UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick
Die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedete Kinderrechtskonvention ist für fast alle Staaten der Erde die entscheidende Richtschnur kinderpolitischen Handelns. Doch es bedarf noch zahlreicher weiterer Umsetzungsschritte.Einleitung
Vor knapp einem Jahr, am 20. November 2009, ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, im Folgenden UN-KRK) 20 Jahre alt geworden. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im symbolträchtigen Jahr 1989 und der darauf folgenden, beinahe weltweiten Ratifizierung verbindet sich ein globaler Schutz der Kinderrechte. Dabei ist Kinderrechtsschutz weit mehr als Kinderschutz: Es geht um die Anerkennung jedes Kindes[1] als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung umfassender Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte im privaten wie auch im öffentlichen Raum.Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert, zunächst allerdings mit Vorbehalten. Am 15. Juli 2010 hat die Bundesregierung gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärt, dass sie die Vorbehalte zurücknimmt. Seitdem gelten die Bestimmungen der UN-KRK vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. Das 20-jährige Jubiläum und die Rücknahme der deutschen Vorbehalte bieten Anlass für eine Zwischenbilanz, die auch grundsätzliche Fragen aufgreift: Warum überhaupt eigene Kinderrechte? Wie kam es zur Konvention? Was sind deren Inhalt und Reichweite, und welches Verhältnis besteht zwischen Völkerrecht und nationalem Recht? Welche Wirkungen hat die Konvention in Deutschland bisher entfaltet? Und schließlich: Wo besteht weiterer Handlungsbedarf und bedarf es der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz?