Hartz IV im sechsten Jahr
Fazit
Zunächst ist das SGB II, wie seine Vorgänger, schlichtweg ein wohlfahrtsstaatliches Regelwerk zum Abbau von Armut, die auf gesellschaftliche, wirtschaftliche oder individuelle Ursachen zurückgeht. Den Geboten und Traditionen des Sozialstaats zufolge greift die Gesellschaft ein, wenn einzelne Mitglieder in Not geraten und sich nicht eigenverantwortlich oder durch Hilfe aus ihrem Umfeld daraus befreien können. Die Hartz-IV-Reform bildet einen wichtigen Eckpunkt in einem längerfristigen Entwicklungsprozess hin zu einer den Ansprüchen an ein Grundrecht auf soziale Unterstützung genügenden Grundsicherung.Die Kehrseite hiervon ist das normative Leitbild des rationalen, funktionierenden Arbeitsbürgers mit entsprechenden Problemen für diejenigen, die diesem Bild nicht entsprechen. Fortbestehende Spannungsfelder sind die Festlegung des Regelsatzes zwischen Grundbedürfnissen und Lohnabstandsgebot, bedürfnis- und einzelfallgerechte versus standardisierte Betreuung und Versorgung sowie die Entkleidung der Betroffenen von statusbezogenen und biografischen Ansprüchen. Zusammen mit einem Defizit an Partizipation für die Betroffenen werden diese Spannungen auch künftig dafür sorgen, dass die Grundsicherung in Deutschland weiteren Reformprozessen und Überarbeitungen entgegengeht.