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Editorial | Wahlsystem und Wahlrecht | bpb.de

Wahlsystem und Wahlrecht Editorial Reformvorschläge zur Änderung des Wahlrechts Vollständig personalisierte Verhältniswahl Von Überhangmandaten und Gesetzeslücken Das Wahlverhalten eingebürgerter Personen in Deutschland

Editorial

Ludwig Watzal

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Wahlen stellen die unmittelbarste Form politischer Partizipation des Bürgers in der parlamentarischen Demokratie dar. Sie dienen der Ermittlung des Volkswillens, der sich im Parlament anhand von Mandaten manifestiert.

Wahlen stellen die unmittelbarste Form politischer Partizipation des Bürgers in der parlamentarischen Demokratie dar. Sie dienen der Ermittlung des Volkswillens, der sich im Parlament anhand von Mandaten manifestiert. Demokratischen Wahlen sind Gemeinsamkeiten eigen: das allgemeine Wahlrecht, die Gleichwertigkeit jeder Stimme, die direkte und geheime Stimmabgabe sowie der offene Wettbewerb der politischen Parteien. Insbesondere in den fünfziger und sechziger Jahren hat es immer wieder Forderungen nach einer Reform des Wahlrechts gegeben. Sie waren von der Sorge um die Stabilität der Regierungen und die Möglichkeit demokratischer Regierungswechsel bestimmt. Diese Bedenken sind im Lauf der Zeit durch das Verhältniswahlrecht weitgehend ausgeräumt worden. Diskussionen über die Einführung eines Mehrheitswahlrechts, etwa in der Zeit der Großen Koalition, waren nach der Bildung der ersten sozialliberalen Bundesregierung schnell Geschichte. Jede Initiative, die sich heute für das Mehrheitswahlrecht ausspricht, hat mit dem heftigsten Widerspruch der Liberalen und der Grünen zu rechnen.

Seit 1949 herrscht in Deutschland das personalisierte Verhältniswahlrecht. Trotz des bisherigen Erfolges dieses Wahlmodus werden immer wieder Forderungen nach seiner Reform erhoben. Eckhard Jesse stellt die bisherigen Änderungen vor, die von einer Verschärfung der Fünfprozentklausel, der Einführung des Zweitstimmensystems und der Briefwahl bis zur Senkung des Wahlalters reichen, und diskutiert diverse Wahlrechtsreformvorschläge wie die Einführung des Wahlrechts von Geburt an, die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Abschaffung oder Absenkung der Sperrklausel sowie die Abschaffung der Alternativklausel und des Zweitstimmensystems. Sein Fazit lautet: Es besteht kein zwingender Zusammenhang zwischen der prinzipiellen Notwendigkeit einer Reform und der Aussicht, dass sie auch zustande kommt.

Dass das personalisierte Verhältniswahlrecht nicht perfekt ist, zeigen die Beiträge von Volker von Prittwitz und Joachim Behnke. Beide Autoren weisen auf Unzulänglichkeiten hin, deren Behebung sich positiv auf die Legitimität des politischen Systems auswirken würde. So vergleicht von Prittwitz das deutsche mit dem finnischen Wahlsystem und kommt zu dem Ergebnis, dass der finnische Wahlmodus dem deutschen in Bezug auf Partizipation, soziale Repräsentation und Nachvollziehbarkeit überlegen ist. Der Autor plädiert für eine "Vollständig personalisierte Verhältniswahl". Behnke weist auf ein gravierendes Problem unseres Wahlrechts hin: die Überhangmandate. Sie bergen die Gefahr in sich, das Wahlergebnis maßgeblich zu beeinflussen, so seine These. Überhangmandate fallen in einem Bundesland an, in dem die Anzahl der direkt gewonnen Mandate einer Partei höher ist als die Anzahl der Mandate, die ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Dieser institutionelle Mangel des Wahlsystems sollte nach Meinung des Autors korrigiert werden.

Ebenso wichtig wie der Wahlrechtsmodus ist die Frage nach dem Wahlverhalten der Bürger. Eine Lücke in der Wahlforschung ist mit der Untersuchung von Andreas M. Wüst über das Wahlverhalten eingebürgerter Personen in Deutschland geschlossen worden. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die politischen Präferenzen dieser Personengruppe prägnant sind: So wählen Aussiedler aus Russland und Osteuropa überwiegend die Unionsparteien, wohingegen eingebürgerte Ausländer, insbesondere Türken, SPD und Grüne bevorzugen.