Fußnoten
- 4.
- Zunächst wird hier aus Gründen begrifflicher Handhabbarkeit in Anlehnung an das 1989 erstellte Endgutachten der unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt ein enger Gewaltbegriff im Sinne der zielgerichteten, direkten physischen Schädigung von Menschen durch Menschen zugrunde gelegt. Es geht um absichtsvoll herbeigeführte körperliche Beeinträchtigungen anderer Menschen. Vgl. Hans Dieter Schwind/Jürgen Baumann (Hrsg.), Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Berlin 1990, S. 52. Die Operationalisierung von Gewaltakten erfolgt über den Katalog politisch motivierter Gewaltkriminalität, zu dem Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Widerstandsdelikte und - quantitativ weniger relevant - Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Sexualdelikte zählen. Ergänzend wird auf der Einstellungsebene unter Gewaltbereitschaft (in diesem Text gleichbedeutend mit Militanz)ebenfalls in Anlehnung an die Gewaltkommission die "Neigung von Personen, unter jeweils näher zu beschreibenden Umständen für die Erreichung ihrer Ziele Gewalt einzusetzen", verstanden. Ebd., S. 46.
- 5.
- Vgl. M. Kohlstruck (Anm. 2), S. 2-6, S. 9-12.
Extremismus
Ablehnung des Verfassungsstaat, Negierung der Pluralität von Interessen, starke Freund-Feind-Stereotypen, ein hohes Maß an ideologischem Dogmatismus und ein ausgeprägtes Missionsbewusstsein. Extremismus hat viele Merkmale und Ausprägungen. Hier finden Sie die Online-Angebote der bpb zum Thema Extremismus.