Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Fragil und umkämpft - Frauenrechte im neuen Afghanistan | Pakistan und Afghanistan | bpb.de

Pakistan und Afghanistan Editorial Pakistan, seine Stammesgebiete und der Afghanistan-Krieg (Post)koloniale Politik in den Stammesgebieten Pakistans Die Rolle des Militärs im politischen System Pakistans Impressionen aus dem Alltag in Pakistan. Zwei Gespräche Zu wenig, reichlich spät - Stabilisierungsmaßnahmen in Afghanistan zwischen Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung Das Engagement der arabischen Staaten in Afghanistan Fragil und umkämpft - Frauenrechte im neuen Afghanistan

Fragil und umkämpft - Frauenrechte im neuen Afghanistan

Renate Kreile

/ 14 Minuten zu lesen

Frauenrechte sind heute im Kontext widerstreitender Rechtssysteme gesellschaftlich und machtpolitisch umkämpft. Für die meisten Frauen stehen sie nur auf dem Papier. Sie sind existenziell auf die patriarchalen Gemeinschaften angewiesen.

Einleitung

Im April 2009 unterzeichnete der afghanische Präsident Hamid Karsai ein neues Familiengesetz für die schiitische Minderheit (etwa 15-20 Prozent der Bevölkerung), das die in der Verfassung garantierten Frauenrechte mit einem Federstrich den Wünschen extrem konservativer Islamisten zu opfern drohte. Frauen sollten demnach das Haus nur in dringenden Ausnahmefällen ohne Erlaubnis des Ehemannes verlassen dürfen. Ihr Zugang zum öffentlichen Raum, zu Bildung und Beruf wurde ins Belieben ihrer Männer gestellt. Außerdem wurden die schiitischen Frauen verpflichtet, mindestens alle vier Tage ihren Ehemännern sexuell zur Verfügung zu stehen. Nach vehementen Protesten westlicher Regierungen und afghanischer Frauenrechtlerinnen trat im Juli 2009 eine leicht abgemilderte Version in Kraft. Danach kann beispielsweise der Ehemann seiner Frau den Unterhalt verweigern, wenn sie ihre "ehelichen Pflichten" nicht erfüllt und sich seinen sexuellen Bedürfnissen verweigert.

Seit dem Sturz des Taliban-Regimes im Herbst 2001 nehmen Verpflichtungen und Zusagen, Frauenrechte zu gewährleisten, fortdauernd einen prominenten Platz auf der internationalen Agenda für ein neues Afghanistan ein. Die Regierung Karsais ratifizierte bereits im Jahr 2003 ohne Vorbehalt die UN-Konvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung gegen Frauen. In der Verfassung von 2004 wurden die Frauen rechtlich gleichgestellt.

Allerdings wurden die Gleichberechtigungszusagen potenziell dadurch in Frage gestellt, dass in der Islamischen Republik Afghanistan laut Artikel 3 der Verfassung kein Gesetz "im Widerspruch zu den Grundlagen des Islam" stehen darf. Prinzipiell steht damit die Tür zu höchst unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen offen. Tatsächlich aber verfügt laut Artikel 121 der Verfassung der Oberste Gerichtshofs über die Macht, "Verfassung, Gesetze und Gesetzesdekrete" zu interpretieren. Die Deutungshoheit im Falle von Konflikten obliegt somit einer Instanz, die größtenteils aus islamistischen Hardlinern besteht und der keine Frau angehört. Neuere Ernennungen von qualifizierten Richtern lassen auf gewisse Fortschritte innerhalb der Justiz hoffen.

Vor dem Hintergrund des erklärten internationalen Engagements für Frauenrechte und der widersprüchlichen formalen Rechtslage sollen im Folgenden die komplexen frauenrechtlichen Entwicklungsdynamiken knapp ein Jahrzehnt nach dem Sturz der Taliban im Kontext soziopolitischer Transformationsprozesse erhellt werden.

Umkämpfte Frauen - ein Blick in die Geschichte

Rechtssysteme sind verwoben mit spezifischen historischen Entwicklungen und sozialen Dynamiken. Sie sind Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse und machtpolitischer Auseinandersetzungen. In Afghanistan wurde seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die rechtliche Stellung der Frauen immer wieder zum Kristallisationspunkt und Schauplatz der Machtkämpfe zwischen staatlicher Zentralmacht auf der einen und einer segmentären Gesellschaft auf der anderen Seite, die sich ihre relative Autonomie erhalten wollte. Der politische Arm der Zentralmacht reichte nie allzu weit. Außerhalb Kabuls und einiger städtischer Verwaltungszentren existierte fortdauernd ein eigenes gesellschaftliches Milieu, das allerdings etwa 90 Prozent der afghanischen Bevölkerung umfasste. "Kabul repräsentierte den ,Staat' - das ländliche Afghanistan die ,Gesellschaft'."

Zwar hatten die Frauen in der traditionalen Gesellschaft eine deutlich untergeordnete Rechtsposition und waren vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Gleichwohl erfreuten sie sich in den Binnenbeziehungen von Familie, Clan, Stamm oder Dorf beachtlicher Entscheidungsbefugnisse. Als Repräsentantinnen der Ehre der Männer und Symbol für die Identität, Integrität und Kontinuität der Gemeinschaften genossen sie, sofern sie die Regeln der Geschlechtertrennung befolgten und sich rollenkonform verhielten, insbesondere als Mütter hohe Wertschätzung. Bis in die jüngste Zeit stellen das System der Geschlechtertrennung, purdah, und der weitgehende Ausschluss der Frauen aus dem öffentlichen Raum allerdings ein zentrales Strukturprinzip der afghanischen Gesellschaft dar.

Grundlegende Reformen zur rechtlichen Besserstellung der Frauen leitete erstmalig König Amanullah im Jahr 1919 in die Wege. Er war beeinflusst von reformislamischen Ideen wie von den Entwicklungen in der Türkei und Iran. Das im Jahr 1921 erlassene Ehe- und Heiratsgesetz sprach den Frauen rechtliche Gleichheit zu. Frau und Mann sollten der Eheschließung zustimmen. Konkret bedeutete dieses Gesetz, die Eheschließung aus ihrem hergebrachten funktionalen Bedeutungskontext zu lösen, in dem die Heirat eine Allianz zwischen Familienverbänden konstituierte. Ein komplexer sozialer Prozess, der für den Zusammenhalt der primären Solidargemeinschaften zentral war, wurde gleichsam zur Privatsache, zur Angelegenheit zweier Individuen, der Braut und des Bräutigams, erklärt. Der Versuch, eine Ehe zu propagieren, die individuelle Interessen gegenüber den Belangen der Gemeinschaften favorisiert, war jedoch in einer Gesellschaft, in der vor allem die Zugehörigkeit zum Kollektiv Schutz und Existenzsicherung ermöglichte, zum Scheitern verurteilt.

Gleichzeitig machte der modernisierende Staat mit seinen familienrechtlichen Reformen den familiären, tribalen und religiösen Patriarchen die Kontrolle über "ihre" Frauen streitig und stellte mit seiner Individualisierungsstrategie den strukturellen Zusammenhalt und die Autonomie der Gemeinschaften in Frage. Dementsprechend stießen die Reformen ebenso wie die Bestrebungen Amanullahs, landesweit Schulen für Mädchen zu etablieren und die burka abzuschaffen, weithin auf entschlossene Ablehnung. Im Jahr 1929 wurde Amanullah gestürzt; im Namen der "Heiligkeit des Islam" wurden die Pflicht der Frauen zur Verschleierung aufs Neue bekräftigt und die Mädchenschulen geschlossen.

Auch ein zweiter ähnlicher Versuch in den 1980er Jahren, die Macht des Zentralstaats und mehr Rechte für die Frauen landesweit durchzusetzen, diesmal unter dem Vorzeichen der sowjetkommunistischen Ideologie, hatte nur sehr begrenzten Erfolg. Nutznießerinnen staatlicher Modernisierungs- und Individualisierungsstrategien konnten nur kleine Minderheiten von städtischen Frauen werden, die durch Bildung und Beruf nicht existenziell auf Schutz und Unterstützung durch den Familienverband angewiesen waren.

Nach dem Jahr 1996 unternahmen die Taliban einen dritten Versuch, die staatliche Kontrolle über die vielgestaltige Gesellschaft Afghanistans zu erringen. Dieser neue Anlauf zur Staatsbildung und Zentralisierung erfolgte nicht wie zuvor unter modernisierungsideologischen Vorzeichen, sondern verknüpfte islamistische und tribale paschtunische Ideologieelemente. Eine extrem patriarchale Geschlechterpolitik wurde zum vereinheitlichenden Schlüsselelement der Herrschaftskonzeption der neuen Machthaber.

Plurale Rechtssysteme und die Fragilität von Frauenrechten

Unter den Bedingungen einer global "verwobenen Moderne" und den Vorzeichen von global governance treffen heute Rechtsauffassungen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft oftmals sehr unsanft aufeinander. Die externen Versuche, moderne "westliche" Konzepte durchzusetzen, die normativ von der Autonomie und Würde des Individuums ausgehen, verweisen dabei nicht zuletzt auf eine asymmetrische ökonomische und politische Machtverteilung im internationalen System.

In der heutigen afghanischen Gesellschaft koexistieren, konfligieren und überlagern sich höchst unterschiedliche Rechtssysteme. Neben die modernen Normen im westlichen Sinne wie sie in der Verfassung aus dem Jahr 2004 festgeschrieben sind, treten lokale Rechtstraditionen, wie etwa das Paschtunwali, das Stammesrecht der Paschtunen, sowie das islamische Recht, das weithin im Lichte patriarchaler lokaler Traditionen oder gemäß konservativer islamischer Denkschulen wie dem Deobandi-Islam oder dem wahhabitischen Islam interpretiert wird. Durch die sozialen Verwerfungen der jahrzehntelangen kriegerischen Auseinandersetzungen und die verbreitete "Kalaschnikow-Kultur" kommen anomische Entwicklungen hinzu, in denen nur noch das Recht des Stärkeren gewaltsam durchgesetzt wird.

Die pluralen rechtlichen Diskurse spiegeln unterschiedliche Logiken soziopolitischer Ordnungen wider. Sie sind mit je unterschiedlichen Kräfteverhältnissen und Interaktionen zwischen dem Staat einerseits und den gesellschaftlichen Solidareinheiten andererseits sowie daraus resultierenden uneinheitlichen Konzeptionen von individuellen Rechten und Verpflichtungen gegenüber den Gemeinschaften verwoben. Da der Staat sich weder sicherheits- noch wohlfahrtspolitisch präsent zeigt, sind die meisten Menschen, Frauen wie Männer, wie eh und je auf eine minimale Absicherung durch die familiären und tribalen Gemeinschaften angewiesen. Die gewohnheitsrechtlichen Vorstellungen (customary law) spiegeln den Vorrang der Gemeinschaft gegenüber den Belangen der Individuen wider. Die Gemeinschaften gewährleisten Solidarität und Schutz, fordern aber Anpassung.

Knapp ein Jahrzehnt nach dem Ende der Taliban-Herrschaft stellt sich die Situation der afghanischen Frauen uneinheitlich und widersprüchlich dar. Zu bedenken sind die Heterogenität ihrer Lebensverhältnisse und Erfahrungen, die je nach regionaler, sozialer, kultureller und ethnischer Zugehörigkeit variieren. Diverse neuere Studien zeichnen mit Blick auf die faktische Umsetzung von Frauenrechten ein deprimierend-dunkles Bild. Zahllose Frauen und Mädchen erleben demnach systematische Diskriminierung und Gewalt innerhalb und außerhalb ihrer Familien und Gemeinschaften. Erzwungene Eheschließungen und die Verheiratung minderjähriger Mädchen sind an der Tagesordnung. Neben Vergewaltigungen haben Entführungen und Zwangsprostitution von Frauen und Mädchen seit dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 dramatisch zugenommen. Viele Frauen, die den vorherrschenden gesellschaftlichen Moralvorstellungen und den Idealen tugendhafter Weiblichkeit zuwider handeln, werden bedroht, landen im Gefängnis oder fallen sogenannten "Ehrenmorden" durch männliche Angehörige zum Opfer. Die wenigsten der gefährdeten Frauen finden rechtlichen Beistand und staatlichen Schutz, zumal die juristischen und polizeilichen Organe, die ihre Rechte gewährleisten sollten, ihrerseits weithin die höchst konservativen Moral- und Genderdiskurse teilen, die in der afghanischen Gesellschaft vorherrschen.

Insbesondere in den großen Städten arbeiten mittlerweile zwar etliche Frauen als Ärztinnen, Lehrerinnen, Professorinnen, Polizistinnen, Rechtsanwältinnen, Richterinnen oder Journalistinnen, und einige Frauen engagieren sich politisch. Zunehmend sind öffentlich exponierte Frauen jedoch Bedrohungen von Leib und Leben ausgesetzt. Ermordet wurden in den Jahren 2008 und 2009 neben zahlreichen anderen beispielsweise die ranghöchste Polizistin des Landes Malalai Kakar und die Frauenrechtsaktivistin und Politikerin Sitara Achakzai. Durch die katastrophale Sicherheitslage, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul, wird die Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben neuerlich enorm eingeschränkt. Die große Mehrheit von Frauen leidet - neben dem Fehlen von Sicherheit - vor allem unter dem Mangel an grundlegenden sozialen Rechten wie dem Zugang zu ausreichender Nahrung, sauberem Wasser, angemessenem Wohnraum und medizinischer Versorgung. Durch die Fortdauer von Krieg und Bombardierungen wurden viele Frauen einmal mehr zu Flüchtlingen gemacht und ihres Heims oder gar Lebens beraubt.

In der neuen Islamischen Republik Afghanistan lässt sich eine Fortdauer der strukturellen Widersprüche der Vergangenheit in modifizierter Form beobachten. Auf der einen Seite steht eine schwache, extrem außenabhängige Staatsmacht, die sich auf internationales Militär und externe Hilfsgelder stützen muss und deren Durchsetzungspotenziale kaum weiter reichen als bis zur Stadtgrenze Kabuls. Von einem staatlichen Gewaltmonopol, das die den Frauen in der Verfassung garantierten Rechte durchsetzen könnte, kann nicht einmal entfernt die Rede sein. In den Provinzen liegt die Macht in den Händen alter Stammes- und Clanführer sowie alter und neuer Warlords, die oftmals auch von der westlichen Koalition finanziell und militärisch gestärkt werden, um sie als Verbündete im Kampf gegen die Taliban und al-Qaida nutzen zu können. Die in den großen Städten einst ansatzweise vorhandene Zivilgesellschaft ist durch den jahrzehntelangen Krieg gleichsam pulverisiert worden und erholt sich nur langsam. Angehörige der modernen Mittelschichten wetteifern heute um Anstellungen bei den zahllosen internationalen Nichtregierungsorganisationen, deren Anwesenheit nicht nur überlebensnotwendige Hilfe bringt, sondern auch enorme strukturelle Verzerrungen auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt.

Nicht wenige Frauen in Afghanistan äußern Unverständnis und Kritik gegenüber dem Verständnis von Frauenrechten, wie es durch UN-Organisationen und ausländische Hilfsorganisationen vertreten wird. Sie sehen ihre Kultur, in der die Beziehungen zu Familie und Gemeinschaft zentral sind, durch die westliche Kultur des Individualismus bedroht. Najia aus Dschalalabad erklärt: "Es gibt so viele internationale Organisationen, viele versuchen ihr Bestes, aber sie sind meilenweit davon entfernt, unsere Situation und unsere Kultur zu verstehen. Sie reden andauernd über Frauenrechte und Demokratie. Die Menschen sind hungrig und krank. Ich arbeite mit gewöhnlichen Frauen und Männern und versuche ihnen zu erklären, dass der Islam den Frauen Rechte gegeben hat. Das ist der einzige Weg für Frauenrechte in Afghanistan zu kämpfen, Frauen und Männern die positive Seite des Islam und der islamischen Kultur zu zeigen, nicht von außen und nicht indem die Kultur und die Religion der Menschen beleidigt wird."

Die geschlechterpolitischen Gegensätze der Vergangenheit treffen heute innerhalb des Staatsapparates selbst aufeinander. Die Regierung Karsai muss nämlich den Drahtseilakt vollführen, einerseits vor der internationalen Gemeinschaft ein einigermaßen "frauenfreundliches", gender-bewusstes Bild abzugeben; andererseits müssen die Anti-Taliban-Kräfte der islamistischen Mudschahidin-Fraktionen eingebunden werden, deren Ansichten zu Frauenrechten sich grundsätzlich nicht von denen der Taliban unterscheiden.

Die in der Verfassung garantierten Gleichheitsrechte sind im Hinblick auf die Handlungsspielräume von Frauen zwar durchaus nicht ohne jegliche Bedeutung, insbesondere für diejenigen städtischen Frauen, die über die notwendigen materiellen und sozialen Ressourcen verfügen, um für ihre Rechte kämpfen zu können. Für die meisten afghanischen Frauen wie auch für die Männer bleiben jedoch die hergebrachten Institutionen der lokalen Gemeinschaften das Forum, um Streitigkeiten zu regeln. Selbst dort, wo staatliche Gerichte vorhanden und theoretisch zugänglich sind, werden Frauen aufgrund finanzieller Zwänge, begrenzter Mobilität, Unkenntnis legaler Abläufe und einschlägiger sozialer Imperative eher über bewährte informelle Mechanismen Gerechtigkeit zu erlangen suchen. Hier verfügen sie über enormes Know-how und wissen, wie man wichtige Männer wie den Dorfvorsteher, den Mullah oder den Taliban-Kommandeur beeinflusst.

Gesellschaftliche Umbrüche und Gewalt gegen Frauen

Die Erfahrungen von Krieg und Exil haben die afghanische Gesellschaft tiefgreifend verändert. Durch die Entwurzelung und regionale Vermischung von breiten Teilen der Bevölkerung wie durch den Aufstieg neuer politischer Eliten wurde die soziopolitische Struktur des Landes verändert. Bis dahin hochgradig segmentierte Bevölkerungsgruppen begannen sich auf neue Identitäten und Loyalitäten hin umzuorientieren, die über die Einbindung in die lokalen Solidareinheiten hinausgingen.

Die Auswirkungen der Transformationsprozesse auf die Rechte der Frauen sind uneinheitlich, widersprüchlich und komplex. Im Exil oder als Binnenflüchtlinge erlebten viele Männer und Frauen ein urbanes Umfeld und humanitäre Hilfsleistungen, inklusive Zugang zu Bildung und Gesundheit, die neue Erwartungen hervorriefen und oftmals auch die Geschlechterbeziehungen dynamisierten. Die Begegnungen mit Frauenorganisationen in Iran und Pakistan eröffneten zahlreichen Frauen den Zugang zu Diskursen, die mehr Rechte für Frauen innerhalb eines islamischen Bezugsrahmens vorsehen. Im Zuge einer rasanten Urbanisierung kommen viele Männer und Frauen mit alternativen Rollenmodellen in Berührung, vermittelt etwa über die Medien, über Familien, die aus dem Exil zurückgekehrt sind, oder über ihre Kontakte mit internationalen Organisationen. Internet und Privatsender eröffnen insbesondere jungen Menschen den Zugang zu neuen Ideen und Informationen.

Individualisierungsprozesse gehen einher mit der Sehnsucht nach veränderten Geschlechterbeziehungen: "Die Moraldebatten entzünden sich nicht mehr an freizügigen Westlerinnen, sondern an indischen Filmen, welche die romantische Liebe feiern. Die jungen Leute wollen auch heiraten, wen sie lieben. Sie orientieren sich nicht an Hollywood, sondern an Bollywood. Diese Modernität ist ihnen näher als die des Westens." Die verbreitete Begeisterung für Bollywood lässt sich faktisch und metaphorisch als Orientierung an einer alternativen nicht-westlichen Moderne lesen.

Im ländlichen Bereich kam es durch die Jahrzehnte des Krieges zu dramatischen Umwälzungen und Verwerfungen. Die vorwiegend agrarische subsistenzorientierte Ökonomie wurde weithin zerstört. Es entstand eine Kriegs- und Opiumökonomie, die mit einer rapiden Monetarisierung einherging und die sozialen Beziehungen, einschließlich der Familienverbände und tribalen Gemeinschaften, nicht unberührt ließ. Die alten ländlichen politischen Eliten wurden teilweise geschwächt, die Geistlichkeit gestärkt. Mit Islamisten, lokalen Kommandeuren und den Drahtziehern von Schmugglerringen positionierten sich neue mächtige Akteure. Nicht zuletzt kam es durch Geldüberweisungen von Arbeitsmigranten und Flüchtlingen zu Machtverschiebungen innerhalb der Familienverbände und Stammesstrukturen.

Viele junge Männer, die keine Arbeit im zivilen Bereich finden, machen in marodierenden Milizen das Land unsicher. Sie halten sich weder an staatliche Gesetze noch an überlieferte Rechtsnormen, denn staatliche Instanzen sind weit entfernt und die hergebrachten lokalen Autoritätsstrukturen teilweise erodiert. Wer über eine Kalaschnikow verfügt, kann sich aneignen, wonach ihm der Sinn steht - nicht selten auch junge Frauen, wie die hohe Zahl von Entführungen und Vergewaltigungen deutlich macht.

Oftmals verfestigen die sozialen Verwerfungen die patriarchalen Strukturen in den Geschlechterverhältnissen. Sozialpsychologisch lässt sich eine verstärkte Reglementierung der Frauen wesentlich durch die Verunsicherung vieler Männer erklären, die geographisch und sozial aus ihren bisherigen Zusammenhängen gerissen wurden. Ihren existenziellen Kontrollverlust versuchen sie mittels einer verschärften Machtausübung und Kontrolle über die Frauen zu kompensieren. Allerdings halten auch viele Frauen an purdah, dem System der Geschlechtertrennung, fest. Für sie repräsentiert purdah den privaten unantastbaren Schutzraum der Familie in einer fremden Welt, einen kulturell vertrauten Kernbereich in einem durch Zerstörung gezeichneten Kontext.

Die fortdauernden kriegerischen Auseinandersetzungen mögen eine derartige Dynamik strukturell weiter vertiefen. Zahllose Männer haben Besitz und Arbeit verloren und sind heute mehr denn je abhängig von den Rationen der ausländischen Hilfsorganisationen. Zur Bewältigung der normativen und moralischen Krise, die daraus resultiert, dass Männer die tief verwurzelte Männlichkeitsnorm, verantwortlich für den Schutz der Frauen und der häuslichen Sphäre zu sein, oftmals nicht mehr angemessen erfüllen können, werden neben ideologischen nicht selten auch gewaltsame Mittel eingesetzt. Verschärft wird die Entwertung des Selbstwertgefühls zahlloser Afghanen durch die Dauerpräsenz von ausländischen Militärs und Zivilpersonen, die eine offenkundige Missachtung gegenüber tief verwurzelten Werten der afghanischen Kultur an den Tag legen.

Wie in anderen durch Krieg zerrissenen Gesellschaften wachsen die Widersprüche zwischen normativen Konzepten und materiellen Realitäten. Durch das völlige Fehlen von Sicherheit und katastrophale Armut sind die hergebrachten gemeinschaftlichen Bindungen des Vertrauens und der Solidarität weithin erodiert. Eine kriminelle Warenökonomie hat sich entwickelt, in der die Schwachen besonders brutalen Formen der Unterwerfung und Ausbeutung ausgesetzt sind. In der Provinz Badachschan verkauften beispielsweise zahlreiche Drogenhändler weibliche Verwandte, um ihre Schulden zu begleichen. Zahlreiche junge Frauen und Kinder in ländlichen Gebieten werden zu Prostitution und Zwangsarbeit gezwungen.

Perspektiven

Im Zuge der Internationalisierung des Staatsbildungsprozesses seit dem Jahr 2001 wird die "Frauenfrage" einmal mehr in der afghanischen Geschichte zur Arena macht- und identitätspolitischer Auseinandersetzungen. Dabei wird das genderpolitische Konfliktfeld auf komplexe Art und Weise dynamisiert; uneinheitliche und widersprüchliche Tendenzen im Hinblick auf Frauenrechte koexistieren, konfligieren und verknüpfen sich.

Die meisten Frauen leben nach wie vor in bitterer Armut. Für sie bestehen die verfassungsrechtlich garantierten Rechte bislang nur auf dem Papier. Eine Verbesserung ihrer Stellung kann nur unter Einbeziehung der Gemeinschaften erfolgen, auf die sie existenziell angewiesen sind.

Doch selbst abgelegene Dörfer sind heute in translokale und transnationale Netzwerke einbezogen und haben medial Zugang zu globalisierten Diskursen. Davon bleiben die Familien- und Geschlechterverhältnisse nicht unberührt. Inwieweit sich perspektivisch westlich-moderne Rechtsnormen und "frauenfreundliche" Deutungen religiösen Rechts mit Traditionen lokalen Gewohnheitsrechts zugunsten von Frauen verknüpfen lassen, mag nicht zuletzt vom Engagement afghanischer Frauen selbst abhängen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Ann Jones, Remember the Women?, in: The Nation vom 9.11.2009.

  2. Vgl. International Crisis Group, Afghanistan: Women and Reconstruction, März 2003, S. 18.

  3. Vgl. Gerlinde Gerber, Die neue Verfassung Afghanistans, Berlin 2007, S. 124.

  4. Vgl. ebd., S. 99f.

  5. Vgl. ebd., S. 109.

  6. Vgl. United Nations Development Programme, Afghanistan Human Development Report (AHDR) 2007, Kabul-Islamabad 2007, S. 8.

  7. Jan-Heeren Grevemeyer, Afghanistan. Sozialer Wandel und Staat im 20. Jahrhundert, Berlin 1987, S. 58.

  8. Vgl. Renate Kreile, Zan, zar, zamin - Frauen, Gold und Land: Geschlechterpolitik und Staatsbildung in Afghanistan, in: Leviathan, (1997) 3, S. 399ff.

  9. Shalini Randeria, Verwobene Moderne: Zivilgesellschaft, Kastenbindungen und nicht-staatliches Familienrecht im (post)kolonialen Indien, in: Shalini Randeria/Martin Fuchs/Antje Linkenbach (Hrsg.), Konfigurationen der Moderne, Baden-Baden 2004, S. 155.

  10. Die universelle Bedeutung der Menschenrechte und Frauenrechte soll keineswegs bestritten werden. Jedoch können formale Rechte nur wahrgenommen werden, wenn entsprechende soziale Voraussetzungen gegeben sind.

  11. Vgl. Renate Kreile, Dame, Bube, König ... - Das neue große Spiel um Afghanistan und der Gender-Faktor, in: Leviathan, (2002) 1, S. 40.

  12. Vgl. dies. (Anm. 8), S. 413ff.

  13. Vgl. Human Rights Watch (HRW), "We have the Promises of the World". Women's Rights in Afghanistan, Dezember 2009; United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA), Silence is Violence, Kabul 2009.

  14. Vgl. AHDR (Anm. 6), S. 58.

  15. Vgl. HRW (Anm. 13), S. 2ff.

  16. Vgl. ebd., S. 14ff.

  17. Vgl. Elaheh Rostami-Povey, Afghan Women, London-New York 2007, S. 41ff.

  18. Vgl. Saba Gul Khattak, Afghan Women. Bombed to be Liberated?, in: Middle East Report, 1 (2002) 222, S. 22.

  19. Vgl. Conrad Schetter, Lokale Macht- und Gewaltstrukturen in Afghanistan, in: APuZ, (2007) 39, S. 4ff.

  20. Vgl. Ann Jones, Kabul in Winter, New York 2006, S. 33f.

  21. Zit. nach E. Rostami-Povey (Anm. 17), S. 51.

  22. Vgl. ebd., S. 102ff.

  23. Kabuls Einwohnerzahl hat sich innerhalb von sieben Jahren von etwa 1,5 Millionen auf etwa 4,5 Millionen Menschen verdreifacht, vgl. International Crisis Group, Afghanistan: What Now for Refugees?, August 2009, S. i und S. 9.

  24. Deniz Kandiyoti im Interview mit Heide Oestreich, in: Die Tageszeitung vom 19.6.2009.

  25. Vgl. ebd.

  26. Vgl. Micheline Centlivres-Demont, Afghan Women in Peace, War, and Exile, in: Myron Weiner/Ali Banuazizi (eds.), The Politics of Social Transformation in Afghanistan, Iran, and Pakistan, New York 1994, S. 358.

  27. Vgl. D. Kandiyoti (Anm. 24).

  28. Vgl. Conrad Schetter, Was läuft falsch in dem besetzten Land?, in: Wochenzeitung vom 1.6.2006, S. 36f.

  29. Vgl. Deniz Kandiyoti, Reconstruction and Women's Rights in Afghanistan, in: ISIM Review, (2007) 20, S. 21.

  30. Vgl. Sippi Azerbaijani Moghaddam, Gender in Afghanistan, in: Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.), Afghanistan, Berlin 2006, S. 40f.

Dr. rer. soc. habil.; Professorin für Politikwissenschaft und ihre Didaktik am Institut für Sozialwissenschaften der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. E-Mail Link: kreile@ph-ludwigsburg.de