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Statistik: Anti-LGBT-Resolutionen in Polen | bpb.de

Statistik: Anti-LGBT-Resolutionen in Polen

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Herausgeber der Länderanalysen

Gemeinsam herausgegeben werden die Polen-Analysen von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz- Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH. Die bpb veröffentlicht sie als Lizenzausgabe.

Anzahl aller polnischen Gemeinden: 2.477
Anzahl aller explizit gegen LGBT-Ideologie gerichteten Resolutionen: 58
Andere Resolutionen*: 41
Anzahl der Landgemeinden mit explizit gegen "LGBT-Ideologie" gerichteten Resolutionen: 31
Anzahl der Stadt-Land-Gemeinden mit solchen Resolutionen: 13
Anzahl der Stadtgemeinden mit solchen Resolutionen: 9
Anzahl der Städte mit solchen Resolutionen: 4
Kreise mit Resolutionen: 33
Woiwodschaftsräte (Regionalparlamente): 5**
Anteil dieser Gemeinde und Kreise an der Gesamtfläche des Landes: ca. 32 %
Anteil der Einwohnerzahl dieser Gemeinden und Kreise an der Einwohnerzahl Polens: ca. 31 %
In mehreren Fällen wurden die Resolutionen inzwischen von Gerichten in erster Instanz (z. T. aufgrund von Klagen des Bürgerombudsmanns) wieder aufgehoben. Die Dynamik bei der Annahme solcher Resolutionen hat Anfang 2020 stark abgenommen, nachdem diese von der EU-Kommission kritisiert wurde und mehrere westeuropäische Partnergemeinden ihre Zusammenarbeit mit solchen polnischen Gemeinden aufgekündigt hatten.
*) In vielen Fällen haben Selbstverwaltungsorgane auch die vom Institut Ordo Juris verfasste "Kommunale Charta der Familienrechte" (Samorządowa Karta Praw Rodzin) angenommen. Sie enthält keine explizit gegen LGBT oder "LGBT-Ideologie" gerichteten Formulierungen, wird aber von LGBT-Aktivisten als diskriminierend angesehen, weil sie behauptet, die traditionelle Familie (die laut Verfassung aus Mann und Frau besteht) sei bedroht und diskriminiert und müsse geschützt werden. In einigen Fällen haben Selbstverwaltungsorgane auch eigene Resolutionen mit diskriminierendem Inhalt angenommen.
**) Die Zahl der Resolutionen deckt sich nicht mit der Zahl der Gemeinden, die sie verabschiedet haben, da manche Gemeinden mehrere Resolutionen verabschiedet haben. In einigen wenigen Fällen wurden solche Resolutionen auch wieder aufgehoben.
Stand: Mitte Oktober 2020
Quellen: Ordo Juris; Atlas Nienawiści; Konkret 24; Gazeta Wyborcza BiqData; Zusammenstellung des Autors Klaus Bachmann.

Fussnoten