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System der Fallpauschalenabrechnung | bpb.de

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Wie ist im System der Fallpauschalenabrechnung zu verfahren, wenn während der stationären Behandlung eine Verlegung erfolgt?

Erläuterung

Antwort c) ist richtig: Die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) sieht vor, dass die Fallpauschalen jeweils von dem Krankenhaus abgerechnet werden, das die Leistung erbringt; wird eine Patientin/ein Patient verlegt, rechnet jedes an der Versorgung beteiligte Krankenhaus jeweils eine Fallpauschale ab (§ 1 Abs. 1 KFPV). Jede Fallpauschale ist auf der Basis einer mittleren Verweildauer kalkuliert. Wird eine Patientin/ein Patient in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer verlegt, so muss für jeden Tag, mit dem die mittlere Verweildauer unterschritten wird, ein Abschlag auf die Fallpauschale berechnet werden (§ 2 Abs. 1 KFPV).
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Wie ist im System der Fallpauschalenabrechnung zu verfahren, wenn während der stationären Behandlung eine Verlegung erfolgt?

Erläuterung
Antwort c) ist richtig: Die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) sieht vor, dass die Fallpauschalen jeweils von dem Krankenhaus abgerechnet werden, das die Leistung erbringt; wird eine Patientin/ein Patient verlegt, rechnet jedes an der Versorgung beteiligte Krankenhaus jeweils eine Fallpauschale ab (§ 1 Abs. 1 KFPV). Jede Fallpauschale ist auf der Basis einer mittleren Verweildauer kalkuliert. Wird eine Patientin/ein Patient in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer verlegt, so muss für jeden Tag, mit dem die mittlere Verweildauer unterschritten wird, ein Abschlag auf die Fallpauschale berechnet werden (§ 2 Abs. 1 KFPV).