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Die Zuwandererbevölkerung | Polen | bpb.de

Die Zuwandererbevölkerung

Stefan Alscher

/ 4 Minuten zu lesen

Eine Quantifizierung der ausländischen Bevölkerung ist schwierig, da es kaum offizielle Daten zu den "stocks", also der Gesamtzahl der Ausländer gibt. Eine der wenigen Quellen ist der Zensus von 2002, der die Zahl der Ausländer auf lediglich 49.221 Personen beziffert.

Dies würde einem Ausländeranteil von nur etwa 0,1 % entsprechen. Dem Zensus zufolge waren die am stärksten vertretenen Nationalitäten Ukrainer (9.881; 20 %), Russen (4.325; 8,8 %), Deutsche (3.711; 7,5 %), Weißrussen (2.852; 5,8 %) und Vietnamesen (2.093; 4,3 %). Insgesamt, so die Volkszählung von 2002, stellten Staatsbürger aus Südosteuropa sowie den Nachfolgestaaten der Sowjetunion (ohne Baltikum) mindestens 44 % der ausländischen Bevölkerung Polens (siehe Tabelle). Die Zahlen des Zensus sowie die Ausländerstatistiken der Regierung werden von unabhängigen Experten jedoch im Allgemeinen als zu niedrig bewertet.

Der Internationale Migrationsreport 2006 der UN Population Division hingegen schätzt die Zahl der in Polen lebenden Ausländer auf 703.000 (2005), was einem Ausländeranteil von 1,8 % entspräche.

Herkunft der Ausländer in Polen, Zensus 2002*

* Die Gruppe EU/EWR enthält auch die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten; im Fall der ehemaligen Sowjetunion werden die drei baltischen Staaten nicht berücksichtigt. Lettland, Litauen und Estland zählen zur Gruppe EU/EWR; nicht alle Ausländer sind in der Auswertung des Zensus nach Staatsbürgerschaften aufgeschlüsselt.
HerkunftAnzahlin Prozent
Südosteuropa / ehem. UDSSR21.67044,0%
EU-25 / EWR11.82124,0%
Asien 4.0428,2%
Amerika 1.4983,0%
Afrika 5021,0%
Unbekannt 6.28612,8%
Staatenlos 5461,1%
Nicht spezifiziert 2.8565,8%
Gesamt 49.221100,0%

Quelle: Polnisches Statistisches Zentralamt (Główny Urząd Statystyczny), zitiert in Kępińska

Aufenthaltsgenehmigungen

Seit den Reformen zum Aufenthalt von EU-Bürgern gibt es fünf Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 42.380 Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen gestellt. Davon wurden 38.512 Anträge bewilligt (91 %): Für Drittstaatsangehörige wurden 22.626 erneuerbare temporäre Genehmigungen für einen Aufenthalt von über drei Monaten sowie 3.589 Niederlassungsgenehmigungen ausgestellt. Die seit 2004 ausgestellten speziellen Aufenthaltsgenehmigungen für Unionsbürger beliefen sich im Jahr 2005 auf 2.183 temporäre Aufenthaltsgenehmigungen für Aufenthalte von drei bis zwölf Monaten, 10.077 EU-Aufenthaltsgenehmigungen für Aufenthalte von über einem Jahr und 37 langfristige Niederlassungsgenehmigungen.

Durch die Einführung der neuen Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen ist ein längerfristiger Vergleich der aktuellen Daten mit vorher ausgestellten Genehmigungen nicht mehr möglich. Im Zeitraum Januar bis August 2006 wurden 27,3 % der insgesamt ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen an EU-Bürger, allen voran an deutsche Staatsbürger (13,5 %) vergeben. 38 % der Aufenthaltsgenehmigungen gingen an Bürger aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, vor allem an Ukrainer (25 %). Mit rund 6 % stellten Vietnamesen den größten Anteil an Aufenthaltsgenehmigungen außereuropäischer Staaten.

Betrachtet man die Jahre 1998 bis 2003 – also vor der Einführung der Genehmigungen für Unionsbürger – so lag der Anteil der Ukrainer an temporären Aufenthaltsgenehmigungen bei 42,8 %. Bei den längerfristigen Aufenthaltsgenehmigungen (damals sog. "Festzeit-Aufenthaltsgenehmigungen") sowie den Niederlassungsgenehmigungen belief sich der Anteil der ukrainischen Staatsbürger hingegen nur auf 22,6 % bzw. 25,3 %. Diese Diskrepanz ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich viele Ukrainer zu kurzfristigen Erwerbszwecken in Polen aufhalten, obgleich der temporäre Aufenthaltsstatus im Allgemeinen nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, muss der Antragsteller seit der Gesetzesreform von 2001 u. a. einen temporären Aufenthalt von fünf Jahren (vor 2001: drei Jahre) sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Da der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländer bislang sehr restriktiv gehandhabt wurde, ist es in vielen Fällen nicht möglich, ausreichende Mittel nachzuweisen und somit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Am 1. Juni 2004 trat jedoch eine Gesetzesreform in Kraft, die den Zugang bestimmter Gruppen zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. Darunter fallen Inhaber einer Duldung sowie ausländische Ehepartner von Polen oder von anerkannten Flüchtlingen sowie nach einer weiteren Reform seit Herbst 2005 auch Asylbewerber, deren Antrag binnen Jahresfrist nicht abgeschlossen werden konnte.

Aufenthaltserlaubnisse nach Staatsangehörigkeit (10 häufigste im Jahr 2005)

Land der StaatsangehörigkeitZahl
1. Ukraine9.824
2. Deutschland6.125
3. Weißrussland2.407
4. Vietnam1.876
5. Russische Föderation1.849
6. Armenien1.529
7. Frankreich1.079
8. Vereinigtes Königreich835
9. USA 832
10. Indien 673

Quelle: Amt für Repatriierung und Ausländer (URIC), zitiert nach Kępińska (2006)

Ethnische Polen

Eine Besonderheit der polnischen Migrationspolitik liegt in der bevorzugten Behandlung von "ethnischen Polen" (siehe politische und gesetzliche Maßnahmen). Die Zielgruppe sind hierbei v. a. ethnische Polen in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die unter Stalin in den 1930er und 1940er Jahren aus ihren traditionellen Siedlungsgebieten in Weißrussland, der Ukraine und Litauen deportiert wurden. Mit der Einführung der Karta Polaka im März 2008 wird diese Zielgruppe allerdings um Personen aus Nachbarstaaten wie z. B. der Ukraine und Weißrussland erweitert.

Zwischen 1997 und 2005 wurden 3.392 Visa an Aussiedler ausgestellt, womit insgesamt 4.966 Personen (Aussiedler inkl. Familienangehörige) nach Polen eingereist sind. Ausgenommen die Jahre 2001 und 2002 (direkt nach Inkrafttreten des Repatriierungsgesetzes) liegt die Zahl der jährlich erteilten Visa kaum über 300. Die Mehrheit der Aussiedler, die seit 1997 nach Polen gekommen sind, stammt aus Kasachstan.

Eine Begründung der niedrigen Zuzugszahlen liegt in der Bedingung, dass potenzielle Aussiedler entweder selber ausreichenden Wohnraum sowie eine Unterhaltsquelle in Polen oder aber eine Einladung von einer Kommune in Polen nachweisen müssen. Wegen einem Mangel an Sozialwohnungen, hoher Arbeitslosigkeit und Angst vor zu hohen Kosten sehen sich viele Kommunen nicht in der Lage, die Niederlassung eines Aussiedlers ausreichend zu unterstützen. Umgekehrt finden potenzielle Aussiedler oftmals diejenigen Kommunen, die eine Einladung aussprechen, unattraktiv.

Während die älteren Generationen polnischer Aussiedler die polnische Sprache und Kultur weitestgehend aufrechterhalten haben, zeigen Teile der jüngeren Generation zunehmend Probleme bei der Beherrschung der polnischen Sprache. Unter den Jüngeren ist die russische Sprache und Kultur stärker verbreitet. Daraus resultieren erhebliche Integrationsprobleme, die durch eine nur schwach ausgeprägte Integrationspolitik kaum aufgehoben werden können.

Minderheiten

Das heutige Polen ist ethnisch gesehen eine nahezu homogene Gesellschaft. Infolge des Holocaust und der mit dem Zweiten Weltkrieg verbundenen Grenzverschiebungen und erzwungenen Umsiedlungen, von denen das Land Polen besonders stark betroffen war, stellen nationale und ethnische Minderheiten nur noch einen geringen Anteil an der Gesamtbevölkerung. Während 1931 mehr als ein Drittel der Bevölkerung Polens (allerdings auf einem anderen Territorium als heute) einer Minderheit angehörte, wird deren Anteil heutzutage auf nur noch 2 bis 3 % geschätzt.

Die Zahlen zur Größe der nationalen und ethnischen Minderheiten gehen jedoch weit auseinander. Im Zensus von 2002 gaben rund 253.300 Befragte an, einer nationalen oder ethnischen Minderheit anzugehören (davon 147.094 Deutsche, 47.640 Weißrussen, 27.172 Ukrainer und 12.731 Roma). Die Verbände ethnischer und nationaler Minderheiten gehen hingegen von 1,17 bis 1,78 Mio. Angehörigen aus. Als nationale Minderheiten gelten Deutsche, Weißrussen, Ukrainer, Litauer, Russen, Slowaken, Juden, Tschechen und Armenier. Als ethnische Minderheiten sind Roma, Lemken, Tartaren und Karaiten von staatlicher Seite anerkannt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Act on Promotion of Employment and Institutions of the Labour Market; vgl. Dziennik Ustaw (Journal of Law), 2004, Nr. 99, item 1001.

  2. Das Repatriierungsgesetz trat erst 2001 in Kraft. Allerdings wurde in Reaktion auf ungeregelte Zuzüge Anfang der 1990er Jahre die Zuwanderung ethnischer Polen nach einem Regierungsbeschluss vorläufig durch das Ausländergesetz geregelt.

  3. Siehe hierzu Elrick, Frelak und Hut (2006).

  4. Zur Integrationspolitik in Polen allgemein siehe Gmaj (2007).

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