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Editorial | Kinderrechte | bpb.de

Kinderrechte Editorial Was bedeutet heute "Glück" für Kinder? - Essay UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick Partizipation von Kindern Neue Gewalt- und Mobbingphänomene als Herausforderung für Schulen Kindheit in der "Dritten Welt"

Editorial

Johannes Piepenbrink

/ 2 Minuten zu lesen

Am 20. September feiert Deutschland den Weltkindertag. Mit zahlreichen Veranstaltungen werben unter anderem das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und das Deutsche Kinderhilfswerk landesweit für mehr "Respekt für Kinder". Der gesamte September ist unter diesem Motto zum "UNICEF-Aktionsmonat" erklärt worden. Wie alle "-tage" ist der Kindertag vor allem eine symbolische Geste - ein Appell, Kinder als Persönlichkeiten ernst zu nehmen -, doch ist er auch mit handfesten Forderungen verbunden, Kinderrechten mehr Geltung zu verschaffen.

So hat es in den vergangenen dreißig Jahren in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zwar bedeutende Fortschritte gegeben, und Kinder werden zunehmend als eigenständige Träger spezifischer Rechte anerkannt (etwa im Sorgerecht). Aber die seit Jahren erhobene Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, blieb bislang unerfüllt. Immerhin hat die Bundesregierung im Juli 2010 ihren Vorbehalt gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 aufgegeben. Die in der Konvention festgeschriebenen Rechte - unter anderem auf Bildung, gleiche Chancen und angemessene Beteiligung - gelten damit nun auch für Flüchtlingskinder.

Während hierzulande über Partizipationsrechte und das "Glück" von Kindern gestritten wird, darf nicht ausgeblendet werden, dass es den meisten Kindern in den wirtschaftlich entwickelten Ländern im internationalen Vergleich sehr gut geht - auch wenn in Deutschland mittlerweile bis zu drei Millionen Kinder auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Laut UNICEF sterben weltweit jeden Tag 24000 Kinder, vor allem an Krankheiten, die mit oft einfachsten Gegenmaßnahmen und Basismedikamenten vermieden oder geheilt werden könnten. Hier gilt es, unter anderem in der Entwicklungszusammenarbeit anzusetzen, um in den besonders betroffenen Ländern das (Kinder-)Recht auf Leben zu stärken.