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Europäischer Gerichtshof 2004 | bpb.de

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Was hat der EuGH im März 2004 festgelegt?

Erläuterung

Antwort b) ist richtig: Die Festbetragsregelung war auf europäischer Ebene umstritten, da der Verdacht bestand, dass diese wettbewerbsrechtlich nicht zulässig seien, da es sich um kartellrechtliche Preisabsprachen handele. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch beschlossen, dass es sich hierbei nicht um wettbewerbswidrige Preisabsprachen handelt, da die Krankenkassen, die diese Festbeträge festlegen, keine Unternehmen im Sinne des europäischen Marktrechts sind.
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Was hat der EuGH im März 2004 festgelegt?

Erläuterung
Antwort b) ist richtig: Die Festbetragsregelung war auf europäischer Ebene umstritten, da der Verdacht bestand, dass diese wettbewerbsrechtlich nicht zulässig seien, da es sich um kartellrechtliche Preisabsprachen handele. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch beschlossen, dass es sich hierbei nicht um wettbewerbswidrige Preisabsprachen handelt, da die Krankenkassen, die diese Festbeträge festlegen, keine Unternehmen im Sinne des europäischen Marktrechts sind.