung einer eidgenössischen Versicherungspflicht
- die Definition eines bundeseinheitlichen Leistungskatalogs
- die Festsetzung einheitlicher Rahmenbedingungen zur Prämiensubventionierung für sozial Schwache
- die Erweiterung der Aufsichtsrechte des Bundesamts für Sozialversicherung
- die Schaffung einer neuen Institution ("Swissmedic") für die nunmehr landesweit einheitliche Zulassung von Arzneimitteln
Wissenscheck
Wettbewerb und Managed Care
Das schweizerische Gesundheitssystem orientiert sich am Leitbild des regulierten Wettbewerbs. Ausgaben- und Qualitätsprobleme sollen mithilfe von Managed-Care-Konzepten gelöst werden. Kernelemente des regulierten Wettbewerbs sind:- die freie Wahl des Krankenversicherers;
- die Entwicklung besonderer Versorgungsformen (Health Maintenance Organizations, Arztnetze und Hausarztmodelle) und die Möglichkeit zum Abschluss entsprechender Verträge zwischen Krankenversicherern und Leistungsanbietern;
- finanzielle Anreize vor allem für die Versicherten, sich im Rahmen solcher Modelle versorgen zu lassen.