Die Entwicklung der irischen Migrationspolitik
Die gegenwärtige irische Migrationspolitik wurde größtenteils in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt. Der jüngste Zuwanderungsanstieg in Irland war durch Migranten geprägt, die Lücken auf dem Arbeitsmarkt füllten. Viele Entwicklungen in der Einwanderungspolitik beziehen sich daher auf die Arbeitsmigration, aber auch politische Entwicklungen im Hinblick auf das Asylrecht, die Staatsbürgerschaft und Zuwanderung allgemein werden im Folgenden vorgestellt.Arbeitsmigrationspolitik
Alle Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) [1] dürfen nach Irland einwandern, um dort ohne jegliche Auflagen zu arbeiten. Die gesteuerte Arbeitsmigrationspolitik bezieht sich daher auf Arbeitskräfte, die von außerhalb des EWR kommen. Der Migrationsforscher Ruhs charakterisierte das irische Arbeitserlaubnissystem vor 2003 als laissez-faire, da es von den Arbeitgebern dominiert wurde und beinahe ohne staatliche Eingriffe auskam. [2]
Da die Zahl der Einwanderer nach Irland stieg, versuchte die Regierung, mehr Kontrolle über die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen zu gewinnen. Ab Januar 2002 mussten Arbeitgeber beweisen, dass sie für eine ausgeschriebene Arbeitsstelle keine geeigneten Arbeitskräfte in Irland finden konnten, bevor sie dafür einen Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung stellen durften – zuvor war dies freiwillig gewesen. Im April 2003 wurde mit der Verabschiedung des Arbeitserlaubnisgesetzes (Employment Permits Act 2003) ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärker eingreifenden Arbeitsmigrationspolitik unternommen, der das Arbeitsgenehmigungssystem erstmals auf eine gesetzliche Basis stellte. Das Gesetz sollte hauptsächlich den ab Mai 2004 erwarteten Zugang von Staatsbürgern der neuen EU-Mitgliedsstaaten zum irischen Arbeitsmarkt regeln, indem es die Möglichkeit einführte, auch EU-Bürger bei gravierenden Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt in die Arbeitserlaubnispflicht einzubeziehen. Während Irland sich den EU-Arbeitnehmern öffnete, wurden gleichzeitig die Bedingungen für Nicht-EU-Staatsbürger restriktiver. Die Regierung fing an, eine Politik zu verfolgen, nach der alle Arbeitskräfte außer Hochqualifizierten und anderen Spezialisten innerhalb des EWR angeworben werden sollten. Die Auswirkung dieser Politik spiegelt sich deutlich im Rückgang der erteilten Arbeitsgenehmigungen nach 2004 wider.
Die EU-Erweiterung 2004 kennzeichnet den Beginn einer Phase von bisher ungekannten Zuwanderungsquoten. Außer Irland haben nur das Vereinigte Königreich und Schweden den Staatsbürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten sofort bei EU-Beitritt uneingeschränkten Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt gewährt; alle anderen EU-Staaten erließen Beschränkungen. Staatsbürger der neuen EU-Mitgliedstaaten hatten seit Mai 2004 uneingeschränkten Zugang zum irischen Arbeitsmarkt. Jedoch wurde die irische Sozialgesetzgebung vor der Erweiterung geändert, um die Leistungsgewährung von einem ständigen Wohnsitz in Irland abhängig zu machen.

- Eine Art Green Card gibt es für jede Stelle mit einem Jahresgehalt von 60.000 Euro und mehr in allen Branchen. Für eine begrenzte Liste von Berufen im Gesundheitssektor, der Informationstechnologie und im Finanz- und Industriebereich, in denen Qualifikationsengpässe festgestellt wurden, gibt es schon ab einem Jahresgehalt von 30.000 Euro eine Greencard.
- Im Einkommensbereich unter 30.000 Euro gibt es eine sehr eng begrenzte Liste von Mangelberufen, bei denen ein Arbeitsgenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Hier geht es eher um Arbeitskräfteengpässe als um Qualifikationsengpässe. Genehmigungen werden zurzeit hauptsächlich in der Gastronomie, im Gesundheits- und Pflegesektor sowie anderen Dienstleistungsbereichen erteilt.
- Ein Transfersystem innerhalb von Unternehmen für vorübergehenden, transnationalen Managementtransfer wurde eingerichtet.