Flucht und Asyl
Die Kategorien Flucht und Asyl sind insofern gleichzusetzen, als sie Nicht-Amerikanern offen stehen, die nicht in der Lage sind, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, da sie dort, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, oder wegen ihrer politischen Meinung, verfolgt werden – oder die begründete Befürchtung davor besteht.Während jedoch Flüchtlinge eine Einwanderung von außerhalb der USA beantragen, stellen Asylbewerber ihren Antrag innerhalb des Landes bzw. am Ort der Einreise. Personen, denen Flüchtlings- oder Asylstatus zuerkannt wird, erhalten eine Arbeitsgenehmigung und beide Gruppen können sich nach einem Jahr ununterbrochenen Aufenthalts um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.[1]
Die jährliche Quote für die Anerkennung von Flüchtlingen wird jedes Jahr vom Präsidenten in Absprache mit dem Kongress festgelegt. Sie ist in den letzten Jahren deutlich herabgesetzt worden. Im Jahr 1980, als erstmals eine Obergrenze für die Anerkennung eingeführt wurde, lag diese bei 231.700 Personen pro Jahr. Zwischen 2003 und 2007 lag sie bei 70.000 Personen, seit 2008 werden jährlich 80.000 Flüchtlinge aufgenommen. Für Asylberechtigte gibt es bislang keine Quotenregelung.
2011 wurden insgesamt 56.384 Flüchtlinge aufgenommen. Die Hauptherkunftsländer waren Burma (30%), Bhutan (27%) und Irak (17%). Zusätzlich wurde im selben Jahr 24.988 Personen Asyl gewährt. Diese kamen hauptsächlich aus China (24%), Venezuela (4,4%), Äthiopien (4,3%), Ägypten (4,1%) und Haiti (3,5%). Staatsbürger aus diesen fünf Ländern stellten mehr als die Hälfte aller Personen, denen im Jahr 2011 Asyl zugesprochen wurde.[2]

Dieser Artikel ist Teil des Länderprofils Vereinigte Staaten von Amerika.