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Marktmacht | bpb.de

Marktmacht

Marktmacht liegt vor, wenn Anbieter oder Nachfrager auf einem Markt eine beherrschende Stellung einnehmen, also entweder ohne Konkurrenz oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind oder im Vergleich zu anderen Wettbewerbern eine überragende Marktstellung einnehmen. Wenn nur eine kleine Anzahl von Unternehmen auf einem Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, kann es leicht zur Ausnutzung dieser wirtschaftlichen Macht, z. B. durch überhöhte Preise, Ausbeutung von Lieferanten oder Abnehmern, Behinderung anderer Unternehmen durch Belieferungsstopp oder Herabsetzung der Wettbewerber, kommen. Die bestmögliche Versorgung über den Markt ist in einer Volkswirtschaft jedoch nur gewährleistet, wenn sich die einzelnen Marktteilnehmer durch ausreichenden Wettbewerb in der wirtschaftlichen Macht gegenseitig ausgleichen. Eine Situation, in der einzelne oder auch wenige Anbieter oder Nachfrager über so viel Macht auf einem Markt verfügen, dass sie diese für ihre einseitigen wirtschaftlichen Interessen missbrauchen können, erfordert daher staatliche Maßnahmen der Interner Link: Wettbewerbspolitik zur Erhaltung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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