Über die Veranstaltung
Seit 2019 müssen digitale Angebote von Behörden und Verwaltungen in Sachsen inklusiv gestaltet seid. Aber auch für Vereine und Organisationen, die öffentlich gefördert werden, gilt das Barrierefreie-Websites-Gesetz. Doch viele Seiten verfügen noch nicht über die grundlegendsten Bausteine. Dabei ist digitale Barrierefreiheit eine Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen an Demokratie und Gesellschaft. Im Seminar wird deshalb die Theorie und Praxis digitaler Barrierefreiheit anhand von Beispielen erklärt.