Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gewalthandeln linker und rechter militanter Szenen | Extremismus | bpb.de

Extremismus Editorial Einfach war gestern. Zur Strukturierung der politischen Realität in einer modernen Gesellschaft - Essay Gewalthandeln linker und rechter militanter Szenen "Auf Fragen von Extremisten reagieren können." Eren Güvercin im Gespräch mit Ulrich Dovermann "Autonome Nationalisten" Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten Fließende Grenzen zwischen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in Europa? Radikalisierung von europäischen Muslimen - Radikalisierungsprozesse in der Diaspora Radikalisierung von europäischen Muslimen - Identität und Radikalisierung

Gewalthandeln linker und rechter militanter Szenen

Matthias Mletzko

/ 19 Minuten zu lesen

Es wird Leib und Leben bedrohende Gewalt rechter und linker militanter Szenen verglichen. Rechte Gewalt lässt deutlich öfter Tötungsbereitschaften erkennen. Im linken Phänomenbereich sind solche aber auch vorhanden.

Einleitung

Politisch motivierte Gewalt in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren stark durch das Handeln rechter und linker militanter Szenen und deren Randbereiche geprägt. Relevante Trägergruppen finden sich im "subkulturell geprägten Rechtsextremismus", zu dem gegenwärtig Teile der NS-affinen Szene und die Rechtsrockszene zählen, und im Milieu linksautonomer Gruppen. Spätestens seit vergangenem Jahr wird öffentlich darüber gestritten, ob die rechte oder linke militante Szene die "gefährlichere" sei.

So hört man etwa von denjenigen, die rechte Gewalt für ungleich bedrohlicher halten, dass es seit Beginn der 1990er Jahre im Gegensatz zu zahlreichen Todesopfern rechter Gewalt kein Todesopfer linker Gewalt mehr gegeben habe. Umgekehrt gab es im Zuge eines Anstiegs linker Gewaltdelikte 2009 mediale und politische Verlautbarungen, die nahelegen wollten, es stünde nun ein neuer Linksterrorismus bevor. Bei näherem Hinsehen mangelt es beiden Positionen an belastbaren Daten, denn systematische Langzeituntersuchungen politisch motivierter Gewalt nach Tötungsdelikten und lebensbedrohlichen Tatbegehungen liegen bislang nicht vor.

Kurzcharakterisierung der militanten Akteure

Zunächst gilt es, die Kernszenen, aus denen heraus Gewalttaten verübt werden, mit einigen Stichworten zu beschreiben. Im linken Feld spielt die aus dem Sponti-Milieu der 1970er Jahre hervorgegangene, seit Anfang der 1980er Jahre existierende politische Szene autonomer Gruppen eine Schlüsselrolle. Sie hat sich als äußerst heterogenes und fluktuierendes, aber gleichzeitig auch als regenerierungsfähiges Phänomen erwiesen. Zu ersten Ausbrüchen von Massenmilitanz kam es 1980/81, meist im Kontext von Hausbesetzungen. Ab Mitte der 1980er Jahre versuchten autonome Gruppen an die seinerzeit dominanten Themenfelder neuer sozialer Bewegungen wie die Anti-Atomkraft- oder Friedensbewegung anzuknüpfen. Regional ragten dann Ausschreitungen um die seit 1987 jährlich abgehaltenen "revolutionären 1. Mai-Demonstrationen" in Berlin und um die besetzten Häuser in der Hamburger Hafenstraße heraus. Anfang der 1990er Jahre gab es im Wechselspiel mit der fremdenfeindlichen Gewaltwelle neuen Schub im Aktionsfeld "Antifaschismus". Ab Mitte der 1990er Jahre griffen autonome Gruppen aus Anlass der Castor-Transporte mit einer Serie von Sabotageaktionen gegen bahntechnische Anlagen wieder das Reizthema Kernenergie auf. Ab dem Jahr 2000 bemühte sich dieses Spektrum, an Kampagnen gegen marktradikale Wirtschaftspolitik und deren globale Folgen ("Anti-Globalisierungsbewegung") anzudocken. Vorläufiger Höhepunkt war die militante Mobilisierung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm Anfang Juni 2007. Danach rückten wieder alte Aktionsthemen in den Vordergrund, so etwa antimilitaristisch begründete Brandanschläge, auf den "Repressionsapparat" zielende Gewalttaten gegen Polizeikräfte und -einrichtungen sowie die medial und politisch stark beachtete Serie von Brandanschlägen gegen "Luxuslimousinen" im Begründungszusammenhang mit städtebaulicher Umstrukturierung (Gentrifizierung). Aktionskonjunkturen und Themenfelder wechseln also ständig. Konstant geblieben ist der Versuch der Radikalisierung nichtmilitanter Teilbereichsbewegungen.

Trotz eines bei öffentlichkeitswirksamen Anlässen wie Demonstrationen mehr oder weniger einheitlichen äußerlichen Erscheinungsbildes und Gebarens entziehen sich militante autonome Gruppen einer trennscharfen Abgrenzung: "Die Autonomen" im Sinne einer genau eingrenzbaren Gruppierung gibt es nicht. Das Verhaltensspektrum reicht von passagerem, eher erlebnisorientiertem Agieren - hierbei gibt es Berührungspunkte mit lebensstilistisch verwandten Szenen wie etwa Punks - bis zum auf längere Dauer gestelltem klandestinen Handeln. Gleiches gilt für die Denkstrukturen: Ein einheitliches "Weltbild" der Autonomen sucht man vergebens - am ehesten greift wohl die Selbstcharakterisierung als "Suchbewegung". Verbindendes Element ist allerdings der Konsens über Militanz als Mittel des politischen Konfliktaustrags. Das staatliche Gewaltmonopol wird grundsätzlich abgelehnt. Das Wann, Wie und Wogegen des Gewalteinsatzes ist Gegenstand ausgedehnter Militanzdebatten. Trotz Zersplitterung, Zerstrittenheit und erheblicher Orientierungsprobleme vermag sich offenbar das Personenpotenzial immer wieder zu regenerieren und hält sich den Schätzungen der Ämter für Verfassungsschutz zufolge - andere Daten gibt es nicht - seit den 1990er Jahren auf einem Niveau von etwa 5000 bis 6000 Anhängern, mit bisherigen Höhepunkten 2000/2001 (7000) und 2009 (6600). Der sozialwissenschaftliche und kriminologische Forschungsstand zu dem Phänomenfeld autonome Szene ist äußerst dünn. Täteranalysen, wie aus dem rechten Spektrum bekannt, liegen hier ebenso wenig vor wie soziodemografische Angaben zur Zusammensetzung des Milieus. Dies ist zum einen strikter Explorationsverweigerung geschuldet, zum anderen lag bisher das Hauptaugenmerk der Forschung im Bereich des Rechtsextremismus.

Nicht minder heterogen stellt sich der Phänomenbereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus dar, dem verschiedene Teilspektren zuzurechnen sind: die im Wandel begriffene Szene der Neonationalsozialisten und die Rechtsrockszene sowie weltanschaulich und stilistisch verwandte Hooligan- und Rockermilieus. Die Ursprünge der NS-affinen Szene gehen auf die 1970er Jahre zurück. Eine der Schlüsselpersonen war Michael Kühnen, der die Gruppe Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationaler Aktivisten (ANS/NA) initiierte. In den Zeitraum von Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre fiel eine Sequenz rechtsterroristischer Aktivitäten, die Bezüge zum NS-affinen Spektrum aufwies. Die Konturen der sich ausdrücklich auf den historischen Nationalsozialismus beziehenden NS-affinen Szene haben sich nach der massiven fremdenfeindlichen Gewaltwelle zu Beginn der 1990er Jahre und dem danach erhöhten behördlichen und öffentlichen Druck nachhaltig verändert. Traditionelle Organisationen sind einem Geflecht "autonomer Kameradschaften" und lockeren Aktionsbündnissen "freier Nationalisten" gewichen. In den 1980er Jahren entstanden sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR erste Skinheadszenen, die dann in den 1990er Jahren vor allem in den ostdeutschen Bundesländern an Zulauf gewannen. Die subkulturelle Zugkraft lag vor allem in den Möglichkeiten, mit emotional stark besetzter Rockmusik und extremen Provokationstechniken rassistische, antisemitische, NS- und gewaltverherrlichende Inhalte zu transportieren. Ab Mitte der 1990er Jahre haben sowohl eine aktionistische Umorientierung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) als auch Wandlungsprozesse in der NS-affinen Szene das Verhältnis zur Skinheadszene verbessert und zu gegenseitigen Annäherungen geführt. Im vergangenen Jahrzehnt hat sich dieser Prozess weiter ausdifferenziert. Zum einen vermischte sich streckenweise die Neo-NS-Szene mit der Rechtsrockszene, zum anderen adaptierten beide Akteure neue jugendkulturelle und stilistische Elemente. So ist ab 2003 die bislang bundesweit noch minoritäre, aber im Wachsen begriffene Strömung der "Autonomen Nationalisten" (AN) in Erscheinung getreten. Hooligans und Rocker spielen als Randszenen eine gewisse Rolle. Das von den Verfassungsschutzämtern geschätzte Personenpotenzial gewaltbereiter Rechtsextremer hat sich über die 1990er Jahre hinweg fast verdoppelt und ist seit 2000 auf dem Niveau von etwa 9000 Personen verblieben.

Besonderheiten des Gewalthandelns

Im Folgenden geht es um Aussagen zu Gewalttaten, soweit diese polizeilich erfasst wurden. Über die Güte polizeilich erhobener Daten wird spätestens seit der Einführung des 2001 eingerichteten kriminalpolizeilichen Definitions- und Erfassungssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK) trefflich gestritten. Zum einen muss klar sein, dass diese Daten zum Zweck der Aufklärung von Straftaten und nicht unter Forschungsperspektiven mit Ansprüchen zur Beschreibung und Erklärung der komplexen sozialen Realität gewaltsamen Handelns gesammelt werden. Zum anderen kann dieser Datenbestand von seiner Anlage als Eingangsstatistik her - es handelt sich um Dokumente der polizeilichen Ersterfassung von Sachverhalten und Tatverdächtigen - nur Hinweise auf Trends und keine statistischen Exaktheiten liefern. Es bleiben zwangsläufig Unschärfen, zu denen auch gehört, dass sich Zugehörigkeiten von Tatverdächtigen zu Organisationen, Gruppen und Szenen nicht immer zuverlässig quantifizieren lassen. Dennoch bleiben diese polizeilichen Daten für Gewaltanalysen aus folgenden Gründen unverzichtbar: Die Erkenntnisse werden oft noch in unmittelbarer Nähe zum Tatgeschehen gewonnen und seit 2001 mit einheitlichen Kriterien bundesweit und kontinuierlich aufbereitet. Der grundsätzlich mögliche alternative Erfassungsweg über Opferberatungsstellen ist zumindest bislang mangels bundesweiter Einheitlichkeit und Kontinuität nicht gangbar. Darüber hinaus liefert die Anlage die Möglichkeit einer zeitnahen Darstellung der Lageentwicklung mit einigen Differenzierungsmöglichkeiten wie etwa mehrdimensionale Themenfeldzuordnung, Demonstrationskontext oder Angaben zu Tatverdächtigen und Opfern. Sofern bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit polizeilichen Daten deren Grenzen benannt werden und Vertiefungen mit weiteren Zugängen erfolgen, steht gehaltvollen Aussagen nichts im Wege.

Rückblick

Bevor auf die aktuelle Entwicklung linker und rechter Gewalt eingegangen wird, erscheint ein kurzer Rückblick auf Verläufe und einige Charakteristika des Gewalthandelns der 1980er und 1990er Jahre angebracht. Zum Langzeitverlauf linker Gewalt lässt sich festhalten, dass das Ausmaß des Gewalthandelns militanter autonomer Gruppen in den 1990er Jahren im Vergleich zur vorangegangenen Dekade stark zurückgegangen ist und keine eruptiven Ausreißer mehr aufweist. Als wesentliche Muster des Gewalthandelns (links-)autonomer Gruppen haben sich schon in den 1980er Jahren Massenmilitanz und die sogenannte "klandestine Aktion" - von konspirativen Kleingruppen begangene Anschläge gegen Institutionen, Unternehmen und Infrastruktureinrichtungen - herausgebildet. Massen- oder Straßenmilitanz als gewaltsames Vorgehen größerer Gruppenkontingente bei Demonstrationen, behördlichen Maßnahmen oder ähnlichen Anlässen richtete sich personenbezogen vorwiegend gegen "Bullen" als Repräsentanten des Staates oder auch Rechtsextremisten und objektbezogen meistens gegen Gebäude oder andere Einrichtungen mit Symbolwert (wie Banken, Geschäfte, Behörden). An den verschiedenen Brennpunkten wurden mit teilweise beachtlichem taktischen Geschick gegenüber Polizeikräften alle Gewaltmittel unterhalb der Schwelle von Schusswaffen eingesetzt: Steine, Knüppel, Eisenstangen, Reizgas, Molotow-Cocktails oder von Dächern geworfene Backsteine. Ab und an wurden von anderen Kräften isolierte Polizeibeamte eingekreist, überwältigt und entwaffnet. Die Gefahr schwerer bis tödlicher Verletzungen wurde bei derartigen proaktiv gesuchten Konfrontationen nicht selten in Kauf genommen. Ausmaß und Intensität der massenmilitanten Episoden der 1980er Jahre wurden danach nicht mehr erreicht.

Allerdings gab es in den 1990er Jahren wieder Aktionsschübe im Kontext militanter Antifa-Aktivitäten, bei denen personenbezogene Gewalt gehäuft zutage trat. Zu einer ersten Episode kam es Anfang der Dekade in der Folge der größtenteils fremdenfeindlich motivierten Gewaltwelle, die zu Aufschaukelungen zwischen links-autonomen Antifa-Aktionen und rechtsmilitanten Anti-Antifa-Aktionen führte und mit einigen qualitativen Besonderheiten sowohl auf der Ebene des Gewalthandelns als auch der Diskurse einherging. Bei personenbezogenen Angriffen wurden mit der eingesetzten Bewaffnung - Messerstiche, Kopftreffer mit Baseballschlägern, Eisenstangen oder Holzknüppeln - schwere Verletzungen verursacht oder in Kauf genommen. Zu den herausragenden Merkmalen dieser Aktionsphase zählte auch eine ausführliche szeneinterne Debatte über das Für und Wider der "Tötung von Faschisten", die sich an einen Überfall von Berliner Linksmilitanten anschloss, bei dem der Rechtsextremist Gerhard Kaindl getötet wurde. Gegen Ende der 1990er Jahre bis ins neue Jahrzehnt hinein kam es zu erneuten Häufungen von Gewaltdelikten im Antifa-Themenfeld. Diese Hinweise auf einige Gewaltepisoden, die an anderer Stelle mit Interaktionsgeflechten kontextualisiert und vertieft sind, sollen verdeutlichen, dass im Phänomenbereich linker Militanz seit einiger Zeit Eskalationsbereitschaften und Neigungen zu lebensbedrohlichen Tatbegehungen existieren - ein Befund, der in gegenwärtigen Diskursen mitunter in Vergessenheit zu geraten scheint. Bislang ist allerdings offen, inwieweit diese radikalisierten Handlungsstränge das Gesamtbild linker Gewaltdelikte prägen.

Zum Langzeitverlauf rechter Gewalt lässt sich festhalten: In den 1960er bis zu den 1980er Jahren blieb - trotz einer Reihe gravierender rechtsterroristischer Aktionen Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre - rechte Gewalt eher im Schatten links motivierter Gewaltphänomene (Rote Armee Fraktion, Revolutionäre Zelle, "Spontis", militante Autonome). Umso mehr ragt die in der Geschichte der Bundesrepublik bisher einzigartige, überwiegend fremdenfeindlich motivierte Gewalteruption von 1991 bis 1993 heraus, die sich vor dem Hintergrund gravierender Transformationsprobleme und unverarbeiteter Einwanderungsströme entwickelte. Nach deren Abflachen bewegte sich das Aufkommen in einem bedenklich hohen Korridor mit gelegentlichen kräftigen Anstiegen wie etwa im Jahr 2000. In den 1990er Jahren blieb Fremdenfeindlichkeit das dominante Themenfeld rechter Gewalt. Die gegen den politischen Gegner gerichtete Gewalt verblieb dagegen auf niedrigem Niveau.

Die rechte Gewalt der 1990er Jahre weist auch qualitative Besonderheiten auf. Zum einen war das Handeln eher durch Spontaneität und Expressivität gekennzeichnet. Zum anderen waren im Vergleich zum linken Phänomenbereich sehr viel höhere Anteile an Körperverletzungsdelikten und vor allem drastisch höhere Anteile an Tötungsdelikten zu finden. Ein beträchtlicher Teil der Gewaltwelle von 1991 bis 1993 waren Brandanschläge mit Personenbezug. Diese Mittelwahl hat eine eliminatorische Komponente und spielt zumindest unausgesprochen an Traditionen nationalsozialistischer Feindbekämpfung an, die immer auch die Möglichkeit der physischen Vernichtung einbezogen hat. Dazu kommt eine ganze Reihe von Exzesstaten, bei denen Opfer mehrere lebensbedrohliche Tateinwirkungen hintereinander, teilweise auch über längere Dauer erleiden mussten. Es wird zu zeigen sein, ob sich bei dieser Handlungsschiene Kontinuitäten feststellen lassen.

Gewalthandeln in den 2000er Jahren

Seit dem Beginn des neuen polizeilichen Erfassungssystems PMK lassen sich aufgrund einheitlicher Kriterien Langzeitbetrachtungen anstellen. In diesem Zeitraum hat es keine mit den 1990er Jahren vergleichbaren dramatischen Ausschläge rechter Gewalt mehr gegeben. Gleiches trifft für die Entwicklung linker Gewalt zu. Allerdings waren ab 2005 wieder deutliche Anstiege zu verzeichnen. In den Jahren von 2005 bis 2009 lag das linke Aufkommen über dem rechten. Beide Verläufe bewegen sich aber in einem relativ engen Korridor und weichen im deutlichen Unterschied zu den 1980er und frühen 1990er Jahren nicht mehr signifikant voneinander ab. Die gemeinsamen Anstiege von 2005 bis 2006 deuten auf Interaktionseffekte zwischen rechter und linker Gewalt hin. Der scharfe Anstieg links 2009 ist vor allem beträchtlichen Zunahmen von Köperverletzungs- und Widerstandsdelikten, aber auch Brandanschlägen ohne Personenbezug geschuldet.

Als Indikator für die Zielrichtung des Gewalthandelns lassen sich die Themenfeldnennungen der PMK-Erfassung heranziehen. Durchgängig dominiert haben die unter den Oberbegriffen "Konfrontation/Politische Einstellung", "Innen- und Sicherheitspolitik" und "Hasskriminalität" subsumierten Zielrichtungen. Im linken Phänomenbereich lag 2001 bis 2008 die stark durch das Vorgehen gegen rechte und sonstige politische Gegner geprägte Konfrontationsgewalt an der Spitze und wurde 2009 zum ersten Mal durch das Themenfeld "Innen- und Sicherheitspolitik" abgelöst, wobei die Ausschreitungen um die beiden Hamburger Schanzenviertelfeste mitursächlich für den starken Anstieg waren. Im rechten Phänomenbereich stand bis 2004 der schon seit den 1990er Jahren herausragende Themenbereich der überwiegend fremdenfeindlich geprägten Hassgewalt oben. Zweitstärkstes Aufkommen war die Konfrontationsgewalt, die allerdings 2004 nachzog und dann ab 2005 an der Spitze stand. Festhalten lässt sich, dass die gegenseitig ausgeübte Konfrontationsgewalt in den vergangenen Jahren insofern an Bedeutung gewonnen hat, als sich beide Lager mit diesbezüglichen Handlungsschwerpunkten deutlich angenähert haben. Ob der Prioritätenwechsel des Jahres 2009 im linken Bereich einen Trend anzeigt, wird weiter zu beobachten sein.

Eine erste Betrachtung nach Tatspezifik verweist bereits auf deutliche rechts/links-Unterschiede hinsichtlich personenbezogener Gewaltanwendung: Die Anteile von Körperverletzungsdelikten am Gesamtaufkommen der Gewaltdelikte liegen von 2001 bis 2009 rechts (immer über 80%) deutlich höher, nämlich etwa doppelt so hoch wie im linken Bereich (meistens über 40%). Lediglich 2006 und 2009 stieg der Anteil links auf etwa 50%, dagegen gab es Tiefpunkte 2003 mit unter 40% und 2001 mit unter 30%. 2009 gab es erstmals mehr linksmotivierte (849) als rechtsmotivierte Körperverletzungsdelikte (800). Die Anteile der Landfriedensbruchs- und Widerstandsdelikte sind links durchgängig deutlich höher als rechts: Kontext linker Gewalthandlungen sind sehr oft Demonstrationsereignisse. Eine Auswertung dieser Rechtsnormzuordnungen hinsichtlich der Intensität personenbezogener Gewalt müsste an anderer Stelle erfolgen. Erforderlich wäre auch eine dementsprechende Analyse der Brand- und Sprengstoffdelikte.

Ebenso unterscheidet sich das Aufkommen an Tötungsdelikten: In absoluten Zahlen gab es seit 2001 links 17 Fälle - 16 versuchte und ein vollendetes Delikt, rechts dagegen 47 Fälle - 44 versuchte und drei vollendete Delikte. Der traditionell von rechten Tätern präferierte personenbezogene Einsatz von Brandmitteln hat auch im linken Lager wieder zugenommen. Die linken Tötungsdelikte wurden etwa jeweils zur Hälfte gegen die Polizei und rechte Gegner, einmal gegen sonstige Gegner und einmal gegen die Bundeswehr verübt. Die rechten Tötungsdelikte wurden zu über zwei Dritteln im Handlungsfeld der Hasskriminalität und dort mit mehrheitlich fremdenfeindlichem Hintergrund begangen. Das restliche Drittel waren Konfrontationsgewalttaten gegen links, sonstige Gegner und in einem Fall gegen die Polizei. Weitergehende Aussagen erschließen sich nur über vertiefende Aktenanalyse mit Einzelfallbetrachtungen.

Tatschwerebetrachtungen

Die Zahl der in der polizeilichen Ersterfassung enthaltenen Tötungsdelikte ist ebenso wie die niedrige Zahl schwerer Körperverletzungsdelikte aber nur ein kleiner Ausschnitt der Realität intensiven Gewalthandelns. Die bloße Rechtsnormzuordnung nach gefährlicher und einfacher Körperverletzung bietet keine weiteren Einblicke in Handlungsqualitäten. Insbesondere Zu- oder Abnahmen von Brutalitäten - ein wichtiger Hinweis für Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozesse - entziehen sich so der Darstellung. Daher wurden im Rahmen einer rechts/links-vergleichenden Tatanalyse der Länder Sachsen und Nordrhein-Westfalen Polizeidaten der Jahre von 2003 bis 2006 unter diesem Blickwinkel betrachtet. Aus dem umfangreichen Fallmaterial der Untersuchung - 874 Fälle rechts, 661 Fälle links - wurden herausragend brutale Tatbegehungsweisen gesammelt und aus rechtsmedizinischer Sicht nach Einwirkungsintensität auf das Opfer in vier Schwerekategorien gewichtet:

  1. Einwirkungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit akut lebensbedrohlich sein oder bleibende Schäden hinterlassen können.

  2. Einwirkungen, die seltener lebensbedrohlich oder dauerhaft schädigend sind, aber dennoch starke Schmerzen, stationäre Behandlungsbedürftigkeit oder längere Arbeitsunfähigkeit bedingen können, eventuell auch Funktionsausfälle wie nach Sehnendurchtrennungen.

  3. Einwirkungen, die kaum lebensbedrohlich, aber dennoch schmerzhaft sein, aber ohne stationäre Krankenhausbehandlung therapiert werden können wie großflächige Blutergüsse, größere Schürfwunden oder nicht allzu stark blutende Wunden.

  4. Bagatellverletzungen, die ambulant oder in Selbsthilfe behandelt werden können und keine Folgeschäden hinterlassen.

Um allseits bekannten situativen Unwägbarkeiten der Gewalthandlung Rechnung zu tragen, wurden noch Zwischenstufen eingeführt. So gilt beispielsweise für die häufig anzutreffende Vorgehensweise Stein-/Flaschenwurf zunächst grundsätzlich, dass der Werfer von Schottersteinen oder Flaschen das Risiko von Kopftreffern und damit lebensbedrohlicher Verletzungen in Kauf nimmt. Insofern ist die Einstufung in den Schweregrad 1 gerechtfertigt. Dennoch bestehen hinsichtlich Täterdisposition und Trefferwahrscheinlichkeit offensichtliche Unterschiede zu dem Angreifer, der im direkten Angesicht des Opfers auf den Kopf tritt oder mit Gegenstand schlägt. Dies soll durch die Einstufung 1-2 verdeutlicht werden.

Mit diesem Verfahren konnten einige rechts/links-Unterschiede herausgestellt werden: Die Anteile rechter Gewalttaten mit hochwahrscheinlich akut lebensbedrohlichen Einwirkungen (1) beliefen sich in Sachsen auf 21%, in NRW auf 11,2%. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit lebensbedrohliche Einwirkungen (1-2) lagen in Sachsen bei 18,5% und in NRW bei 15,3%. Herausragend brutale Vorgehensweisen rechter Gewalttäter beider Länder waren Kopfschläge mit Gegenstand (1), Tritte auf am Boden liegende Person (1), Wurf mit Stein oder Flasche (1-2) und Kopftritte mit "normalen" Schuhen (1).

Die linke Gewalt hatte deutlich andere Schwerpunkte: In beiden Ländern lag die Stufe 1-2 an der Spitze - in Sachsen mit 43%, in NRW mit 24%. Der Anteil akut lebensbedrohlicher Einwirkungen (1) machte in Sachsen etwas über 2%, in NRW etwas über 6% aus. Die bevorzugte Handlungsweise war der Stein-/Flaschenwurf (1-2) aus der Distanz. Diese Präferenz spiegelt typische Ambivalenzen linksmilitanten Gebarens wider: Einerseits gilt die Prämisse der Legitimität von Gewalt, andererseits gibt es Tendenzen zur Gewaltdosierung.

Diese Ergebnisse können nun mit einer bundesweiten Stichprobe aus den Jahren von 2006 bis 2009 verglichen werden. Aus dem Gesamtaufkommen rechter und linker Gewalt wurden alle schweren und gefährlichen Körperverletzungsdelikte herausgezogen - in der Erwartung, dass diese Auswahl hinsichtlich der Auswertung von Gewaltintensitäten ertragreicher als der Bereich einfacher Körperverletzungen sein würde. Dies ergab rechts 1975 und links 1253 Fälle. Da diese Fallzahl (n) mit dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster und Kräfteansatz nicht zu bearbeiten war, wurde mit einfacher Zufallsstichprobe ein Drittel der Fälle gezogen. Damit lag die Fallzahl rechts bei n=658 und links bei n=417. Im rechten Handlungsfeld zeigten sich 16,9% akut lebensbedrohliche (1) und 16,9% mit gewisser Wahrscheinlichkeit lebensbedrohliche Tateinwirkungen (1-2), zusammen also 33,8% - ein Drittel des Aufkommens rechter gefährlicher Körperverletzungsdelikte. Leider blieb eine nicht unbeträchtliche Restmenge (r) von Fällen, die aufgrund von Sachverhaltsschilderungen wie "schlagen", "treten", "zusammenschlagen" oder ähnliches ohne zusätzliche Angaben - getroffene Körperregion, Tatmittel - keine weiteren Tatschweredifferenzierungen ermöglichte.

Betrachtet man die Gewalttaten nach der Präferenz bestimmter Handlungsweisen, so zeigt das rechte Aufkommen wie auch schon bei den Erhebungen in Sachsen und NRW ein deutliches Übergewicht des direkten Angriffs auf die Person aus nächster Nähe. Dabei liegt die akut lebensbedrohliche Tatvariante Kopfschlag mit Gegenstand (1) an erster Stelle, gefolgt von Faustschlag auf Kopf ohne weitere Angabe (2-3), Tritten auf am Boden Liegende (1-2) und Stein- und Flaschenwürfen (1-2). Bei den akut lebensbedrohlichen Tatbegehungen (1, n=111) lag das Themenfeld Fremdenfeindlichkeit knapp vor der Konfrontation gegen links und sonstige politische Gegner, bei den bedingt lebensbedrohlichen Varianten (1-2, n=111) verhielt es sich umgekehrt.

Der rechts/links-Vergleich zeigt ähnliche Konturen wie die vorangegangene Untersuchung: Der sich hauptsächlich aus Stein-/Flaschenwürfen speisende Schweregrad 1-2 steht mit 33,6% an erster Stelle, akut lebensbedrohliche Handlungsweisen (1) stehen an vierter Stelle. Allerdings liegt dieser Anteil mit knapp 10% deutlich höher als die zuvor ermittelten niedrigen Werte für Sachsen (2%) und NRW (6%). Die Differenz dürfte sich dadurch erklären, dass bei der bundesweiten Auswertung Zentren der Linksmilitanz - vor allem Berlin und Hamburg - eingeflossen sind.

Der rechts/links-Vergleich präferierter Handlungsweisen zeigt die bereits bekannten Unterschiede: Beim linken Gewalthandeln steht zunächst der Stein-/Flaschenwurf im Vordergrund. Das für den rechten Phänomenbereich typische face to face-Gewalthandeln ist zwar auch anzutreffen, prägt aber nicht das Bild. Die Mehrheit der mit akut lebensbedrohlichen Einwirkungen (1, n=41) vorgetragenen Gewalttaten fand sich im Feld der Konfrontation gegen rechts, wobei in fünf Fällen Polizeibeamte betroffen waren. Die bedingt lebensbedrohlichen Akte (1-2, n=140) fanden mehrheitlich im Themenfeld der Konfrontation gegen rechts statt, der zweitgrößte Anteil lag in der Thematik Sicherheitsbehörden. In 74 Fällen war die Polizei Angriffsziel. Ein weiterer Unterschied findet sich bei der Häufigkeit von Mehrfachbegehungen, womit gemeint sein soll, dass zwei oder mehrere schwere Tateinwirkungen hintereinander erfolgen. Ein klassisches Beispiel hierfür: Das Opfer wird mit Kopfschlägen zu Boden gebracht und dann am Boden liegend weiter getreten. Der Anteil solcher Taten lag rechts bei 13%, links bei knapp 5%.

Fazit

Die Betrachtungen verweisen zuvorderst auf einen bedenklich hohen Anteil lebensbedrohlicher rechtsextremer Gewalt, bei der es oft lediglich situativen Zufälligkeiten überlassen bleibt, ob das Opfer zu Tode kommt oder nicht. Diese Charakteristik hat sich seit den 1990er Jahren offenbar nicht verändert. Seit 2001 verteilen sich diese schweren Gewaltdelikte etwa zu gleichen Teilen auf die gegen Migranten und Randgruppen gerichtete Hassgewalt und die Konfrontation gegen linke und sonstige Gegner. Bei der linken Gewalt ist die akute Dimension der Lebensbedrohlichkeit zwar geringer ausgeprägt, sie ist aber anzutreffen. Auch im linken Phänomenbereich scheint es Kontinuitäten von Tötungsbereitschaften zu geben: kaum überraschend am häufigsten im eskalationsträchtigen Feld der Konfrontation gegen rechts. Darüber hinaus ist die Polizei am zweithäufigsten betroffen, dies insbesondere wieder in jüngerer Zeit. Auch die Tatsache, dass das Jahr 2009 die seit der PMK-Erfassung höchste Zahl linker versuchter Tötungsdelikte aufweist - sechs von sieben gegen die Polizei gerichtet - lässt aufhorchen. Zwei der Sachverhalte betrafen die unter Linksmilitanten bevorzugte Handlungsweise des Stein-/Flaschenwurfs - ein Hinweis darauf, dass sich mancherorts gepflegte Bagatellisierungen dieses Verhaltens verbieten sollten.

Insbesondere wenn politisch motivierte Gewalt mit Leib und Leben bedrohender Intensität vorgetragen wird, besteht Grund zu öffentlicher Besorgnis. Daher wäre ein auf Dauer gestelltes solides Monitoring von Tötungsdelikten und lebensbedrohlichen Handlungsweisen äußerst wünschenswert. Die Erkenntnisse könnten dann mit Verlaufsanalysen - Gibt es Veränderungen der Brutalitäten? - und Betrachtungen von herausragenden Handlungsmustern und Gewaltsequenzen - Wo dominieren Initial-, wo Reaktionstaten? Wo bilden sich besonders gewaltträchtige Konstellationen heran? - vertieft werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Dieser Beitrag ist mit Unterstützung der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des Bundeskriminalamts (BKA) entstanden. Das BKA hat zudem das Forschungsprojekt "NPD-Wahlmobilisierung und politisch motivierte Gewalt" ermöglicht, welches durch das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. durchgeführt wurde und einen Teil der empirischen Grundlage für den vorliegenden Beitrag bietet. Vgl. Uwe Backes/Matthias Mletzko/Jan Stoye, NPD-Wahlmobilisierung und politisch motivierte Gewalt, Köln 2010. Der Artikel spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider. Diese entspricht nicht notwendigerweise der des BKA.

  2. Anregungen für künftige Forschungen finden sich bei Michael Kohlstruck, Zur aktuellen Debatte um politische Gewalt in der Metropole Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung, Expertisen für Demokratie, (2010) 2. Zum Kenntnisstand: Armin Pfahl-Traughber, Die Autonomen zwischen Anarchie und Bewegung, Gewaltfixiertheit und Lebensgefühl, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Dossier Linksextremismus, Berlin 2008; Matthias Mletzko, Merkmale politisch motivierter Gewalttaten bei militanten autonomen Gruppen, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 11, Baden-Baden 1999, S. 180-199.

  3. Vgl. Christian Menhorn, Die Erosion der Skinhead-Bewegung als eigenständiger Subkultur, in: Armin Pfahl-Traughber (Hrsg.), Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2009/2010, Brühl 2010; Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Hrsg.), Verfassungsschutzbericht 2009, Potsdam 2010, S. 63-131.

  4. Zunächst wird hier aus Gründen begrifflicher Handhabbarkeit in Anlehnung an das 1989 erstellte Endgutachten der unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt ein enger Gewaltbegriff im Sinne der zielgerichteten, direkten physischen Schädigung von Menschen durch Menschen zugrunde gelegt. Es geht um absichtsvoll herbeigeführte körperliche Beeinträchtigungen anderer Menschen. Vgl. Hans Dieter Schwind/Jürgen Baumann (Hrsg.), Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Berlin 1990, S. 52. Die Operationalisierung von Gewaltakten erfolgt über den Katalog politisch motivierter Gewaltkriminalität, zu dem Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Widerstandsdelikte und - quantitativ weniger relevant - Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Sexualdelikte zählen. Ergänzend wird auf der Einstellungsebene unter Gewaltbereitschaft (in diesem Text gleichbedeutend mit Militanz)ebenfalls in Anlehnung an die Gewaltkommission die "Neigung von Personen, unter jeweils näher zu beschreibenden Umständen für die Erreichung ihrer Ziele Gewalt einzusetzen", verstanden. Ebd., S. 46.

  5. Vgl. M. Kohlstruck (Anm. 2), S. 2-6, S. 9-12.

  6. Vgl. M. Mletzko (Anm. 2), S. 184.

  7. Unter militanter Antifa wird hier in Abgrenzung zu erwünschten zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen gegen Rechtsextremismus gewaltsames Vorgehen gegen rechte Personen und Einrichtungen verstanden, bei dem die tätliche Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gesucht wird. Hierbei maßen sich private Gruppen unter Umgehung des rechtsstaatlichen Instrumentariums Bestrafungs- und Vergeltungsbefugnisse an.

  8. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.), Gewaltbereit Autonome, Köln 1994, S. 39-73.

  9. Vgl. Matthias Mletzko, Unterschiede bei Gewaltdiskursen und beim Gewalthandeln militanter Szenen: Das Beispiel "Antifa" und "Anti-Antifa", in: Kriminalistik, (2001) 8-9, S. 543-548, und (2001) 10, S. 639-644.

  10. "Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, (...) gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet". Vgl. Bundeskriminalamt, Informationen zum polizeilichen Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK), Meckenheim 2007, S. 5.

  11. Im PMK-System werden Straf-/Gewalttaten dem Phänomenbereich "links" zugeordnet, "wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z.B. nach Art der Themenfelder) einer 'linken' Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als linksextremistisch zu qualifizieren." Dem Phänomenbereich "rechts" werden Straf-/Gewalttaten zugeordnet, wenn sie "einer 'rechten' Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als rechtsextremistisch zu qualifizieren." Vgl. ebd., S. 8f.

  12. Vgl. U. Backes et al. (Anm. 1), S. 190-200.

  13. Vgl. ders., Rechts- und linksextreme Gewalt in Deutschland - vergleichende Betrachtungen, in: Politische Studien, (2007) 1, S. 39.

  14. Vgl. U. Backes et al. (Anm. 1), S. 75-80, S. 89-93. Als Datenbasis standen die polizeilichen Ersterfassungsdokumente (Kriminaltaktische Anfragen in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)) mit Sachverhaltsvolltexten zu Verfügung.

  15. Vgl. ebd., S. 169-173.

  16. Erhebungsbasis waren anonymisierte Datensätze der BKA-Datei "Lagebild/Auswertung politisch motivierter Straftaten (LAPOS)" mit Kurzsachverhalten.

M.A., geb. 1950; war von 2007 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden; Tillichbau, Helmholtzstraße 6, 01069 Dresden. E-Mail Link: hait@mail.zih.tu-dresden.de