Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Demokratie
Welche Bedeutung hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk für eine moderne demokratische Gesellschaft? Für eine funktionierende gesellschaftliche Öffentlichkeit leistet er nach wie vor einen wichtigen Beitrag.Einleitung
Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem vierten Rundfunkurteil von 1986 den inhaltlichen Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Demnach werden von ihnen die ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt und ein inhaltlich umfassendes Programmangebot verlangt.[1] Das Bundesverfassungsgericht sah die Wahrnehmung dieser Aufgabe als essentielle Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland an. Die Grundsätze dieses Rundfunkurteils gelten in unveränderter Form noch heute. Vor dem Hintergrund der Dualisierung des Rundfunkssystems durch die Einführung des privatenRundfunks und angesichts neuer technologischerEntwicklungen wurde vom Bundesverfassungsgericht im sechsten Rundfunkurteil von 1991 eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgeschrieben.Dennoch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder umstritten: Es werden ihm zu hohe Kosten, politische Beeinflussbarkeit bis hin zur Abhängigkeit vom politischen System, mangelnde gesellschaftliche Rückbindung, Programmkonvergenz mit den privaten Anbietern und unklare Aufgabendefinition vorgeworfen.[2] Seit einigen Jahren sind auch die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stark in der Diskussion.[3] Meist in Verbindung mit geplanten Gebührenerhöhungen werden in der Öffentlichkeit Stimmen laut, die eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine "Kernbereiche" oder die Einschränkung der Haushaltshoheit der Rundfunkanstalten fordern. Der vorliegende Beitrag wird daher aus demokratietheoretischer Perspektive der Frage nachgehen, ob sich eine Demokratie wie die Bundesrepublik Deutschland ein teures,[4] öffentlich finanziertes Rundfunksystem leisten muss oder ob dieses vor dem Hintergrund der medientechnischen und -inhaltlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre obsolet geworden ist. Dabei wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Mittelpunkt der Untersuchung stehen.