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März 2018 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

März 2018 Deine tägliche Dosis Politik

/ 18 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Posts vom März 2018.

(© bpb)

01.03.2018: Rundfunkbeitrag

Hallo,

am Sonntag wird es spannend: Da entscheiden die Schweizer/-innen in einem Referendum, ob die dortigen Rundfunkgebühren abgeschafft werden sollen. Der Rundfunkbeitrag ist auch bei uns umstritten.

  • In D. werden die öffentlich-rechtlichen Sender zu 80% aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Jeder Haushalt muss dazu mtl. 17,50 € zahlen (unter best. Bedingungen ist eine Befreiung möglich), egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht.

  • Anders als bei Privatsendern (in D. seit 1984) ist für die Öffentl.-Rechtl. im Rundfunkstaatsvertrag ein klarer Programmauftrag festgeschrieben: Durch eine vom Staat (und der Werbewirtschaft) unabhängige Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung soll die öffentl. Meinungsbildung und -vielfalt gefördert werden.

  • Kritiker/-innen des Rundfunkbeitrags bezweifeln die Unabhängigkeit des Angebots, da in den Rundfunkräten der Öffentl.-Rechtl. u.a. Politiker/-innen säßen und somit die Sender kontrollieren könnten.

  • Befürworter/-innen halten dagegen, die journalistische Unabhängigkeit sei im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) verankert. Nicht zuletzt würden auch jene, die den öffentl.-rechtl. Rundfunk nicht aktiv nutzen, von Meinungsvielfalt und demokratischer Debatte profitieren.

Rund um den Rundfunkbeitrag:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp142

Mehr Pro & Contra im fluter:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp143

Bis morgen
Deine bpb-Online-Redaktion

02.03.2018: Cyberkriminalität

Guten Morgen!

Kein Strom, Verkehrschaos oder ein Börsencrash – das könnten alles Folgen eines Hacker-Angriffs sein. Der jüngste Angriff auf das Datennetzwerk der Bundesregierung zeigt: Cyberkriminalität ist nicht zu unterschätzen.

  • Unter Cyberkriminalität versteht man Straftaten mit moderner Informationstechnik, bspw. ein Betrugsversuch via E-Mail oder der Angriff von Computersystemen und Netzwerken, etwa um Daten zu stehlen.

  • Immer mehr Bereiche des täglichen und öffentlichen Lebens sind digital und vernetzt – und darum auch angreifbarer, darunter auch sog. Kritische Infrastruktur wie die Energie- und Trinkwasserversorgung oder der Banken- und Finanzsektor.

  • In D. verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz kommerzielle Betreiber (u.a. Online-Shops) und Betreiber Kritischer Infrastrukturen zu regelmäßigen Softwareupdates und Sicherheitsüberprüfungen. Sie müssen auch erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle melden.

Tipps zum Schutz vor Cyberkriminalität gibt z.B. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Externer Link: www.wbca.st/wagBiw

Unser Doku-Filmtipp fürs Wochenende: "Netwars - Krieg im Netz"
Externer Link: www.bpb.de/198229

Dir ein paar entspannte Tage und bis Montag
Deine bpb-Online-Redaktion

05.03.2018: Brexit

Good Morning,

es ist mal wieder Zeit für ein kleines Brexit-Update: Die EU hat letzte Woche einen ersten Entwurf des Austritt-Vertrags mit GB vorgelegt und die britische Premierministerin Theresa May hat eine Grundsatzrede zum Brexit gehalten.

Wissen wir jetzt mehr?

  • Was klar ist: Die Uhr tickt, in gut einem Jahr (29.03.2019) sollen die Briten die EU verlassen, zumindest auf dem Papier. Bis zur endgültigen Trennung soll es noch eine zweijährige Übergangsphase geben.

  • Wie der Handel zwischen GB und der EU künftig konkret aussehen soll, ist noch unklar. GB will nach dem Brexit weder Mitglied der europ. Zollunion noch Mitglied des europ. Binnenmarktes sein. May hatte am Freitag ein Freihandelsabkommen vorgeschlagen.

  • Ein kniffliger Streitpunkt sind Grenzkontrollen zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem künftigen Nicht-EU-Mitglied Nordirland: Laut EU-Vertragsentwurf soll es auch nach dem Brexit keine Grenzkontrollen geben und Nordirland zumindest faktisch im Binnenmarkt und der Zollunion der EU bleiben. May lehnte dies kategorisch ab, da es den gemeinsamen britischen Markt untergraben würde.

Die Nordirland-Frage ist auch deswegen so schwierig, weil der Frieden in dem Land zwischen der protestantischen und katholischen Bevölkerung seit den Brexit-Verhandlungen instabil geworden ist. Ausführlich kannst du das in unserem Konfliktporträt nachlesen:
Externer Link: www.bpb.de/54664

Einen guten Wochenstart wünscht
Deine bpb-Online-Redaktion

06.03.2018: Regierungsbildung - wie geht es weiter

Guten Morgen,

nachdem die SPD-Mitglieder mehrheitlich für eine Neuauflage der Großen Koalition gestimmt haben, ist der Weg zur Bildung einer neuen Regierung frei – mehr als 5 Monate nach der Wahl.

Was jetzt noch fehlt? Wir erklären’s dir:

  • Gewählt wird der oder die Bundeskanzler/-in vom Bundestag. Vorher muss der Bundespräsident einen oder eine Kandidat/-in benennen. Das hat Frank-Walter Steinmeier gestern getan und Angela Merkel formell zur Wiederwahl vorgeschlagen.

  • Die Wahl selbst wird (voraussichtlich) am 14. März abgehalten. Da SPD und Union rund 56 Prozent der Bundestagsabgeordneten stellen, gilt die Wahl Merkels als sicher.

  • Nachdem CDU und CSU ihre Minister/-innen für das Bundeskabinett bereits benannt haben, muss auch die SPD über die Vergabe ihrer 6 Ministerposten entscheiden.

  • Sobald Merkel vom Bundestag gewählt ist und das Kabinett feststeht, können die Bundesminister vom Bundespräsidenten offiziell ernannt und im Bundestag vereidigt werden. Noch am gleichen Tag könnte die erste Kabinettsitzung stattfinden und die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen.

Mehr zu Bundesregierung und Kanzlerwahl (und was passieren würde, wenn Merkel im ersten Wahlgang nicht gewählt wird):
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp146

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

Apropos schwierige Regierungsbildung: Auch in Italien wurde gewählt – und eine klare Mehrheit ist nicht in Sicht. Mehr dazu:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp147

07.03.2018: Verlängerung des Mandats zum Bundeswehreinsatz im Irak

Guten Morgen,

heute berät die Bundesregierung den Text, mit dem das Mandat zum Bundeswehreinsatz im Irak verlängert werden soll.

Aktuell bildet die Bundeswehr dort kurdische Peschmerga für den Kampf gegen den IS aus und koordiniert die Lieferung humanitärer Hilfsgüter und militärischer Ausrüstung.

Bis entschieden wird, ob, wann und wo die Bundeswehr im Ausland eingesetzt wird, läuft ein kompliziertes Verfahren auf internationaler und nationaler Ebene ab. Die Schritte im Überblick:

  • Voraussetzung ist in der Regel ein Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UN), der ein militärisches Eingreifen in Konflikte erlaubt bzw. fordert.

  • 2. wird entschieden, wer eingreift. Das können Friedenstruppen der UN selbst sein, aber auch die NATO oder die EU.

  • Die Bundesregierung schlägt dann vor, wie lange und in welcher Form sich die Bundeswehr am Einsatz beteiligen soll (Mandatsentwurf).

  • Der Bundestag muss dem Einsatz mit einfacher Mehrheit (>50% der abgegebenen Stimmen) zustimmen, damit der Einsatz wirklich zustande kommt oder verlängert wird.

Der neue Mandatsentwurf zum Irak-Einsatz soll kommende Woche im Bundestag diskutiert werden.

Du willst mehr wissen? Hier unsere Linktipps:

Die Infografik zum Verfahren:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp082

Eine Interaktive Karte mit aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp083

Und weitere Infos zur Lage im Irak:
Externer Link: kurz.bpb.de/3if

Bis morgen
Deine bpb-Online-Redaktion

08.03.2018: Internationaler Frauentag

Guten Morgen! (diesmal wirklich!)

Wir wünschen allen Leserinnen unseres Kanals einen schönen Frauentag! Genießt ihn, lasst euch feiern und denkt daran, weiterhin entschlossen für die Gleichstellung der Geschlechter zu kämpfen – gemeinsam mit den Männern! Wo noch Handlungsbedarf besteht, zeigt unser kleiner Hintergrund zum Int. Frauentag:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp148

Ganz viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

Guten Morgen,

der 8. März ist Internationaler Frauentag. Die Idee zur Einführung eines Kampftages für das Frauenwahlrecht und die Gleichberechtigung von Frauen stammt – in Anlehnung an eine ähnliche US-amerikanische Initiative – von der deutschen Sozialistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin.

  • Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 mit Demonstrationen in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz begangen, seit 1921 steht als festes Datum der 8. März.

  • Zentrale Themen waren und sind die rechtliche Gleichstellung der Frauen, das Recht auf Bildung sowie Arbeitnehmerinnenrechte.

  • Die Situation der Frauen in D. und der EU hat sich inzwischen deutlich verändert. Dennoch gibt es weiter Handlungsbedarf z.B. beim Thema Arbeit: Frauenarbeiten 3x sooft Teilzeit (EU/2015: F 32,1%, M 8,9%), leisten doppelt soviel unbezahlte Arbeit (EU/2015: F 22%, M 10%) haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt (Gender Pay Gap: EU/2015: 16,3 %, D: 22 %).

  • Auch sind Frauen nicht in gleichem Maße wie Männer in der Politik präsent. Der Frauenanteil im Bundestag liegt aktuell bei 30,9 % und in EU-Entscheidungsgremien sogar bei nur 24 % (2016).

  • Weltweit haben Frauen in 50 Staaten laut Verfassung nicht die gleichen Rechte wie Männer. Jeder zweiten Frau werden zudem grundlegende Menschenrechte, wie freie Partnerwahl, ein selbstbestimmtes Sexualleben, Gesundheitsvorsorge und der Zugang zu Verhütungsmitteln verweigert.

  • Vielfach werden Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Die UN schätzt, dass weltweit in den letzten 12 Monaten jede fünfte Frau physische Gewalt durch ihren Partner erlebt hat. In 49 Staaten gibt es keine Gesetze gegen häusliche Gewalt, in 37 Ländern können Vergewaltiger sogar straffrei davonkommen, wenn sie ihr Opfer heiraten.

Übrigens: Feminismus bedeutet nicht die einseitige Stärkung von Frauenrechten, sondern einfach Gleichberechtigung. Also Männer, mehr Mut zum Feminismus!

Mehr zur Frauenbewegung
Interner Link: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/

Viele Grüße
Deine Online-Redaktion der bpb

09.03.2018: Kinderarbeit

Guten Morgen!

Am 9. März 1839 wurde im damaligen Preußen die Kinderarbeit (bis 9 Jahre) per Gesetz verboten bzw. bis zum 16. Lebensjahr stark eingeschränkt. Wie sieht es 179 Jahre später weltweit aus?

  • Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen schätzt, dass weltweit noch immer bis zu 152 Mio. Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren täglich arbeiten – einige sogar mehr als 40h die Woche. Im Jahr 2000 waren es noch 245,5 Mio.

  • Unter Kinderarbeit fallen Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, weil sie gefährlich oder ausbeuterisch sind, ihre Entwicklung schädigen oder sie vom Schulbesuch abhalten.

  • Besonders davon betroffen sind Kinder in Afrika (72 Mio.), gefolgt von Asien und dem Pazifikraum (62 Mio.). 7 von 10 Kindern arbeiten in der Landwirtschaft, z.B. als Kaffee- oder Baumwollpflücker. Auch im Dienstleistungssektor und der Industrie gibt es Kinderarbeit.

  • In Deutschland verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dass Kinder unter 15 Jahren und so lange sie ganztägig in der Schule sind arbeiten. Geringfügige Hilfeleistungen - wie im Haushalt helfen – fallen nicht darunter. Weitere Ausnahmen sind z.B. Praktika in der Schulzeit oder Ferienjobs (ab 15 Jahre).

Mehr zu den Arten der Kinderarbeit und wie sich die Zahlen seit 2000 entwickelt haben:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp149

Bis Montag
Deine bpb-Online-Redaktion

12.03.2018: Diplomatie

Guten Morgen,

zuletzt war die Lage zwischen den USA und Nordkorea sehr angespannt: Nordkorea hatte mit Atomwaffentests provoziert, die USA mit militärischen Reaktionen gedroht. Nun aber wollen sich US-Präsident Donald Trump und Nordkoreas Staatschef Kim Jong-un zu einem Gespräch treffen. Beobachter/-innen werten das als diplomatischen Schachzug.

Was aber ist eigentlich Diplomatie?

  • Diplomatie ist die Pflege von Beziehungen zwischen Staaten durch Absprachen, Verhandlungen und Verträge z.B. über wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit oder zur Friedenssicherung.

  • Wichtige Regeln diplomatischer Gespräche sind Vertrauen, Vertraulichkeit, Kompromissbereitschaft und die Suche nach sogenannten Win-win-Situationen, also Lösungen, die für beide Seiten Vorteile bringen.

  • Diplomat/-innen verhandeln im Auftrag ihrer Länder miteinander. In Deutschland sind sie dem 'Auswärtigen Amt' (Name des Außenministeriums seit seiner Gründung 1870/71) unterstellt und damit dem/der jeweiligen Bundesaußenminister/Bundesaußenministerin.

Welche Rolle Diplomatie in der deutschen Außenpolitik spielt, kannst du hier nachlesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp150

Wir hoffen, dass Kim und Trump die hohe Kunst der Diplomatie verstehen und zu einer friedlichen Lösung kommen.

Einen guten Wochenstart wünscht
Deine bpb-Online-Redaktion

13.03.2018: Parlamentswahl in Kolumbien

Guten Morgen,

am Sonntag wurde in Kolumbien ein neues Parlament gewählt. Das Besondere: Erstmals seit Jahren verlief eine Wahl friedlich. Im Dezember 2016 hatte die Regierung einen Friedensvertrag mit den damaligen FARC-Rebellen geschlossen. Diese traten nun als Partei zur Wahl an. Stärkste Kraft wurden mit ca. 16% die Konservativen, die den Friedensschluss kritisch sehen. Die FARC erreichte weniger als 1% der Stimmen. Laut Friedensvertrag stehen ihr für die Wahlen 2018 und 2022 dennoch je 5 Sitze in Senat und Abgeordnetenhaus zu.

  • Die FARC gründete sich Mitte der 1960er Jahre, um sich gegen die Vertreibung von Kleinbauern durch Großgrundbesitzer zu wehren – auch mit Gewalt.

  • In den 1980er Jahren eskalierte der Konflikt. Man ging mit Hilfe der Armee und bewaffneter Gruppen gegen die FARC, aber auch gegen friedliche politische Gegner vor.

  • Mehrfach scheiterten Friedensgespräche. Der Friedensvertrag 2016 wurde nach fast 4 Jahren Verhandlungen mit der kolumbianischen Regierung geschlossen.

  • Er sieht u. a. vor, dass die FARC ihre Waffen abgibt und eine reguläre politische Partei wird. Ehemalige FARC-Kämpfer/-innen sollen straffrei blieben, wenn sie keine schweren Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder zur Aufarbeitung beitragen.

Mehr zum Konflikt in Kolumbien:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp151

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.03.2018: Todestag von Karl Marx

Guten Morgen,

heute vor 135 Jahren, am 14.03.1883, starb der dt. Philosoph und Ökonom Karl Marx in London. Auf seine streitbaren Ideen und Werke berufen sich bis heute viele sozialistische und kommunistische Gesellschaftsmodelle.

  • Karl Marx wurde 1818 in Trier geboren, studierte u.a. Rechtswissenschaften und Philosophie und war vor allem als Wissenschaftler und politischer Journalist tätig.

  • Gemeinsam mit dem Philosophen Friedrich Engels veröffentlichte er 1848 das "Manifest der Kommunistischen Partei", das radikale Kritik an der bisherigen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung übte. In seinem Hauptwerk "Das Kapital" (1867) entwickelte Marx diese Ideen weiter. Auf beide Werke beruft sich der sog. Marxismus.

  • Dieser prangerte die kapitalistischen Produktionsverhältnisse seiner Zeit (Industrielle Revolution) an: Während die Arbeiter in den Fabriken für wenig Lohn arbeiteten, wurden einige wenige, die sog. Kapitalisten, immer reicher. Damit der technische Fortschritt allen zugutekommt, sollte eine Revolution der Arbeiterklasse die Kapitalisten enteignen und die Produktionsmittel (Maschinen und Rohstoffe) in Gesellschaftseigentum (Staat) überführen. Nur so könne eine klassenlose Gesellschaft (Kommunismus) entstehen, in der alle Menschen gleichberechtigt sind.

Mehr Infos zu den Ideen von Marx und "Das Kapital" bekommst du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp152

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.03.2018: Einmarsch der Wehrmacht in der Tschechoslowakei

Dobrý den, guten Tag,

heute vor 79 Jahren marschierte die deutsche Wehrmacht in die Tschechoslowakei ein. Wie kam es dazu und was waren die Folgen?

  • Im Oktober 1918 gründeten Tschech/-innen und Slowak/-innen die erste Tschechoslowakische Republik. Der junge Staat war geprägt von inneren Spannungen. Eine Konfliktpartei war die deutsche Minderheit, die "Sudetendeutschen". Diese Zerrissenheit schürte Adolf Hitler 1938, um Gebietsforderungen zu stellen.

  • Die Krise gipfelte im Münchner Abkommen vom September 1938: Um einen Krieg zu verhindern, stimmten Frankreich und Großbritannien einer Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich zu.

  • Am 15. März 1939 besetzte die Wehrmacht den Rest der Tschechoslowakei – ein offensichtlicher Bruch des Münchner Abkommens. Die "Rest-Tschechei" wurde zum "Protektorat Böhmen und Mähren", der slowakische Landesteil ein abhängiger Marionettenstaat.

  • Tschech/-innen und Slowak/-innen litten in der Besatzungszeit bis 1945 unter Mord- und Verhaftungswellen. Insgesamt verloren über 36.000 Tschech/-innen ihr Leben, die Vernichtung der dort lebenden Jüd/-innen nicht mitgerechnet.

  • Nach Ende des 2. Weltkrieges entluden sich Hass und Gewalt gegen die deutsche Bevölkerung. Bis 1947 mussten 2,9 Mio. Sudetendeutsche die Tschechoslowakei verlassen, nur wenige blieben.

Mehr zur Geschichte des heutigen Tschechien kannst du hier nachlesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp153

Außerdem als Link-Tipp das Online-Museum LeMO:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp154

Bis morgen,
Deine Online-Redaktion der bpb

16.03.2018: Fracking

Hallo,

laut der Internationalen Energieagentur (IEA) werden die USA spätestens im kommenden Jahr der weltgrößte Ölproduzent sein, vor Russland und Saudi-Arabien. Grund dafür ist der dortige Fracking-Boom.

Fracking ist umstritten. Warum eigentlich?

  • Fracking ist ein Verfahren zur Erdgas-/Erdölförderung: Mit Hochdruck wird ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und Chemikalien in den Boden gepresst, um Risse im Gestein zu erzeugen, durch die das dort eingeschlossene Gas oder Öl abfließen und an die Erdoberfläche geleitet werden kann.

  • Die beim Fracking verwendeten Chemikalien sind allerdings ein Umweltrisiko. Sie verbleiben teilweise unkontrolliert im Boden und könnten das Grundwasser verunreinigen.

  • In Deutschland ist das sog. konventionelle Fracking erlaubt. Es wird zur Erdöl/-gasförderung in Sandstein (große Tiefe, unterhalb Grundwasser) seit den 1960er Jahren angewendet. Kommerzielles sog. unkonventionelles Fracking z.B. in Schiefer-Gestein (geringere Tiefe, mehr Druck & Chemikalien) ist verboten. Ausnahmen gelten für einige wenige, wissenschaftliche Versuche. Grundsätzlich verboten ist Fracking in Wasser- und Naturschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Trinkwasser-Seen und -Talsperren.

Wie lange lässt sich Erdöl eigentlich noch fördern? Nicht mehr sooo lange, wie unsere Grafik zeigt:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp155

Schönes Wochenende!
Deine bpb-Online-Redaktion

17.03.2018: Equal Pay Day

Guten Morgen,

gestern war der sog. Equal Pay Day. Bis zu diesem Tag müssten Frauen in D. laut dem Verband der Business and Professional Women (BPW) rein rechnerisch arbeiten, um die bestehende Lohnlücke zu den Männern aus dem Jahr 2017 zu schließen, also auf den gleichen Jahresbruttoverdienst wie diese zu kommen. Der BPW bezieht sich dabei auf den sog. Gender Pay Gap (GPG).

Was misst der GPG und welche Aussagekraft hat er?

  • Der GPG beschreibt die durchschnittlichen Verdienstunterschiede (Stundenlohn) zw. Frauen und Männern. Wichtig: Das Statistische Bundesamt unterscheidet zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Wert:

  • Der unbereinigte GPG vergleicht den Stundenlohn zwischen Männern und Frauen ganz allgemein. In D. waren das im Jahr 2016 21%.

  • Der bereinigte GPG lässt bei der Berechnung bekannte strukturelle Unterschiede außen vor, wie z.B. dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten und in Branchen mit schlechterer Bezahlung (z.B. Pflege- oder Dienstleistungssektor) und zeigt die Verdienstunterschiede bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit. Dieser GPG lag in D. im Jahr 2014 bei 6%.

  • Wie die bekannten Unterschiede entstehen (z.B. aus freier Wahl oder aus Diskriminierung) und wie die "restlichen" 6% erklärt werden können, ist umstritten.

  • Seit 2017 haben Arbeitnehmer/-innen bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, was Männer verdienen, die einen ähnlichen Job machen wie sie – und umgekehrt.

Mehr zum GPG:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp156

Einen guten Start in die Woche,
Deine bpb-Online-Redaktion

20.03.2018: Wiederwahl Putins zum russischen Präsidenten

Guten Morgen,

am Sonntag wurde Wladimir Putin erneut zum russischen Präsidenten gewählt. Welche Rolle spielt der Präsident eigentlich im politischen System?

  • Der Präsident ist das Staatsoberhaupt Russlands (offiziell Russische Föderation) und wird alle 6 Jahre direkt vom Volk gewählt. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, bestimmt die Innen- und Außenpolitik und schlägt den/die Regierungschef/-in (Ministerpräsident/-in) sowie hohe Richter/-innen vor, die vom Parlament bestätigt werden.

  • Laut Verfassung ist Russland ein "demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform". Allerdings trägt die politische Praxis autoritäre Züge, einige Expert/-innen sprechen daher eher von einer "gelenkten Demokratie" oder einem "präsidentiellen Regime".

  • Parteien und Opposition haben in diesem System nur geringen Einfluss. Das Zweikammerparlament (Duma und Föderationsrat) kann per Veto (Einspruch des Präsidenten) blockiert oder durch Dekrete (Gesetzesverordnungen des Präsidenten) umgangen werden. Auch zivilgesellschaftliches Engagement und Pressefreiheit gelten in Russland als eingeschränkt.

Einschätzungen zur aktuellen Wahl in Russland findest du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp157

Viele Grüße
Deine Online-Redaktion der bpb

21.03.2018: Welttag gegen Rassismus

Guten Morgen,

heute ist der Welttag gegen Rassismus. Was aber ist das eigentlich? Ein paar Infos:

  • Rassismus ist eine Ideologie, die die Gleichheit aller Menschen verneint. Rassist/-innen teilen Menschen in wertvolle und weniger wertvolle Gruppen ein. Sie unterscheiden willkürlich z.B. nach Hautfarbe, Herkunft oder Sprache und rechtfertigen damit die Benachteiligung und Unterdrückung anderer.

  • Entstanden ist das "Rasse"-Konzept im Kolonialismus des 19. Jh. Die Europäer rechtfertigten damit biologisch die Unterwerfung und Unterdrückung der kolonisierten Bevölkerung.

  • Das Konzept von "Menschenrassen" ist wissenschaftlich widerlegt. Die biologische Vorstellung von Rassen als Gruppen, die starke genetische Gemeinsamkeiten aufweisen, lässt sich nicht auf Menschen anwenden. Dafür sind ihre Erbanlagen viel zu verschieden und vielfältig.

Was können wir gegen Rassismus tun?

  • Gegen rassistischen Meinungen ist keiner gefeit und manches schnelle Vorurteil ist unbewusst, erlernt oder offenbart sich erst auf den zweiten Blick.

  • Manchmal hilft ein einfaches "Stopp!" oder eine kluge Frage, um Rassismus zu entlarven.

Argumentationshilfen und Beispiele für Rassismus im Alltag findest du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp158

Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp159

Rassismus ist keine Meinung, sondern Unsinn.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.03.2018: Tag des Wassers

Guten Morgen,

heute ist der Tag des Wassers. Die Vereinten Nationen (UN) haben dazu den Weltwasserbericht veröffentlicht. Die 'trockenen' Fakten sind alarmierend:

  • Derzeit leben ca. 3,6 Mrd. Menschen (fast die Hälfte der Weltbevölkerung) in Gebieten, die mindestens einen Monat pro Jahr von Wassermangel bedroht sind – 2050 wird das bereits 5,7 Mrd. Menschen betreffen.

  • Keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben aktuell 2,1 Mrd. Menschen.

  • Konflikte und Kriege um die Ressource Wasser werden dadurch immer wahrscheinlicher.

Die Wasserversorgung und -qualität deutlich verbessern können laut Weltwasserbericht "naturbasierte Lösungen" wie der Ausbau von Wäldern, die Nutzung von Feuchtgebieten, Renaturierung und gezielte Grundwasseranreicherung.

Auch die Schadstoffbelastung des Wassers bleibt ein großes Problem. In D. z.B. ist ein Fünftel des Grundwassers mit Nitrat belastet – eine Folge der industriellen Landwirtschaft, Überdüngung und Nutzung von Pflanzenschutzmitteln. Davon sind auch Seen und Flüssen akut bedroht.

Mehr zum Weltwassertag + Nitratbelastung in D.:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp160

Wie viel Frischwasser weltweit verbraucht wird, zeigt dir unsere Infografik:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp161

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

23.03.2018: Ermächtigungsgesetz (23. März 1933)

Guten Morgen,

heute vor 85 Jahren, am 23. März 1933, stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten des Reichstages für das Ermächtigungsgesetz. Es besiegelte das Ende der Weimarer Demokratie und den Anfang der nationalsozialistischen Diktatur.

Wie verlief die Abstimmung und welche Folgen hatte das Gesetz?

  • Einzig die anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Ermächtigungsgesetz, große Teile der Partei waren allerdings schon vorher verhaftet worden. Die Abgeordneten der Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) waren wenige Wochen zuvor aus dem Parlament ausgeschlossen worden. Die Abgeordneten der 8 anderen Parteien (neben der NSDAP) stimmten für das Gesetz – teilweise aus Überzeugung, Fraktionszwang oder Angst.

  • Das Ermächtigungsgesetz verschaffte der NS-Regierung das Recht, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen. Im Februar 1933 hatte die "Reichstagsbrandverordnung" bereits Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt.

  • Die Mütter und Väter des Grundgesetzes (GG) hatten die Folgen des Ermächtigungsgesetzes im Hinterkopf, als sie 1948/49 u.a. die sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) ins GG schrieben: Demnach sind die Grundrechte (Art. 1+20) und die demokratische wie föderative Staatsform (Bund und Länder) in Deutschland unveränderbar.

Mehr Infos zum Ermächtigungsgesetz und seinen Folgen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp162

Die gesamte Parlamentssitzung vom 23.3.1933 zum Nachhören gibt es beim Südwestrundfunk (SWR):
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp163

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

26.03.2018: Wiederbewaffnung, Wehrpflicht

Guten Morgen!

"Stillgestanden!" – Heute vor 64 Jahren, am 26. März 1954, wurde das Grundgesetz geändert und damit der Aufbau der Bundeswehr ermöglicht. Eine historische Kehrtwende: Die Wiederbewaffnung Deutschlands war nach dem 2. Weltkrieg sehr umstritten. Doch wie kam es überhaupt dazu?

  • Ein wichtiger Schritt zur Wiederbewaffnung war der Beitritt der Bundesrepublik zur NATO 1955. Damit endete auch das Besatzungsstatut für die BRD, die als NATO-Mitglied nun auch eigene Streitkräfte aufstellen durfte.

  • Mit der neu gegründeten Bundeswehr wurde 1956 auch die allgemeine Wehrpflicht eingeführt: Nach Art. 12a des Grundgesetzes können Männer ab dem 18. Lebensjahr "zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden".

  • Damit änderte sich auch das Leitbild der Bundeswehr, die als Parlamentsarmee auf Demokratie und Rechtsstaat verpflichtet war. Der Soldat als "Bürger in Uniform" sollte – anders als in der NS-Zeit – selbstverantwortlich handeln. Es war auch möglich, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern und einen Zivildienst zu wählen.

  • Nach dem Ende des Kalten Krieges 1990/91 rückte die Krisenbewältigung in internationalen Konflikten in den Fokus. Die Auslandseinsätze erforderten Spezialkräfte, was auch eine Debatte über den Sinn der Wehrpflicht entfachte. 2011 wurde sie ausgesetzt (nicht abgeschafft!): Die Bundeswehr war damit eine Freiwilligenarmee geworden.

  • Das 2016 veröffentlichte Weißbuch, ein Strategiepapier, rückte die Landes- und Bündnisverteidigung wieder stärker in den Vordergrund – eine der ursprünglichen Aufgaben der Bundeswehr.

Wie geht es weiter mit der Bundeswehr? Mehr zum aktuellen Weißbuch gibt es hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp164

Einen guten Wochenstart wünscht dir
Deine bpb-Online-Redaktion

27.03.2018: Verhaftung von Carles Puigdemont, EU-Haftbefehl

Guten Morgen,

am Sonntag wurde Carles Puigdemont in Norddeutschland verhaftet. Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens führt die dortige Unabhängigkeitsbewegung an. Gegen ihn liegen in Spanien Haftbefehle vor, u.a. wegen "Untreue" und "Rebellion".

Warum kann ein in Spanien Gesuchter in D. verhaftet werden?

  • Seit Freitag lag ein europäischer Haftbefehl vor. Dieser regelt, dass eine Person EU-weit durch die Polizei festgenommen werden kann und erleichtert die Auslieferung.

Muss Deutschland Puigdemont nun an Spanien ausliefern?

Das prüft jetzt ein deutsches Gericht. Grundsätzlich gilt bei Auslieferungen:

  • Die/der Auszuliefernde muss im Auslieferungsland einen fairen Prozess erhalten.

  • Es dürfen dort weder Folter, Misshandlung oder die Todesstrafe drohen.

  • Die zur Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein.

Wichtig: Der europäische Haftbefehl sieht 32 Straftaten vor, bei denen für eine Auslieferung die Strafbarkeit in beiden Ländern nicht(!) geprüft werden muss - etwa bei Terrorismus, Menschenhandel oder Korruption.

Was die europäischen Medien über die Festnahme Puigdemonts schreiben, kannst du hier nachlesen: Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp165

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

28.03.2018: Atomunfall Three Mile Island

Guten Morgen!

Am 28. 3. 1979 kam es im US-Atomkraftwerk "Three Mile Island" fast zur Katastrophe: Die Kühlung des Reaktors fiel aus, Teile des Reaktorkerns schmolzen. Ein "Super-GAU" wie in Tschernobyl (1986) oder Fukushima (2011) konnte aber verhindert werden.

Solche Unfälle regen die Kontroversen über das Für und Wider von Atomkraft an:

  • Befürworter/-innen argumentieren etwa, Atomenergie sei im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Kohle (Stichwort Klimawandel) eine "saubere" Energiequelle.

  • Gegner/-innen hingegen verweisen u.a. auf die Folgen von Atomunfällen für Bevölkerung und Umwelt und die außerdem noch ungelöste Frage nach engültigen Atommülllager.

2011 hat der Bundestag die Änderung des Atomgesetzes (AtG) beschlossen. Bis spätestens 2022 sollen demnach die verbleibenden sieben Kernkraftwerke in Dt. vom Netz gehen.

Viele unserer Nachbarstaaten setzen nach wie vor auf Atomkraft. Da die Folgen von Störfällen in älteren AKWs wie bspw. im belgischen Tihange oder im französischen Fessenheim aber nicht an Landesgrenzen stoppen würden, ist diese Atompolitik u.a. in Dt. umstritten.

Wann ein Unfall ein Störfall, ein GAU oder ein Super-GAU ist, kannst du hier nachlesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp166

Und hier eine interaktive Weltkarte aller bisher klassifizierten Atomunfälle:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp167

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

29.03.2018: Antisemitismus

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Beschimpfungen und körperliche Angriffe gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland sind kein Fall für die Geschichtsbücher, sondern tägliche Realität. In diesem Zusammenhang spricht man oft von "Antisemitismus".

Was versteht man darunter?

  • Als Antisemitismus wird die Feindschaft gegenüber und Diskriminierung von Jüdinnen und Juden bezeichnet – ob religiös oder rassistisch motiviert.

  • Antisemitismus reicht bis in die Antike zurück. In Europa gibt es die v.a. religiös motivierte Judenfeindschaft (Antijudaismus) bereits seit dem Mittelalter.

  • Im 19. Jh. wurden Jüdinnen und Juden dann zum Sündenbock für viele wirtschaftliche, soziale und politische Probleme, was z.B. soziale Ausgrenzung zur Folge hatte.

  • Das bereitete den Nährboden für den nationalsozialistischen Völkermord (Shoah) an über 6 Mio. jüdischen Menschen (1933-1945).

Heute äußert sich Antisemitismus auf vielfältige Weise, z.B.

  • in Verschwörungstheorien, die behaupten, das "internationale Judentum" würde den Finanzsektor dominieren und die Welt kontrollieren;

  • im sog. sekundären Antisemitismus, der den NS-Völkermord verharmlost;

  • im israelbezogenen Antisemitismus, bei dem alle Jüdinnen und Juden pauschal z.B. für die israelische Nahostpolitik verantwortlich gemacht werden und der jüdische Staat als solcher in Frage gestellt wird (Antizionismus).

Antisemitische Vorurteile sind nicht nur bei Rechtsextremen oder in einigen muslimischen Communitys verbreitet, sondern auch in der Mitte der Gesellschaft. Warum wir Antisemitismus nicht brauchen und was wir dagegen tun können, siehst du im Film:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp168

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